Teilnahme BR-Konferenz

  • Hallo Forum


    Meine Frage:bin stellvert.BRV wir fahren jedes jahr zur betriebs-und personalräte konfernz,mein BRV ist der meinung das er immer automatisch
    zur teilnahme gesetzt ist.beim zweiten teilnehmer fragt er dann wer hat
    noch intresse.wenn ich dann als stellvert.BRV mich melde ist es immer ein Kampf meine teilnahme durchzusetzen was mir diesmal nicht gelungen
    ist da ich krankheitsbedingt nicht an der sitzung teilnehmen konnte.
    aber meine bereitschaft bekannt war.
    wie kann ich mich in der situation verhalten?
    wäre schön wenn da jemand rat wüsste

    Mfg Maik

  • Zitat von Petrus :


    Sprechen wir hier über §53(1) BetrVG in einem ehemaligen Staatsunternehmen?
    In dem Fall: Sind die Vorschriften bzgl. der Beamten berücksichtigt?


    Hallo Petrus,

    § 53 BetrVG kommt nicht in Frage haben keinen GBR.

    Wir sind ein Busunternehmen mit ca.300 Beschäftigten

    Mfg. Maik

  • Zitat von Petrus :

    Dann bleibt Timos Frage: Was ist eine Betriebs-Personalräte-Konferenz?


    Hallo Petrus,
    bei einer Betriebs-und Personalrätekonf.treffen sich Betriebsräte aus ganz Deutschland von verdi Fachbereich Personenverkehr
    Themen: Erfahrungsaustausch,Vorträge von ausgewählten Arbeitgeber z.B war schon da
    Vorstand KVG Stade,Arriva usw.
    Ein großer Punkt ist zur zeit übergriffe auf das Fahrpersonal
    reicht das so?

    Mfg. Maik

  • das ist dann wohl eine Schulungsmaßnahme nach § 37.6 BetrVG. Bei einer solchen wird nichts bzw. niemand gesetzt sondern die Teilnahmen im Gremium nach Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit beschlossen.

  • Hallo Haraldus,

    die BR und PR-Konferenzen im ÖPNV von Ver.di sind immer nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Das steht auch immer auf der Einladung drauf.
    Da gibt es dann auch keine "gesetzten" Teilnehmer, sondern einen ganz normalen Einzelfallbeschluss des Gremiums über die Teilnahme und die Teilnehmer.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.