Hab`mich gerade angemeldet, und muss mal was loswerden. Auch wir sind gerade dabei, die nächste BR-Wahl vorzubereiten.
Jahrzehntelang gab es eine Personenwahl. In diesem Jahr ist erstmalig eine Listenwahl eingetreten. Kurz vor Einreichungsfristende kam nun eine 2. Liste. Nun war es so, dass ein Kollege auf der BR-Liste "unter ferner liefen" einen Platz hatte. Wäre ja bei Personenwahl in Ordnung. Der Kollege ging zum Wahlvorstand, um sich Rat zu holen. Nun meine Frage: Ist es Aufgabe, bzw. darf der Wahlvorstand ihm Vorschlagslistenformulare besorgen? Es hat ja nicht jeder die Möglichkeit, spontan Formulare zu bekommen. Es muss erwähnt werden, das betr. Wahlvorstandsmitglied kandidiert auch. Nun gilt er als "Maulwurf". Die 2. Frage ist, darf ein Wahlvorstand überhaupt im Betrieb erwähnen, dass eine 2. Liste eingereicht wurde? Oder ist es "geheim"? Ich persönlich würde beide Fragen bejahen. Gibt es da irgendwelche Urteile oder schriftliche Verfahrensanweisungen über?
Danke in Voraus