Hallo, zusammen
gesetz den fall es findet eine listenwahl statt, die frist endete auf einem freitag.
muss ja die reihenfolge per losentscheid erfolgen (§10 WO abs.1) als arbeitstage sind der samstag und sonntag eingeschlossen( durchfahrbetrieb), der montag wäre der dritte tag.
die ersten drei auf einer liste sind an diesem montag nicht anwesend (lehrgang), wer kann oder muss als listenvertreter benannt werden?
ja, eine ganz seltsame lage................
danke für eine antwort/erklärung
mfg