Hi,
kürzlich ist das Jahresprogramm für Betriebsrätefortbildung vom W.A.F. bei uns eingetroffen und ein Telefonat mit einem Mitarbeiter von W.A.F. ergab, dass man als BR zumindest eine Basisschulung zum Thema Arbeitsrecht und eine zum Thema Betriebsverfassungsrecht besuchen solle, um wenigstens die Grundthemen abdecken zu können.
Da die Seminarangebote zu den Themen Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht jeweils in 3 Teile aufgesplittet sind (mit einer jeweiligen Dauer von 4-5 Tagen), frage ich mich nun, welcher Schulungsumfang gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG vom AG genehmigt werden "muss" und welcher nicht, da ich mir aufgrund der momentanen finanziellen Situation des Unternehmens nicht vorstellen kann, dass wir die Genehmigung erhalten, an mehr als einer Schulung teilzunehmen.
Über Tipps & Infos würde ich mich freuen!
Danke & Gruß
Sandra