BR Freistellung von Teizeitmitarbeitern

  • Ich bin seit 4 Jahren im Betriebsrat,vor meiner Zeit wurde vom Arbeitgeber die Arbeitszeit von 40 auf 20 Wochenstunden reduziert mit Änderungskündigung, Damaliger BR stimmte zu um Entlassungen zu verhindern.Ich als AN unterschrieb die Änderungskündigung aus Angst und weil uns Arbeitszeitverlängerung in aussicht gestellt wurde wenn Mittarbeiter aufhören.Ich Arbeite inzwichrn wieder 35-40 Wochenstunden aber nicht nach Arbeitsvertrag sondern über regelung von Mehrstunder,seit ungefehr 2 Jahren.Nun ist im April 2010 BR Wahl ünd unser jetzige BR Vorsitzende get in Rente und ich bin sein Stellvertreter und möchte BR Vorsitzender weden. Wir haben 375 Mittarbeiter und der Vorsitzende ist freigestellt. Jegliche versuche die Vertragliche Arbeitszeit zu erhöhen wurde vom Chef abgelehnt mit der begründung mit der Mehstunden sei er flexiebler.
    Nun meine Frage:
    Unser Chef will nur die Vertraglichen 20 Wochenstunden freistellen obwohl
    40 Stunden freigestellt wahren und ein Ordentliche Arbeit bei 375 Mitarbeitern meiner meinung nicht zu schaffen ist. ist das rechtens und wass kann dagegen unternommen werden?
    Danke alonso

  • Hallo alonso,
    bei einer Freistellung nach § 38 BetrVG. bist du so zu bezahlen wie an deinen vorherigen Arbeitsplatz.
    Der Arbeitgeber kann dir in der Freistellung nicht vorschreiben wie du zu Arbeiten hast, das macht der Betriebsrat.
    Also kann der Arbeitgeber den Standpunkt vertreten, "ich halte mich an die gesetzlichen Vorgaben" und das wären bei dir 20 Arbeitsstunden.
    Mit deiner Mehrarbeit wird es daher problematisch!
    wie ist das jetzt geregelt, Bezahlung oder Freizeit?
    Bei regelmäßiger Bezahlung könnte dies ebenfalls Lohnestandteil sein der in der Feistellung weiter zu Zahlen wäre ähnlich Schichtzulagen.

    Gibt es bei euch eine Gewerkschaft die dich unterstützen und beraten kann.

  • Hallo,

    der BR hat bei Euch Anspruch auf Freistellung(en) mindestens in Höhe von einer Vollzeitstelle. Wie hoch ist denn bei Euch die (nominelle und die faktische) Vollzeit? Die Freistellung kann und darf auch auf mehrere Beschäftigte verteilt werden, z.B. können zwei BRM mit jeweils 50%-Teilzeit zusammen diese Freistellung wahrnehmen.

    Dein Problem geht aber u.U. etwas tiefer, wenn ich es recht verstehe. Es gibt nämlich einen Unterschied zwischen der nominellen (vertraglich fixierten) regelmäßigen Arbeitszeit und der faktisch gelebten regelmäßigen Arbeitszeit, richtig? Zweitere ist deutlich höher als erstere? Sowohl bei Dir als auch bei allen anderen AN bzw. den allermeisten? Wie hoch ist die regelmäßige (im AV fixierte) Arbeitszeit, wie hoch ist die faktische? Wie lange ist das schon so?

    Es würde sich z.B. die Folgefrage stellen, ob Du nicht faktisch schon einen AV über mehr Stunden hast, als in Deinem AV schriftlich fixiert sind.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Der Arbeitgeber bedient sich das einer völlig unzulässigen Arbeitsvertragsgestaltung. Das BAG hat mal festgestellt, dass eine Flexibiliserung maximal 25% nach oben oder 20% nach unten betragen darf. Das ist hier bei weitem überschritten.

  • Hallo,

    hier ist das von Timo erwähnte BAG-Urteil (7.12.2005, 5 AZR 535/04) zu finden: http://juris.bundesarbeitsgeri…12&nr=10937&pos=22&anz=23, dort steht u.a.: Die vom Arbeitgeber abrufbare über die vereinbarte Mindestarbeitszeit hinausgehende Arbeitsleistung des Arbeitnehmers darf nicht mehr als 25 % der vereinbarten wöchentlichen Mindestarbeitszeit betragen. Bei einer Vereinbarung über die Verringerung der vereinbarten Arbeitszeit beträgt demzufolge das Volumen 20 % der Arbeitszeit. Exakt wie Timo schrieb.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.