BRV - neuer Arbeitsplatz

  • Wir sind ein BR mit 7 Mitgliedern.
    Ich bin seit dieser Woche neuer BRV (selber Schuld). Also nicht freigestellt.
    Bisher war ich in einer Aussenstelle im 3 Schichtbetrieb als "normaler MA" tätig.

    Jetzt als BRV muß ich natürlich im Hauptbetrieb in Normalschicht tätig sein.
    Der AG hat natürlich jetzt das Problem einen neuen Arbeitsplatz zu finden, der mir genügend Freiraum für die BR Arbeit einräumt. Ist auch von AG erstmal kein Problem. Also muss ein geeigneter Arbeitsplatz geschaffen werden. Irgendwann Ende nächster Woche soll ich Bescheid bekommen. Habe auch schon ein Vorschlag für eine ev. Tätigkeit gemacht.

    Ich habe jetzt mehrere Fragen.

    1. Muß ich jetzt den Arbeitsplatz,den mir der AG zuweist ohne Widerspruch hinnehmen? AlS BRV habe ich ja irgendwie eine herausragende Stellung im Betrieb.
    Ist es da vermessen, wenn ich jetzt eine " höherwertige" Tätigkeit als vorher ausüben möchte? Mein Vorgänger war eine Wahlperiode freigestellt und die zweite Wahlperiode nebenbei Teamleiter.

    2. Wie sieht es mit der Vergütung aus? Da ich nicht mehr im 3 Schichtbetrieb tätig bin habe ich ja keine Schichtzulagen mehr. Mir dürfen zwar keine Nachteile entstehen, aber wenn mein Arbeitsplatz sich ändert und die Grundvergütung gleich bleibt, muss ich ja nach meiner neuen Tätigkeit bezahlt werden und habe sicherlich erstmal Einbußen. Der AG wird mir aus meiner Erfahrung nicht freiwillig mehr Geld geben.

    3. Ist es sinnvoll eine schriftliche Übergabe des Inventars des BR Büros mit dem alten BRV zu machen?

    4. Müssen Einladungen zur BR Sitzung schriftlich erfolgen? Bisher lief das bei uns immer sehr unbürokratisch ab.

    Das waren erstmal viele Fragen. Ich denke ich werde euch in Zukunft noch mehr "nerven", denn ich denke bei uns haben sich in zehnjähriger BR Arbeit einige Fehler eingeschlichen. Außerdem muß ich mich und meine Arbeit als BRV erstmal organisieren.

    heig

  • Hallo!

    1) Nein, Du mußt nicht jeden Arbeitsplatz, der Dir zugewiesen wird, hinnehmen. Grundlage für eine Versetzung ist und bleibt der AV. Allerdings hast Du mit Sicherheit keinen Anspruch auf einen höherwertigen Arbeitsplatz; ich hielte ein solches Ansinnen nicht nur für extrem vermessen, sióndern auch für BetrVG-inkompatibel.
    2) Du hast aus dem BetrVG Anspruch auf die gleiche Vergütung inklusive des Durchschnitts Deiner bisherigen Zulagen, siehe § 38 BetrVG.
    3) Was für einen Sinn siehst Du darin?
    4) Sie müssen nicht, sollten aber. Schon aus Beweisgründen, für den Fall von Rechtsunsicherheiten oder -streitigkeiten. Aber auch im Sinne der Transparenz.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von heig :


    Bisher war ich in einer Aussenstelle im 3 Schichtbetrieb als "normaler MA" tätig.

    Jetzt als BRV muß ich natürlich im Hauptbetrieb in Normalschicht tätig sein.

    Wie kommst Du auf den Trichter?

    Zitat von heig :


    Der AG hat natürlich jetzt das Problem einen neuen Arbeitsplatz zu finden, der mir genügend Freiraum für die BR Arbeit einräumt.

    Er kann Dir auch am altem Arbeitsplatz genügend Freiräume schaffen...

    Zitat von heig :


    1. Muß ich jetzt den Arbeitsplatz,den mir der AG zuweist ohne Widerspruch hinnehmen?

    Nein.

    Zitat von heig :


    AlS BRV habe ich ja irgendwie eine herausragende Stellung im Betrieb.

    Nein.

    Zitat von heig :


    Ist es da vermessen, wenn ich jetzt eine " höherwertige" Tätigkeit als vorher ausüben möchte?

    Ja.

    Zitat von heig :


    2. Wie sieht es mit der Vergütung aus? Da ich nicht mehr im 3 Schichtbetrieb tätig bin habe ich ja keine Schichtzulagen mehr. Mir dürfen zwar keine Nachteile entstehen,

    Du darfst aber auch nicht bevorteilt werden.
    Bleibst Du am alten Arbeitsplatz, kriegst Du das gleiche Bruttogehalt wie zuvor. Wenn ein paar Nachtschichten wegfallen, weil Du stattdessen tagsüber BR-technisch unterwegs warst, musst Du die Zuschläge entsprechend versteuern. (also netto weniger)

    Zitat von heig :


    aber wenn mein Arbeitsplatz sich ändert und die Grundvergütung gleich bleibt,

    Nicht notwendigerweise.

    Zitat von heig :


    muss ich ja nach meiner neuen Tätigkeit bezahlt werden

    Eben.

    Zitat von heig :


    und habe sicherlich erstmal Einbußen.

    Kommt auf die neue Tätigkeit an.

    Zitat von heig :


    3. Ist es sinnvoll eine schriftliche Übergabe des Inventars des BR Büros mit dem alten BRV zu machen?

    Wenn man es für notwendig erachtet.

    Zitat von heig :


    4. Müssen Einladungen zur BR Sitzung schriftlich erfolgen? Bisher lief das bei uns immer sehr unbürokratisch ab.

    Nein. Die zwingend mitzuteilende Tagesordnung kann man auch jedem BRM am Telefon vorlesen...

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.