Amtsniederlegung des Wahlvorstandes.

  • Hab`dazu nichts an Literatur gefunden: Was passiert eigentlich, wenn der Wahlvorstand, oder Teile davon- ohne, dass noch genügend Ersatzmitglieder vorhanden sind-, kurzfristig ihre Ämter niederlegen? Die Wahl aber schon fortgeschritten ist? Könnte dadurch theoretisch die Wahl abgebrochen werden? Da ja der BR den Wahlvorstand bestellt, und selbst dort im Gremium keine "Aushelfer" mehr zur Verfügung stehen.

    Gruß

  • ... außerdem kann der BR jedeN wahlberechtigteN AN zum WVM bestellen, es muß sich nicht um BRM handeln. Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.