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ist die SBV auch zuständig für (echte!!!) leitende MA mit Behinderung? Dürfen diese auch wählen / gewählt werden? (dann darf ja eventuell ein Leitender bei den BR-Sitzungen anwesend sein...)
Und die spannende Frage: Was antworten SBV und auch BR bei Kündigung eines solchen leitenden Behinderten dem Integ.-Amt? Bei Kündigungsanhörung durch den Personalchef kann sich der BR ja für unzuständig nach BetrVG erklären. Aber bei Anhörung durch das Integ-Amt nach SGB IX ?
grundsätzlich ist die SBV auch für LA zuständig, da das SGB IX von "Beschäftigten" spricht und nicht den Arbeitnehmerbegriff des BetrVG verwendet, der LA ausschließt.