Hallo liebe Forums-Kollegen,
wir sind nicht tarifgebunden und man kann sagen, jeder Mitarbeit hat einen anderslautenden Vertrag.:twisted: Nun kam ein Mitarbeiter gestern zu mir mit der Info, dass sein Weihnachtsgeld gekürzt worden sei mit der Begründung wegen zu langer Krankheit.
In seinem Arbeitsvertrag ist zu diesem Thema die Anlehnung an den Tarifvertrag der Metall- u. Elektroindustrie in Bayern gegeben. Der Kollege war von November 2008 bis April 2009 krank, im Mai 2009 war die Wiedereingliederung und seit Juni 2009 ist er wieder voll beschäftigt.
Meine Frage nun: Ist diese Kürzung zulässig? Der Bauch sagt natürlich nein ..., aber man kann sich ja nicht immer auf seinen Bauch verlassen.
Bin gespannt auf Eure Antworten.
Schon mal vorab vielen Dank.
Engelchen-Anja