unser Arbeitgeber verlangt von uns das wir nach 20 uhr noch draußen die Mülltonnen laden bis die Tour fertig ist ( dieses kann auch 22 uhr sein und später !!! ).
wenn wir etwas dagegen sagen heißt es = wo kein Kläger , da ist auch kein Richter also fahrt ihr bis ihr fertig seit und außerdem hat unsere Stadt noch nicht festgelegt wo und wie die Wohngebiete aufgeteilt beziehungsweise festgelegt sind .
so und nun gebt Gas sonst gibt es arbeitsrechtliche Konsequenzen für euch .
selbst wenn man das gesetzt 32 .BImSchV § 7 Betrieb in Wohngebieten vorlegt reagiert der AG nicht drauf .
wo genau steht das Müllfahrzeuge, Rollbarer Müllbehälter ,kehrmaschinen ,Muldenfahrzeuge ,Altglasbehälter davon betroffen sind .
Man hört dann auch stimmen ,wenn der BR sich da einmischt verklagen wir ihn auf schadenersatz , weil wir dann wieder alle in der frühschicht fahren müßten und der AG wieder mehr autos anschaffen müßte.da währen die betriebskosten zu hoch .
unsere leute in der Spätschicht haben angst wenn sie angehalten werden von der Polizei das sie eine strafe zahlen müssen,außerdem kommen bürger an und beschweren sich über den lärm .sie sagen dann das die leute bei der Firma anrufen sollen und da ihren Frust ablassen sollen .
kann uns vielleicht jemand helfen wie man am besten vorgehen könnte ????
m.f.g. pimpelchef