Außerhalb der regulären Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit ist jedoch keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, da es sich um ein Ehrenamt handelt. Diese Zeiten sind daher bei der Ermittlung der geleisteten Arbeitszeit im Sinne des ArbZG nicht zu berücksichtigen.
Das Arbeitszeitgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz sehen allerdings nicht
vor, dass innerhalb der regulären Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit zu einer Reduzierung der gemäß ArbZG zu berücksichtigenden Arbeitszeit führt.
1. Was versteht man unter dem Begriff "reguläre Arbeitszeit"?
(Sind das bei uns dann die 39 Stunden, die vom Tarifvertrag her geregelt sind?)
2. Was bedeutet der 2. Absatz konkret?
Danke schon einmal für eure Hilfe.
Liebe Grüße,
Kessa