Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den
Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche,
die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte
genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass
auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Notwendig
Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise
sicherheitsrelevante Funktionalitäten. Außerdem können wir mit dieser Art von Cookies ebenfalls
erkennen, ob Sie in Ihrem Profil eingeloggt bleiben möchten, um Ihnen unsere Dienste bei einem
erneuten Besuch unserer Seite schneller zur Verfügung zu stellen.
Statistik
Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für
Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen
und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von
-> Microsoft informieren.
Der AG bezahlte immer, schon seit Jahren, dem BRV und Vollfreigestellten, die Fahrkosten ins Büro. Nun sagt er , seit dem ich BRV und Vollfreigstellt bin, das er es nicht mehr tut. In dem guten Gewissen, das er genau weis es ist für moch eine fast nicht zu erbringende finanzielle Belastung ist. Da das Betriebsratbüro ca 130Km von meinem Wohnort weg ist.
Meine Vergleichsperson wird aber vom AG auf die Baustelle gefahren.
der Weg von zuhause zum Dienstsitz ist der eigene Moscht und nicht der des AG. Unter Dienstsitz verstehe ich den üblichen Leistungserbringungsort, der regelmäßig im Arbeitsvertrag steht. Ist dieser nun nicht identisch mit dem Leistungserbringungsort der BR-Arbeit, hat der AG die Wegekosten zu zahlen. Einfacher gesagt, ist Dein Dienstsitz in einer Filiale in Hamburg und das BR-Büro in der Zentrale in Stuttgart, dann kommst Du für die Wegekosten von zuhause nach Hamburg auf und Dein AG für die Wegekosten und Wegezeiten von Hamburg nach Stuttgart.
Moin, schau Dir mal dieses Urteil an: BAG, 13.06.2007, 7 ABR 62/06 Redaktioneller Leitsatz:
1.Der Arbeitgeber muss die erforderlichen Aufwendungen einzelner Betriebsratsmitglieder erstatten, die ihnen bei der Wahrnehmung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben entstehen. 2.Fahrtkosten für Fahrten von der Wohnung zum Betriebsratsbüro sind keine Kosten des Betriebsrats iSv. § 40 Abs. 1 BetrVG, wenn das Betriebsratsmitglied sie aufwenden musste, um seiner Pflicht zu genügen, sich im Betrieb zur Arbeit bereitzustellen. 3.Ist das Betriebsratsmitglied nach § 38 BetrVG freigestellt, ändert sich durch die Freistellung der Ort der Leistungserbringung, zu dem sich der Arbeitnehmer auf eigene Kosten zu begeben hat. 4.Die Pflicht, sich für anfallende Betriebsratsarbeit bereit zu halten, tritt als gesetzliche Rechtsfolge der Freistellung des Betriebsratsmitglieds von seiner beruflichen Tätigkeit nach § 38 BetrVG ein.
Der AG bezahlte immer, schon seit Jahren, dem BRV und Vollfreigestellten, die Fahrkosten ins Büro. Nun sagt er , seit dem ich BRV und Vollfreigstellt bin, das er es nicht mehr tut. In dem guten Gewissen, das er genau weis es ist für moch eine fast nicht zu erbringende finanzielle Belastung ist. Da das Betriebsratbüro ca 130Km von meinem Wohnort weg ist.
Oder habe ich nun echt die A Karte gezogen?
Ja. Hast Du. Denn das von Werner zitierte Urteil gibt dem ArbGeb recht. Andererseits steht nirgends, dass der BRV vollfreigestellt werden muss. Also: Du gibst Deine Freistellung zurück - und ihr bestimmt einen neuen Freigestellten. Und wenn Du jetzt ins BR-Büro musst, z.B. um Erklärungen des ArbGeb entgegenzunehmen oder selbige abzugeben (das sollte das BR-Gremium dem freigestellten untersagen ), meldest Du Dich zur BR-Arbeit beim Cheffe ab, fährst 130km, machst Deine BR-Arbeit und fährst wieder 130km zurück. Fahrkarte/Mietwagen zahlt Cheffe (Isch abe gar keine Auto ) Dann zahlt er nicht nur den Weg, sondern auch noch die Wegezeit, so what...
naja aber da Du nicht mehr am Wochenarbeitest und auch keine Nachtschichten mehr mahcst hast Du weniger! Ist so.
Ist eben nicht so! Sondern genau anders. Sprich: Immer noch Quatsch. Du lässt Dich ziemlich ins Bockshorn jagen von Deinem AG. Als FreigestellteR (sei es nun nach § 37 oder §38 BetrVG) hat man - verkürzt geschrieben - Anspruch auch auf die vorher erzielten Zuschläge, sei es für Mehr-, Über-, Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit, die man nicht mehr leistet bzw. leisten kann wegen der BR-Tätigkeit, außerdem auch Anspruch auf vorher vergütete Erschwernis- und Sozialzulagen - siehe z.B. ErfK zu § 37 BetrVG, Rn. 8. Grüsse Winfried