Hallo,
ich habe einen Kollegen der soll mit dem Dienstwagen zu einem Termin zu einem Auftrageber unserer Firma fahren. Die Entfernung beträgt ca. 440 km. (4-5 Stunden fahrtzeit) Er sitzt selber hinterm Steuer und fährt. Die geplante Zeit beim Auftraggeber sind mit 2 Stunden angegeben. Er fragt nun ob er die Möglichkeit hat dort zu Übernachten, weil er die Heimreise ausgeruht machen möchte und Angst hat beim fahren in Sekundenschlaf zu fallen. Zudem ist am Freitagnachmittag mit Stau zu rechnen und es wird zeitig dunkel. Ein Zugreise wurde vom Arbeitgeber abgelehnt.
Wann kann man sagen (wenn man das kann) es besteht eine Übernachtungspflicht? Als Autofahrer an sich ist man von der StVO aufgefordert Aufmerksamkeit im Straßenverjehr zu gewährleisten.
Wie sieht der Versicherungsschutz bei einem Möglichen Unfall aus, z.B. beim Sekundenschlaf, für den Arbeitnehmer durch den Versicher des Arbeitgebers (Unfallversicherung, wenn der Arbeitneher zu schaden kommt), wenn Nachgewiesen wird er (Autofahrer) war übernächtigt?