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Hab`dazu nichts an Literatur gefunden: Was passiert eigentlich, wenn der Wahlvorstand, oder Teile davon- ohne, dass noch genügend Ersatzmitglieder vorhanden sind-, kurzfristig ihre Ämter niederlegen? Die Wahl aber schon fortgeschritten ist? Könnte dadurch theoretisch die Wahl abgebrochen werden? Da ja der BR den Wahlvorstand bestellt, und selbst dort im Gremium keine "Aushelfer" mehr zur Verfügung stehen.
der Betriebsrat kann Wahlvorstände nachnominieren. Auch kann der Wahlvorstand Wahlhelfer kurzfristig benennen. Damit müsste sich eine begonnene Wahl fortführen lassen.