Hallo
unser lieber AG zweifelt immer wieder meine Freistellung an und verlangt die Begründung! Was kann ich schreiben das er das nicht jedes mal aufs neue macht?
Gruss Rifat
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Liebe Grüße,
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Hallo
unser lieber AG zweifelt immer wieder meine Freistellung an und verlangt die Begründung! Was kann ich schreiben das er das nicht jedes mal aufs neue macht?
Gruss Rifat
Hallo
das ist eine gute Frage.
Unser AG macht das auch immer.
Wir nehmen an nur um uns zu beschäftigen. Reine Schikane.
Gruss Frank
Sowas verstehe ich gar nicht, wenn das Verfahren nach § 38 Abs. 2 BetrVG durchgeführt wurde.
Danach wäre zunächst die Beratung mit dem AG. Anschließend die Wahl, diese werden dem AG genannt und nach 2 Wochen ohne Widerspruch durch den AG (Anrufen der Einigungsstelle) sind diese freigestellt.
Also ihn darauf hinweisen, dass - wenn alles so erfolgt ist - der AG keinen Handlungsspielraum mehr hat. Die Freistellung(en) ist/sind fact.
In unserem Fall geht es um die Freistellung von MONTAG -FREITAG!
Hallo Rifat,
ganz schlau werden wir hier aus Deinen Ausführungen noch nicht, wie Du merkst.
Ich vermute mal ganz frech, dass es sich um eine Komplettfreistellung handelt; Abläufe und Voraussetzungen sind in § 38 BetrVG geregelt. Der einzige Zweifel, den der AG m.E. anmelden könnte, wäre der, dass die Zahl der i.d.R. beschäftigten AN unter eine der in § 38 I BetrVG genannten Grenzen gefallen ist.
:arrow: Begründet denn der AG die Zweifel irgendwie? Begründet er sie nicht: Dann würde ich die Zweifel des AG ignorieren. Sprich gar nicht mehr reagieren. Du mußt wahrlich nicht über jedes Stöckchen springen, das Andere Dir hinhalten.
:arrow: Begründet er seine Zweifel, dann würde ich diese Gründe als BR prüfen und anhand der Fakten entscheiden.
:arrow: Entscheidet der BR entgegen der Begründung des AG, dass die Freistellung rechtens ist, dann soll und kann der AG das Problem dadurch lösen, dass er das Arbeitsgericht anruft, damit dieses entscheidet, ob die Voraussetzungen für die Freistellung(en) noch stimmen.
Grüsse Winfried