Betriebsversammlung mittels Telefon oder Videokonferenz übertragen

  • Hallo allerseits,
    seit Tagen versuche ich die Frage zu klären, ob das Übertragen einer Betriebsversammlung (z.B. an Telearbeiter / Außendienstmitarbeiter) mittels Telefon oder Video erlaubt ist oder nicht.
    Dass das bei einer Betriebsratssitzung nicht erlaubt ist hab ich gefunden.
    Für eine Betriebsversammlung findet man aber lediglich, daß der Sitzungsleiter die ’nicht-öffentlichkeit’ sicherstellen muß. Das kann er bei einer Telefonkonferenz eigentlich nicht.
    Habt ihr Erfahrung oder sogar Urteile ob ein elektronisches Zuschalten von nicht persönlich anwesenden Mitarbeitern erlaubt ist?
    Vielen Dank im Voraus

  • Zitat von mcteck013 :

    Für eine Betriebsversammlung findet man aber lediglich, daß der Sitzungsleiter die ’nicht-öffentlichkeit’ sicherstellen muß. Das kann er bei einer Telefonkonferenz eigentlich nicht.

    Eben.

    Deswegen wird das Übertragen einer Betriebsversammlung über Video oder Telefon auch nicht erlaubt sein.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Also bei uns wurde das schon gemacht. In der Hauptstelle war die Betriebsversammlung und für die Mitarbeiter der Nebenstellen wurde das ganze per Video Live übertragen, welches man entweder im Intranet oder in einem separaten Raum auf Videoleinwand gucken konnte.

  • Wieder mal einer der Fälle in denen das BetrVG an der Arbeitswirklichkeit vorbei geht.

    Auch wenn es wegen der Schwierigkeit die Nichtöffentlichkeit sicher zu stellen vermutlich nicht erlaubt ist, sollte sich der veranstaltende BR darüber Gedanken machen ob der Nutzen nicht die möglichen Nachteile überwiegt.

  • Auch bei einer "normalen" Betriebsversammlung ist es schlichterdings nicht möglich, die Nichtöffentlichkeit zu gewährleisten. In Firmen gibt es Fremdarbeiter (nicht Leiharbeiter), die an der Betr.versammlung teilnehmen können, ohne dass der BR dies möchte. Oder es sind Kunden im Haus, die sich da einfach dazugesellen.
    Ich kenne es nicht, dass hier Personenkontrolle z.B. über Werksausweis durchgeführt wird.

  • Zitat von heelium :


    Auch bei einer "normalen" Betriebsversammlung ist es schlichterdings nicht möglich, die Nichtöffentlichkeit zu gewährleisten.


    Hallo Günther,
    das sehe ich allerdings nicht so.

    Zitat von heelium :

    In Firmen gibt es Fremdarbeiter (nicht Leiharbeiter), die an der Betr.versammlung teilnehmen können, ohne dass der BR dies möchte.


    Der BR hat die Möglichkeit, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.

    Zitat von heelium :

    Oder es sind Kunden im Haus, die sich da einfach dazugesellen.


    Die sollten doch identifizierbar sein und heraus komplementiert werden können.

    Zitat von heelium :

    Ich kenne es nicht, dass hier Personenkontrolle z.B. über Werksausweis durchgeführt wird.


    Wenn ein Betrieb derart öffentlich ist, liegt es einzig und allein am BR, die Nicht-Öffentlichkeit zu gewährleisten. Und wenn es nicht anders geht, müssen sich die "Besucher" eben legitimieren.


    Hallo mcteck013,

    Telearbeit oder Außendienst sind keine Hinderungsgründe, an einer BV nicht persönlich teilnehmen zu können. Vor welchem Hintergrund wird bei Euch über z.B. eine Videoübertragung nachgedacht? Kosten?

    Gruß
    Kokomiko

  • Hallo Kokomiko,
    klar, wie üblich geht es um Kosten (Fahrtkosten und die Kosten für die Fahrtzeit), daß über eine Zuschaltung per Telefon nachgedacht wird.
    Die ’Nicht-Öffentlichkeit’ zwingt den Sitzungsleiter eigentlich dazu diese Telefonkonferenz zu verbieten.
    Interessant wäre, ob es schon entsprechende Gerichtsurteile dazu gibt.
    Urteile sind bekanntlich die geeignetsten Argumente um sein Ansinnen durchzusetzen ;)
    Vielleich kennt ja jemand ein passendes Urteil.
    Danke
    mcteck013

    PS: sorry, daß ich erst jetzt antworte; mein Forum-Account war vorübergehend "verschwunden"....

  • Zitat von mcteck013 :


    Urteile sind bekanntlich die geeignetsten Argumente um sein Ansinnen durchzusetzen ;)

    Hallo mcteck013,

    ich frage mich gerade, warum sich Euer BR die Kostenargumentation (des AGs) zu eigen macht.

    Das "Problem" Nichtöffentlichkeit stufe ich als eher gering ein. Teilnehmer einer Telefonkonferrenz erhalten einen Code, über welchen sie sich zuschalten können. Und wer diesen Code auf welchem Weg erhält, ist steuerbar.
    Und der Zugang zu einer Videoübertragung per Arbeitsrechner, ließe sich ebenfalls steuern.

    Eine Telefonkonferrenz hat allerdings den klaren Nachteil, dass der Zuhörer nicht sieht, worauf Bezug genommen wird. Oder sind begleitende Präsentationen bei Euch nicht üblich?

    Auf alle Fälle seid Ihr nicht der 1. BR, der derartige technische Möglichkeiten nutzen will. Aber ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch ist das mit Sicherheit nicht.

    Gruß
    Kokomiko

  • Wir haben das gleiche Problem im Betrieb. Bei uns sind es jedoch die Mitarbeiter, die nicht reisen wollen, oder termine haben, die sie nicht absagen wollen. Da kommt dann die Vertrauenskeule und viele gekränkte Gefühle. Ein Gerichtsurteil wäre schon hilfreich gewesen.

  • Zitat von Kokomiko:

    Das "Problem" Nichtöffentlichkeit stufe ich als eher gering ein. Teilnehmer einer Telefonkonferrenz erhalten einen Code, über welchen sie sich zuschalten können. Und wer diesen Code auf welchem Weg erhält, ist steuerbar.
    Und der Zugang zu einer Videoübertragung per Arbeitsrechner, ließe sich ebenfalls steuern.

    Sorry, stimmt so leider nicht. Du weisst nicht, wer ggf. am anderen Ende bei dem Kollegen dabei sitzt - evtl. Frau/Kind/Freunde - und damit ist die "Nichtöffentlichkeit" eben nicht vorhanden.

    Die einzige(!) Möglichkeit ist tatsächlich die persönliche Teilnahme weil man nur dort definitiv überwachen und steuern kann werde dabei ist und wer nicht dabei sein darf.

    Und genau aus dem Grund gibt es auch keine BR-Sitzungen mit Telefonzuschaltung usw.

    Ich vermute dass es auch deshalb keine Gerichtsurteile zu dem Thema gibt, da die Auslegung so klar ist, dass hier noch niemand ernsthaft versucht hat das anders auszulegen/umzusetzen und es auf einen Streit hat ankommen lassen.

    UPS - SORRY, hab eben erst gesehen, dass der Ursprungsthread ja aus 2010 ist ... wer hat den denn ausgegraben :shock: ....

  • Hallo Feydaria,

    das Nichtteilnehmenwollen ist die freie Entscheidung jedes einzelnen AN und rechtfertigt keine "Dehnung" des § 42 Abs. 1 BetrVG.

    Im Übrigen sei Dir als Neuling noch gesagt, daß es nicht zweckdienlich ist, einen so alten Thread "auszugraben", sondern das Thema wieder neu und aktuell einzustellen.

  • Zitat von WissenWill

    hab eben erst gesehen, dass der Ursprungsthread ja aus 2010 ist ... wer hat den denn ausgegraben

    Ich habe ja schön öfter hier geschrieben, dass man Thread-Nekrophilie unter Strafe stellen sollte ;)

    Gleichwohl:

    Zitat von WissenWill

    Und genau aus dem Grund gibt es auch keine BR-Sitzungen mit Telefonzuschaltung usw.


    Es geht in diesem Thread um Betriebsversammlungen, nicht um BR-Sitzungen...

    Zitat von Feydaria

    Ein Gerichtsurteil wäre schon hilfreich gewesen.


    Das mag zwar sein, aber wir können uns ja nunmal auch keines schnitzen, gell?

    Aber ich bin sicher, wenn ihr das einfach so durchzieht, dann ein Teil der Belegschaft (oder der AG) dagegen klagt, wir werden hier sowohl den Prozess wie auch das Urteil mit großem Interesse verfolgen! ;)

    Und dann gibt es auch ein Urteil :D

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Nun, Urteile gibt es zum Verbot der Tonaufzeichnung und Aufzeichung von betriebsversammlungen.

    Um dieses Verbot auch Überwachen zu können und sicher stellen zu können das die "Videoaufzeichung" bzw. die "telko" nicht aufgezeichnet wird muß mann einfach dieses unterlassen.

    Telefonanrufe werden aufgezeichnet (und sogar über einen längeren zeitraum gespeichert) und jede Videokonferenz ist aufzeichenbar ohne das ich mit bekomme dass dieses aufgezeichnet wird.

    ich weis, im zeitalter von Watsapp und facebook sind wir alle so öffentlich und meinen immer noch nicht öffentlich zu sein, weil wir das zum teil als Nichtöffentlich empfinden.

    ich bin da ein Altmodischer Typ, keine Watsapp, kein Facebook und auch keine telefonanrufe und videokonferenzen als Betriebsversammlung.

    Gruß

    Rabauke

    Keine Tonbandaufnahme

    Der verfassungsrechtlich garantierte Persönlichkeitsschutz läßt die Aufzeichnung des in einer Betriebsversammlung gesprochenen Wortes auf Tonband durch Dritte und die spätere Verwendung nur bei vorliegendem Einverständnis des Redners zu. Regelungsabsprachen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber geben dazu keine Anspruch. Von jedem Redner in der Betriebsversammlung müßte das Einverständnis vorliegen, ein Hinweis des Betriebsrates auf den Anspruch des Arbeitgebers zum Abhören ersetzt dieses Einverständnis nicht. - LAG Düsseldorf, Beschluß vom 14.1.1981 - 15 Ta BV 92/80 -

    Tonbandaufzeichnungen der Betriebsversammlung sind ohne Zustimmung und ohne entsprechenden Hinweis des Versammlungsleiters den Teilnehmern der Betriebsversammlung gegenüber in jedem Fall unzulässig. - LAG München, Beschluß vom 15.11.1977 - 5 Ta BV 34/77 -

    Die heimliche Tonbandaufnahme in einer Betriebsversammlung verletzt das Persönlichkeitsrecht der Teilnehmer der Versammlung. Sie verletzt auch den Tatbestand des (section) 201 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch. Fertigt jemand heimlich ohne Einverständnis des Betriebsrates in einer Betriebsversammlung eine Tonbandaufzeichnung an. so rechtfertigt dies die außerordentliche Kündigung. - LAG Düsseldorf, Beschluß vom 28.3.1980 - 9 Sa 67/80 -

  • Nicht zu vergessen auch §45 S.2 BetrVG:

    "Die Betriebs- und Abteilungsversammlungen können dem Betriebsrat Anträge unterbreiten und zu seinen Beschlüssen Stellung nehmen."

    Dies zusammen mit evtl. Nichtöffentlichkeit, Aufzeichnungsmöglichkeiten von Mitarbeiteräußerungen kann auch ein Verfahren nach §23 (1) BetrVG wegen Verletzung gesetzlicher Pflichten nicht völlig ausgeschlossen werden.

  • Möglicherweise hat Feydaria ja selber nicht auf das Datum geschaut und dieser Thread war einfach das Ergebnis einer Googlesuche.

    Vielleicht sollte man sich als Betreiber so eines Forums mal überlegen alle Threads nach einer gewissen Zeit zu löschen. Ist ja wirklich nicht hilfreich (gerade für Laien) wenn man als Ergebnis seiner Googlesuche einen 10 Jahre alten Forenbeitrag bekommt, wo sich die Rechtslage inzwischen 3 mal geändert hat.

    Man muss ja nicht alle Leichen im Keller rumliegen lassen. Ich hab noch nie einen Nekrophilen im Krematorium gesehen...

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Hallo Paragraphenreiter,

    hier ist nicht der Beitrag von Feydara gemeint, die sich ja nur eine Urteilsbegründung wünschte. Es ist der Beitrag von urmeli6.

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Zitat von Paragraphenreiter

    Vielleicht sollte man sich als Betreiber so eines Forums mal überlegen alle Threads nach einer gewissen Zeit zu löschen

    Nicht löschen! Manche Threads sind auch noch nach Jahren interessant. Eher zusperren, damit keiner mehr "Thread-Nekrophilie"betreibt. Die Stafe für dieses Vergehen ist übrigens allen ein Bier ausgeben!

  • Zitat von Hubertus:

    Hallo Paragraphenreiter,

    hier ist nicht der Beitrag von Feydara gemeint, die sich ja nur eine Urteilsbegründung wünschte. Es ist der Beitrag von urmeli6.

    Jo, habs gerade gesehen :lol: Ursprungsthread 2010. Feydara 2016 und urmeli 2019.

    Dieser Thread wurde tatsächlich schon 2x ausgegraben und geschändet... :shock:

    Zitat von Hawky

    Nicht löschen! Manche Threads sind auch noch nach Jahren interessant. Eher zusperren, damit keiner mehr "Thread-Nekrophilie"betreibt. Die Stafe für dieses Vergehen ist übrigens allen ein Bier ausgeben!

    Stimmt, das ist ein besserer Ansatz! Da bin ich voll dabei, inkl. Bier natürlich! ;)

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.