Moin Moin, ich hätte da mal eine Frage zur anstehenden Betriebsratswahl.
Wir sind ein Betrieb bestehend aus 51 Beschäftigten. Nun haben wir als Wahlausschuss festgestellt, dass es unter den 51 Beschäftigten einen minderjährigen Auszubildenden gibt.
Jetzt meine Frage: Zählt diese Person zur Festlegung der Stärke des Betriebsrates mit?
Es ist entscheidend, da bei 50 Personen nur ein dreier Betriebsrat zustande kommen würde.
Ich habe gehört, dass erst ab einer Zahl von 101 Beschäftigten die minderjährigen Mitarbeiter / Azubis berücksichtigt werden.
Konnte aber hierzu nichts näheres im Forum bzw. Internet finden. Zusatz: Wir haben in unserer Firma keine Jugendvertretung!
Über eine kurze Rückantwort wäre ich dankbar.
Gruß
JOFA