Kürzung Weihnachtsgeld zulässig?

  • Hallo liebe Forums-Kollegen,

    wir sind nicht tarifgebunden und man kann sagen, jeder Mitarbeit hat einen anderslautenden Vertrag.:twisted: Nun kam ein Mitarbeiter gestern zu mir mit der Info, dass sein Weihnachtsgeld gekürzt worden sei mit der Begründung wegen zu langer Krankheit.

    In seinem Arbeitsvertrag ist zu diesem Thema die Anlehnung an den Tarifvertrag der Metall- u. Elektroindustrie in Bayern gegeben. Der Kollege war von November 2008 bis April 2009 krank, im Mai 2009 war die Wiedereingliederung und seit Juni 2009 ist er wieder voll beschäftigt.

    Meine Frage nun: Ist diese Kürzung zulässig? Der Bauch sagt natürlich nein ..., aber man kann sich ja nicht immer auf seinen Bauch verlassen.

    Bin gespannt auf Eure Antworten.

    Schon mal vorab vielen Dank.

    Engelchen-Anja

  • Hallo Engelchen-Anja,
    wie war das in den vergangenen Jahren,
    hat es da Weihnachtsgeld gegeben aus dem eine betriebliche Übung entstanden ist oder habt ihr eine BV in der die Zahlung von Zusatzleistungen geregelt sind ?
    Wenn die Weihnachtsgeldzahlung einzelvertraglich geregelt ist, muss jeder für sich in seinem Vertrag prüfen in wie weit sein Anspruch geregelt ist.
    Wenn nur auf einen Tarifvertrag verwiesen wird, dann prüfen was in dem TV steht.

    Gruß Meiser

  • Ja das wäre auch eine Frage die ich gern beantwortet hätte!
    Bei uns "noch" Betriebsratslosen Betrieb ist es üblich das die Krankheitstage negativ auf das Weihnachtsgeld auswirkt.
    Ist das überhaupt zulässig?

    gruß

  • wenn der besagte TV die Kürzung der Sonderzahlung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten nach der Zwölftelungsmethode zulässt, wird Dich das Bauchgefühl wohl trügen. Ungewöhnlich erscheint mir die Kürzungs jedenfalls nicht.

  • Zitat von Siegbert :


    wenn der besagte TV die Kürzung der Sonderzahlung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten nach der Zwölftelungsmethode zulässt,...

    Hallo Siegbert,

    von was für einer Zwölftelungsmethode sprichst Du?
    Diese Art der Berechnung ist dem spezifischen §4a EntFG jedenfalls nicht zu entnehmen.


    engelchen-anja,

    der betroffene Kollege wird sich wohl oder übel an einen Anwalt wenden müssen. Ohne den Arbeitsvertrag zu kennen, ist zu diesem Sachverhalt keine Aussage möglich. Ohne entsprechende Vertragsgrundlage sehe ich eine solche Kürzungsmöglichkeit nicht.

    Gruß

    Kokomiko

  • In den letzten Jahren wurde das Weihnachtsgeld immer gezahlt und meines Wissens nach ist es in der Vergangenheit nie bei Mitarbeitern wegen längerer Krankheit gekürzt wurden.

    Soeben habe ich erfahren, dass es bei einem anderen Mitarbeiter, der auch länger als 6 Wochen am Stück krank war, diese Kürzung nicht vorgenommen wurde. Das klingt doch sehr nach Verstoß gegen das AGG, oder täusche ich mich da?

    Gruß
    Engelchen

  • Hallo engelchen-anja,

    zuerst müßte geklärt werden, welcher Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht. Offensichtlich besteht ein AV-Verweis auf den TV M+E Bayern, und in dem steht m.W. nichts darüber, dass das Weihnachtsgeld bei längeren AU-Zeiten gekürzt werden kann. Das spräche doch sehr dafür, dass die Kürzung unzulässig ist. Eine genaue Antwort wird aber davon abhängen, wie AV bzw. TV genau formuliert sind.

    Besteht ein Anspruch aus dem TV, ist die Frage der betrieblichen Übung vollkommen irrelevant. Und das AGG hilft auch nicht weiter, wenn nur die Krankheit der Grund war, die Zahlung zu kürzen. Allerdings könnte man sich auch darüber unterhalten, ob hier nicht eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung vorliegt.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Kokomiko :


    Hallo Siegbert,
    von was für einer Zwölftelungsmethode sprichst Du?
    Diese Art der Berechnung ist dem spezifischen §4a EntFG jedenfalls nicht zu entnehmen.


    ich rede vom Weihnachtsgeld bzw. Sonderzahlung und bewege mich grad nicht in der Entgeltfortzahlung. Der Hinweis auf die Zwölftelungsmethode ist so zu verstehen, dass bei entsprechender Rechtsgrundlage im TV oder AV für jeden vollen Monat im Jahr mit krankheitsbedingten Fehlzeiten der Sonderzahlungsanspruch um ein Zwölftel gekürzt würde.

  • Hallo zusammen,

    hab grad mal den TV "Absicherung betriebl. Sonderzahlungen" in die Finger bekommen. Der gilt zwar in BaWü, da jedoch unsere Konzernmuttern dort sitzt, ist es sehr naheliegend, dass sich unsere Personalchefin darauf bezieht.

    In besagtem TV steht zwar drin, dass eine Kürzung bei Nichtanwesendheit zulässig ist (z.B. Elternzeit, Wehrdienst o.ä.), aber Krankheit definitiv davon ausgenommen ist.

    Dann werde ich gleich mal bei unserer Personalabteilung vorstellig werden.

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Viele Grüße
    Engelchen

  • Zitat von Siegbert :


    ich rede vom Weihnachtsgeld bzw. Sonderzahlung und bewege mich grad nicht in der Entgeltfortzahlung.


    Hallo Siegbert,

    Du hättest den Paragraphen vielleicht einmal lesen sollen. :wink:

    Zitat von Siegbert :

    Der Hinweis auf die Zwölftelungsmethode ist so zu verstehen, dass bei entsprechender Rechtsgrundlage im TV oder AV für jeden vollen Monat im Jahr mit krankheitsbedingten Fehlzeiten der Sonderzahlungsanspruch um ein Zwölftel gekürzt würde.

    EntFG § 4a Kürzung von Sondervergütungen
    Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig.
    Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.

    Eine Rechtsgrundlage für "Deine" Zwölftelungsmethode vermag ich nicht zu erkennen.

    Gruß
    Kokomiko

  • Team-ifb

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