Moin,
folgender Fall beschäftigt mich:
Ein Azubi hat über 2,5 Jahre VL erhalten. Im vorletzten Monat der Ausbildung will der AG diese komplett zurückhaben, Begründung ist, der AG würde diese ja gar nicht zahlen. Der AG behält die 2 letzten Gehaltszahlungen somit ohne Vorwarnung komplett ein.
Nach 195BGB ist das insofern in Ordnung, da die Verjährungsfrist seit 2002 generell 3 Jahre beträgt. Nach 818BGB wäre es auch gerechtfertigt, da die Bereicherung nicht weggefallen ist, dass heisst, dass das Geld nicht "verfrühstückt" worden ist, da es als VL ja nach wie vor zur Verfügung steht.
Welche Möglichkeit gibt es dennoch, dagegen vorzugehen.
242BGB würde sich anbieten, Handeln nach Treu und Glauben. Der einzige Erwerbszweck des AG ist die Bezahlung der Azubis, die dann Dritten in Rechnung gestellt werden, die auch die Ausbildung tatsächlich vornehmen. Nach dem Grundsatz ließe sich formulieren, dass ein Unternehmen, dessen einziger Zweck es ist, Azubis zu bezahlen, eigentlich wissen müsste, wie das geht und der Azubi sich damit auf die Richtigkeit der Abrechnungen verlassen können muss.
Abgesehen von Nebenkriegsschauplätzen (Gewerkschaft, Öffentlichkeit und Herangehen an die Ausbildungsbetriebe und deren Image) stellt sich die Frage, wie man gegenüber dem AG argumentieren sollte.
Fällt euch mehr ein als der wachsweiche 242BGB?