Hallo,
bei uns ist heute leichte Hektik im WV aufgekomen da die Listenführer mit Wahlanfechtung gedroht haben.
Passiert ist folgendes:
Wir hatten den Listenführern (es sind 4) Mitte Februar mitgeteilt das wir für den 22.03. den Versand der Briefwahlunterlagen planen.
Nun sind die Unterlagen teilweise heute schon verschickt worden - ein Kollege vom WV war etwas voreilig. Die Versendung an die externen Wähler konnten wir noch stoppen, ca. 120 Briefe.
Es sind allerdings ca. 300 Unterlagen an interne HAusadressen gegangen - weit entfernte Betriebsteile, Teilzeitkräfte, Azubis usw.
Die Listenführer monieren nun, dass sie den Versand ihrer Wahlwerbung für die Briefwähler an dem 22.03. ausgerichtet haben.
Sie befürchten nun, dass die Briefwähler kurzfristig ihre Unterlagen zurück schicken und nicht mehr die Wahlwerbung abwarten.
Wie vom WV haben uns heute umgehend bei den Listenführern entschuldigt und alle Briefwähler per Mail darüber informiert, dass die Unterlagen aus Versehen zu früh versandt wurden. Wir bitten die Wähler in der Mail auch, die Informationen der Listen in den nächsten Tagen noch zu berücksichtigen bei ihrer Wahlentscheidung. Dieser Text wurde mit den Listenführern abgesprochen.
Die Listenführer werfen uns vor,dass wir uns an Absprachen nicht gehalten haben.
Nun die Frage der Fragen nach meinem "Aufsatz": Könte eine Wahlanfechtung Erfolg haben? Hat jemand vielleicht schon ähnliche Erfahrungen gemacht?