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ich kenne es aus meiner eigenen Zeit (lang, lang ist’s her) und auch aus der Ausbildung hier im Betrieb (nicht ganz so lang, aber auch schon etwas her) so, dass für den Besuch der Berufschule die aufgewendete Zeit (also inkl. der Schulpausen) als Arbeitszeit angerechnet wurden.
Eine Rechtsgrundlage kann ich dir aber leider nicht nennen...
ich habe auf die Schnelle auch keine Rechtsgrundlage zur Hand, würde aber Moritz prinzipiell folgen und zusätzlich annehmen wollen, dass - wenn am Tag der Berufsschule nicht mehr gearbeitet werden kann - mindestens die reguläre Arbeitszeit, die für den/die Azubi an dem Tag der Berufsschule gegolten hätte, zu vergüten wäre.
Die Freistellung gilt also für die Unterrichtszeit + Weg zur Schule. Wenn die Pause lang genug ist, dass der Azubi von der Schule zum Betrieb und rechtzeitig zur nächsten Stunde wieder zurück sein kann, muss er wohl arbeiten. Das dürfte bei einer "normalen" 15-Minuten-Pause zwischen den Stunden eher nicht der Fall sein...