minderjährige Auszubildende, Betriebsratswahl 2010

  • Moin Moin, ich hätte da mal eine Frage zur anstehenden Betriebsratswahl.
    Wir sind ein Betrieb bestehend aus 51 Beschäftigten. Nun haben wir als Wahlausschuss festgestellt, dass es unter den 51 Beschäftigten einen minderjährigen Auszubildenden gibt.

    Jetzt meine Frage: Zählt diese Person zur Festlegung der Stärke des Betriebsrates mit?
    Es ist entscheidend, da bei 50 Personen nur ein dreier Betriebsrat zustande kommen würde.
    Ich habe gehört, dass erst ab einer Zahl von 101 Beschäftigten die minderjährigen Mitarbeiter / Azubis berücksichtigt werden.
    Konnte aber hierzu nichts näheres im Forum bzw. Internet finden. Zusatz: Wir haben in unserer Firma keine Jugendvertretung!
    Über eine kurze Rückantwort wäre ich dankbar.

    Gruß
    JOFA


  • Spontan würde ich sagen, alle Arbeitnehmer -außer natürlich die sog. Leitenden nach § 5 BetrVG - zählen bei der Betriebsgröße mit! Auch die Minderjährigen.
    Gruß

  • Hallo JOFA,

    du hast richtig gehört, euer Azubi wird leider nicht gezählt:

    Bei der Ermittlung der BR-Größe sind in den ersten drei Stufen des § 9 BetrVG nur wahlberechtigte AN zu zählen. Minderjährige sind nicht wahlberechtigt, ergo zählen sie nicht.

    Grüßchen,
    Carola

  • Zitat von heelium :

    Es ist aber doch ein Problem: "in der Regel" steht da noch dabei. Und sobald der Minderjährige Azubi Volljährig ist, wäre er theoretisch auch wahlberechtigt.

    Was aber m.E. kein Problem ist: ausschlaggebend ist die Volljährigkeit oder Nichtvolljährigkeit des/der Azubi am Tag der Wahl. Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.