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Ich hoffe, ihr habt bei Listenaufstellung auf die Reihenfolge der Kandidaten geachtet (vor Leistung der Stützerunterschriften), damit die "richtigen" ganz oben stehen. Wenn dann tatsächlich die "ArbGeb-Liste" eingereicht wird...
...dann ist ein wenig Wahlkampf angebracht. Wenn dann trotzdem jeder 6. FDP wählt...
Diese Liste wäre meines Erachtens vom Wahlvorstand als ungültig zurück zu weisen.
Aber nur, wenn sie vom ArbGeb persönlich eingereicht wird. Wenn hingegen die Chefsekretärin eine Liste einreicht, auf der außer ihr noch "nichtleitende" Abteilungs- und Teamleiter, Personalreferenten, angestellte Rechtsanwälte und bekennende FDP-Mitglieder stehen, wird der WV nicht viel machen können.
Sorry, aber ich habe mich an den Text der Frage gehalten ...:roll:
Und wenn Dich auf der Strasse jemand anspricht, "Entschuldigung, haben Sie die Uhrzeit?", dann antwortest Du wohl "Ja, habe ich!" und gehst ohne weitere Worte weiter, was? Weil, nach dem Text der Frage... :wink: Winfried
wider erwarten gab es keine zweite Liste das nur zu Eurer Info, die entsprechenden Kandidaten haben sich noch bei Uns, in allerletzter Minute, auf unsere und einzige Liste setzen lassen!
Wir wollen die Belegschaft und die Geschäftsführung jetzt über diese Liste in Kenntnis setzen!
Wir hat das zu erfolgen?
Die Originalliste aushängen oder reicht ein formlose Auflistung natürlich in entsprechender Reihenfolge!
(...) die entsprechenden Kandidaten haben sich noch bei Uns, in allerletzter Minute, auf unsere und einzige Liste setzen lassen! (...) Wir hat das zu erfolgen?
Hallo,
haben sich denn diese KandidatInnen auf die Liste setzen lassen, nachdem für diese Liste die UnterstützerInnenunterschriften gesammelt wurden? Hört sich für mich zumindest so an, wegen "in letzter Minute"... Das wäre nämlich gar nicht gut...
Die Information hat gemäß WO zu erfolgen, das Aushängen des Originals ist nicht notwendig.
Die letzten Kandidaten gestern haben keine Stützunterschrift geleistet, nur einen seperaten Zettel auf dem sie mit ihrer geleisteten Unterschrift als Bewerber/in mit in usere Liste aufgenommen werden möchten.
Die eigentliche Liste war zum Zeitpunkt als die Bewerber erschienen, kurzfristig nicht verfügbar!
ganz einfach: Sobald UnterstützerInnen ihre Unterschrift zu einer Liste abgegeben haben, kann man niemanden mehr auf die Liste setzen. Außerdem: Sobald eine Liste beim WV eingegangen und von diesem akzeptiert ist, ist sie ebenfalls nicht mehr veränderbar.
setzt bloß nicht diese "Bewerber" auf Eure Liste. Denn dann wird eure Wahl garantiert erfolgreich angefochten.
Das Veröffentlichen der Bewerber könnte so aussehen:
" Firmenanschrift Datum - Der Wahlvorstand -
Bekanntmachung
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 10 Abs. 2 WO hat der Wahlvorstand die auf Grundlage einer als gültig anerkannten Vorschlagsliste benannten Bewerber/ innen bis zum Abschluss der Stimmabgabe bekannt zu machen. Die Bewerber/innen werden unter Angabe ihres Familiennamens, Vornamens, Geschlechts, Geburtsdatums und der Art der Beschäftigung im Betrieb bekannt gemacht. Die Zustimmungserklärungen der Bewerber/innen und die Stützunterschriften werden nicht bekannt gemacht.
Folgende Bewerber/innen werden hiermit bekannt gemacht: "
dann die Aufstellung der einzelnen Bewerber, so wie sie in der Wahlvorschlagsliste stehen. Achtung:nicht sortieren
Termin für die Einreichung der Vorschlaglisten war gestern der 07.10.09 um 18 Uhr!
Gestern um 17:15 Uhr kamen noch Bewerber die ursprünglich wohl erst eine eigene Liste einreichen wollten, und wollten auf die einzige nur vorhandene Liste!
Dieses haben wir dann auch darauf eingetragen, da wir ja die schriftliche Zustimmung von Ihnen hatten und da sie ja auch vor Fristende 18 Uhr erschienen sind.
Stützunterschriften haben sie wie alle anderen jedoch nicht geleistet. Es werden nach dem Betriebsverfassungsgesetz auch nur 1/20 oder 5%, in unserem Fall also 7 Stützunterschriften für die Liste gebraucht, die haben wir doch bereits!
Haben wir was verkehrt gemacht, ist die Wahl jetzt anfechtbar?
nun habt Ihr aber ein Problem. Die Stützer unterschreiben für die komplette Liste. Wenn nun im Aushang noch zusätzlich Namen auftauchen, von denen die Stützer vorher nichts gewusst haben, so werden die natürlich sauer und können die Wahl anfechten. (Der stand vorher nicht auf der Liste, hätte der draufgestanden, hätte ich nicht Unterschrieben). Ob und wie das noch heilbar ist kann ich dir noch nicht sagen.
Kalli beschreibt eine Facette des Problems genau: UnterstützerInnen unterstützen immer eine komplette Liste, d.h. alle KandidatInnen in der vorgegebenen Reihung. Kommen nach der Ableistung der Unterstützungsunterschrift noch KandidatInnen hinzu, wird die Liste damit ungültig und die ganze Wahl anfechtbar.
Eine zweite Facette könnte sein, dass die Vorschlagsliste beim WV bereits eingereicht war. Danach ist sie prinzipiell nicht mehr änderbar. Jede spätere Änderung führt ebenfalls, wie beim obigen Problem geschildert, zur Anfechtbarkeit der ganzen Wahl.
Vorgehen des WV kann daher eigentlich nur sein, diese Leute, die schriftlich erklärt haben, auf die bereits existierende Liste zu wollen, als KandidatInnen nicht zuzulassen. Jedes andere Vorgehen wäre rechtswidrig.
Frage ist, ob der WV diese Leute nicht auch gleich unverzüglich darüber hätte aufklären müssen, denn sie hätten ja theoretisch noch 45 Minuten Zeit gehabt, eine eigene Liste zu erstellen, UnterstützerInnen dafür zu sammeln und diese Liste bis 18 Uhr einzureichen. Wäre das in der Zeit realistischerweise machbar gewesen?
Und wenn Dich auf der Strasse jemand anspricht, "Entschuldigung, haben Sie die Uhrzeit?", dann antwortest Du wohl "Ja, habe ich!" und gehst ohne weitere Worte weiter, was? Weil, nach dem Text der Frage... :wink: Winfried
Termin für die Einreichung der Vorschlaglisten war gestern der 07.10.09 um 18 Uhr!
Gestern um 17:15 Uhr kamen noch Bewerber die ursprünglich wohl erst eine eigene Liste einreichen wollten, und wollten auf die einzige nur vorhandene Liste!
Dieses haben wir dann auch darauf eingetragen, da wir ja die schriftliche Zustimmung von Ihnen hatten und da sie ja auch vor Fristende 18 Uhr erschienen sind.
Stützunterschriften haben sie wie alle anderen jedoch nicht geleistet. Es werden nach dem Betriebsverfassungsgesetz auch nur 1/20 oder 5%, in unserem Fall also 7 Stützunterschriften für die Liste gebraucht, die haben wir doch bereits!
Haben wir was verkehrt gemacht, ist die Wahl jetzt anfechtbar?
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Hallo Roege
klares JA!
Du drafst nach der ERSTEN Stützungsunterschrift KEINEN mehr hinzufügen! Weil der erste ja nicht seine Unterschrift für die Kollegen nachher gegeben hat!