Frage zur Bildung eine BR für Unternehmen und 100% Tocher

  • Hallo,

    ich möchte einmal freundlich um Hilfe und Informationen zu folgendem Problem bitten:

    Kommendes Jahr steht bei uns im Betrieb die nächste Wahl an. Bisher gibt es 3 Personen im Betriebsrat, die von Angestellten aus 2 Betrieben gewählt wurde, wobei einer der Betriebe die 100%ige Tochter von dem anderen Betrieb ist.

    Der aktuelle BR fragt sich nun, ob das so okay ist, da es keine bindende Betriebsvereinbarung zu diesem Vorgang gibt.

    Wir überlegen grad, ob es Sinn macht für die 100%ig Tochter einen eigenen BR gründen zu lassen, oder ob es besser ist ein BR für beide Betriebe weiter zu führen, aber das ganze auf ein sicheres Fundament zu bauen, falls es aktuell nicht ausreichend geregelt ist.

    Betrieb a) hat 49 Arbeitnehmer und Betrieb b) 17. Daraus leiten wir folgendes ab:

    Modell getrennte Betriebsräte: Betrieb a) 3 BR und Betrieb b) 1 BR

    Modell gemeinsamer Betriebsrat: 5 BR für beide Betreibe

    Zu den Betrieben kann noch gesagt werden, dass sie eine organisatorische Einheit bilden.

    Ich hoffe ich konnte unser Problem darstellen und freue mich über klärendes Feedback.

    Danke und viele Grüße,
    TTB

  • Zitat von TTB :


    Bisher gibt es 3 Personen im Betriebsrat, die von Angestellten aus 2 Betrieben gewählt wurde, wobei einer der Betriebe die 100%ige Tochter von dem anderen Betrieb ist.
    Der aktuelle BR fragt sich nun, ob das so okay ist, da es keine bindende Betriebsvereinbarung zu diesem Vorgang gibt.

    Eine weitere Möglichkeit für einen gemeinsamen BR bietet §3(3) BetrVG. Wenn nicht ohnehin §1(2) gegeben ist.

    Zitat von TTB :


    Wir überlegen grad, ob es Sinn macht für die 100%ig Tochter einen eigenen BR gründen zu lassen, oder ob es besser ist ein BR für beide Betriebe weiter zu führen, aber das ganze auf ein sicheres Fundament zu bauen, falls es aktuell nicht ausreichend geregelt ist.

    Ihr könnt per AN-Abstimmung ein sicheres Fundament schaffen. Was sinnvoll oder besser ist, müsst ihr entscheiden.

    Zitat von TTB :


    Betrieb a) hat 49 Arbeitnehmer und Betrieb b) 17. Daraus leiten wir folgendes ab:
    Modell getrennte Betriebsräte: Betrieb a) 3 BR und Betrieb b) 1 BR

    Und dazu noch einen Gesamt- oder einen Konzernbetriebsrat (je nach Gestaltung der Unternehmensstruktur, vermutlich aber eher ein KBR).

    Zitat von TTB :


    Modell gemeinsamer Betriebsrat: 5 BR für beide Betreibe
    Zu den Betrieben kann noch gesagt werden, dass sie eine organisatorische Einheit bilden.

    Vielleicht könnt ihr sogar den Chef vom Sinn einer BV überzeugen. Denn wenn der bei einer organisatorischen Einheit mit 66 MA drei verschiedene Gremien hat und jedesmal die Zuständigkeit prüfen muss, was eines der drei Gremien dann aber anders sieht... Den Stress kann man sich sparen.

  • Zitat von TTB :

    Zu den Betrieben kann noch gesagt werden, dass sie eine organisatorische Einheit bilden.

    Hallo,

    hier könnte ein Fall nach § 1 II BetrVG vorliegen, also ein gemeinsamer Betrieb zweier Unternehmen. Um das sicherer beurteilen zu können, müßtest Du hier noch darlegen, inwieweit eine organisatorische Einheit besteht. Werden z.B. die in der Betriebsstätte vorhandenen Mittel für einheitliche arbeitstechnische Zwecke zusammengefasst, gibt es z.B. einen einheitlichen Leitungsapparat, welcher die wesentlichen Entscheidungen im personellen und sozialen Bereich trifft? Und wenn ja, wie sieht das aus?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Zusammen,

    ich habe zu diesem Thema auch noch eine Frage.
    Wir haben seit kurzer Zeit eine eigene Fertigungsstätte. Allerdings liegt sie ca 450 km von unserem Standort entfernt. Die Fertigungsstätte ist kein eigenständiges Unternehmen. Alle administrativen Entscheidungen werden vom Hauptsitz entschieden.
    Im Hauptsitz sind ca. 75 MA beschäftigt, in der neuen Fertigung ca. 20 MA.
    Wie verhält es sich nun bei der kommenden Wahl? Wäre es für die neue Betriebsstätte ratsam oder überhaupt möglich, einen eigenen BR mit 3 MA zu stellen und wir bleiben bei 5 BR Mitgliedern?
    Vielen Dank für eure Antworten.
    Gruß Cloude

  • Team-ifb

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