Hallo,
ich stecke hier vor einem nicht ganz so einfachen Problem, und benötige mal eine Vorabeinschätzung und Eure Erfahrungen, bevor ich meinen Anwalt konsultiere, um die Themen zu diskutieren.
Die Frage ergibt sich hier als Konzernbetriebsrat.
Rahmen:
- Die meisten unserer Firmen mit Betriebrat haben eine BV, die die Nutzung des Firmenmailsystems für private Nachrichten in den Pausen gestattet. Dies macht das Unternehmen zu einem Tlemed.Dienstanbieter (o.Ä.). Damit besteht die Pflicht, das Mails auch zugestellt werden müssen. Da nicht geprüft werden kann, was privat ist und was nicht, und das Spamaufkommen ständig ansteigt, ist man nun auf die Idee gekommen, die Spams mit Einstufung "sehr hoch" nicht mehr zuzustellen, sondern direkt zu löschen.
Firmen ohne BR oder ohne Regelung haben übrigens die private Nutzung als betr. Übung!
Nun wurden Einzelfirmen BVs vorgelegt, die die private Nutzung der eMail mit dem Firmensystem untersagen, um das Löschen zu ermöglichen.
Meine Fragen:
1.) ist das Möglich, nach dem ich privat nutzen dürfte, erreiche ich gar nicht jeden, um ihm zu sagen, dass er hierher nicht mehr schreiben darf
2.) Trifft der KBR eine neue BV, überschreibt Sie dann die Einzel-BVs? Ich bin der Meinung JA.
3.) Überschreibt diese BV auch die betr. Übung der Firmen, die keinen BR haben? Sind diese, obwohl keine Deligierten im KBR sind dennoch vom KBR vertreten?
Vielen Dank
Gruß
Frank