Parteiischer Wahlvorstand

  • Guten Tag an Alle!
    In unserem Werk wurde die Sekretärin von unserer Personalchefin in den Wahlvorstand bestellt. Sie bekennt sich klar zum Werksvorstand.
    Da es in unserem Werk eine Listenwahl gibt, bekennt sie sich auch klar zu den Kandidaten, die auch bisher dem Vorstand hörig waren.
    Nun denken viele, daß die Wahl manipuliert werden könnte, da es ziemlich heiß her geht und einige großes Interesse daran haben, ordentliche Arbeiternehmerinteressensvertretung zu verhindern. Die anderen beiden Frauen im Wahlvorstand stehen ebenfalls hinter der einen Liste. Kann so eine Wahl überhaupt fair ablaufen, wenn schon der Wahlvorstand derartig parteiisch ist? Wie kann man sich vor Betrug schützen? Vorher weiß man, ob in der Wahlurne nicht schon Zettel drin liegen zu Beginn?

    Vielleicht kann uns ja jemand einen Tipp geben.
    Vielen Dank

  • Zitat von heelium :


    Aus einer Sympathie/Antipathie zu bestimmten Listen/KandidatInnen kann und darf nicht auf die Kriminalität geschlossen werden.

    So sehen wir das ja eigentlich auch, aber es wurde in Hetzschreiben angekündig die Listenwahl mit allem Mitteln verhindern zu wollen. Und da kann es schon mal sein, daß man dem Wahlvorstand mißtraut der mit denen sympatisiert.
    Und nochmal meine Frage, wie kann man eine Wahlurne prüfen, daß sich zu Beginn der Wahl nicht schon Zettel drin befinden?

    Mit freundlichen Grüßen Golferin
    PS: Wir sind ein großes Werk mit mehreren hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, da ist soweit ich gelesen habe eine Listenwahl doch eh angesagt, oder?

  • Zitat von Golferin :

    Wir sind ein großes Werk mit mehreren hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, da ist soweit ich gelesen habe eine Listenwahl doch eh angesagt, oder?

    Nein.

    Aber sobald irgend einE AN eine zweite Liste einreicht, ist die Listenwahl zwingend; somit ist sie eigentlich nicht legal zu verhindern.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Noch eine Überlegung: der WV besteht aus mindestens 3 Personen; da kann eigentlich eine einzelne Person keinen "Unsinn" anstellen (wenn die anderen beiden entsprechend auf Draht sind).

  • Hallo Goelferin,

    bei unserer Wahl haben wir 1 Minute vor Wahlbeginn / Verplombung der Wahlurne einige MA ( Zufallsprinzip, wer uns gerade über den Weg gelaufen ist ) geholt und bestätigen lassen, das diese leer ist und im Beisen derer die Urne verplombt und im Protokoll vermerkt.:D

  • Zitat von mm2000 :


    Hallo Goelferin,

    bei unserer Wahl haben wir 1 Minute vor Wahlbeginn / Verplombung der Wahlurne einige MA ( Zufallsprinzip, wer uns gerade über den Weg gelaufen ist ) geholt und bestätigen lassen, das diese leer ist und im Beisen derer die Urne verplombt und im Protokoll vermerkt.:D


    Danke das war die Möglichkeit die ich hören wollte, ob jemand beim verblomben der Wahlurne dabei sein kann.

    Und leider sind alle 3 Frauen im Wahlvorstand parteiisch für eine Gruppe, deshalb ja auch unsere starken Bedenken, daß es unfair ablaufen könnte. Wir streben endlich einen demokratischen BR an und die Möglickeit endlich wirklich die Arbeitnehmerinteressen zu vertreten, was bisher nur bedingt stattfand.

    LG Golferin

  • Zitat von Golferin :


    Danke das war die Möglichkeit die ich hören wollte, ob jemand beim verblomben der Wahlurne dabei sein kann.

    Ich halte es eigentlich für selbstverständlich dass der WV vor dem (ersten) Urnengang mit der offenen Wahlurne aufschlägt und diese öffentlich verschliesst, sowie alle weiteren Versiegelungs- und Öffnungsvörgänge öffentlich zu sein haben. Dabei darf durchaus etwas Theatralik dabei sein ("Stellen die anwesen Mitglieder des Wahlvorstandes fest dass die mit den Unterschriften der WVM Müller, Meyer und Schulze versehene Versiegelung unversehrt ist!").

    Zitat von Golferin :

    Und leider sind alle 3 Frauen im Wahlvorstand parteiisch für eine Gruppe, deshalb ja auch unsere starken Bedenken, daß es unfair ablaufen könnte.

    Euch ist klar dass Ihr denen erhebliche kriminelle Energie unterstellt?

  • Danke Timo,

    wenn Du hören würdest, was sie von sich geben, kann man sich nur mit Mühe vorstellen, daß sie an einer fairen Wahl interessiert sind....Oder wie soll man solche u. ähnliche Sätze deuten: "Wir werden mit allen Mitteln versuchen Eure Wahl zu verhindern"

    Wir hoffen alle inständig, daß nichts illegales passiert und unterstellen erstmal gar nichts. Wir wollen nur wissen, auf was wir achten können, damit alles fair abläuft. Wir haben ja schließlich auch kein Problem damit, wenn die Belegschaft sich für die andere Liste entscheidet. Wir wollen ja das das Volk entscheidet und nicht irgendwer, der es gern für sich so hätte.

    MfG die Golferin

  • Golferin,

    auch den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollte eigentlich klar sein dass er die Grenze zwischen (möglicher Weise berechtigten) Privatinteressen und Straftaten tunlichst beachten sollte. Immerhin kann es im Extremfalle bis zu ein Jahr hinter Gitter führen...

  • Zitat von Timo Beil :


    Golferin,

    auch den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollte eigentlich klar sein dass er die Grenze zwischen (möglicher Weise berechtigten) Privatinteressen und Straftaten tunlichst beachten sollte. Immerhin kann es im Extremfalle bis zu ein Jahr hinter Gitter führen...


    Vielen Dank Timo,

    wir glauben mal an das Gute im Menschen, auch wenns manchmal schwer fällt, auch und grade wenn man sich die große Politik anschaut, da geht ja auch nicht alles mit rechten Dingen zu.

    Darf eigentlich ein Wahlvorstand bei einem bestehenden BR nur in einer BR Sitzung durch Beschluß aller BR Mitglieder gewählt o. bestellt werden, oder kann das auch anders geschehen sein?

  • Zitat von Golferin :

    Darf eigentlich ein Wahlvorstand bei einem bestehenden BR nur in einer BR Sitzung durch Beschluß aller BR Mitglieder gewählt o. bestellt werden, oder kann das auch anders geschehen sein?

    Nur so, nicht anders. § 16 I BetrVG ist da eindeutig: Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden. Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • [/QUOTE] Nur so, nicht anders. § 16 I BetrVG ist da eindeutig: Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden. Winfried
    [/QUOTE]

    Was bedeutet das Wort "bestellt" ? Mal lese ich bestellt, mal ist in einer BR-Sitzung durch Beschluß zu wählen. Wie darf ich das genau verstehen?
    Vielen Dank Golferin

  • [/QUOTE] Nur so, nicht anders. § 16 I BetrVG ist da eindeutig: Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden. Winfried
    [/QUOTE]

    Was bedeutet das Wort "bestellt" ? Mal lese ich bestellt, mal ist in einer BR-Sitzung durch Beschluß zu wählen. Wie darf ich das genau verstehen?
    Vielen Dank Golferin

  • Zitat von Golferin :

    Mal lese ich bestellt, mal ist in einer BR-Sitzung durch Beschluß zu wählen. Wie darf ich das genau verstehen?

    Hallo, das widerspricht sich nicht. Die Bestellung erfolgt ordnungsgemäß in einer BR-Sitzung über einen Beschluß. Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Golferin :


    Mal lese ich bestellt, mal ist in einer BR-Sitzung durch Beschluß zu wählen. Wie darf ich das genau verstehen?

    Der BR handelt eigentlich bei allem was er tut durch Beschlüsse. Sonst weiß der BRV doch gar nicht was er in die Welt hinaus posaunen soll.

    Ansonsten ist es wie beim O**o Katalog: Erst bescghließt man was man kaufen will und dann bestellt man...:D

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.