Kündigung verfplichtet zur Klage?

  • Hallo Gemeinde,

    ein Kollege möchte (von sich aus)uns verlassen und hat sich mit dem AG darauf verständigt, dass er betriebsbedingt gekündigt wird. Der BR soll dies nun abnicken.

    Der BR hat aber Bedenken, dass in der gegenwärtigen wirtschaftl. Situation eine Zustimmung einem Freibrief gleich kommt.
    Daher haben wir (BR) überlegt, ob daraus eine ordentlich Kündigung gemacht wird (mit gleichen Fristen).

    Dagegen soll allerdings nach Auffassung einiger Kollegen sprechen, dass die Arbeitsagentur bei einer ordentlichen Kündigung darauf bestehe, dass eine Abfindung eingeklagt wird.
    Also: ordentliche Kündigung verpflichtet zur Klage gegen den Arbeitgeber zur Aushandlung einer Abfindung.

    Ist das so? Muß man sich an das Arbeitsger. wenden?

    Ich kann das eigentlich nicht glauben.

    Gruß Nico

  • Danke für die Ausführungen.
    Die haben zu einer Beruhigung der BR-Kollegen geführt.
    Ich konnte es mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass irgendwo ein Gesetzt besteht, welches einem vorschreibt eine "Abfindung" einklagen zu müssen.
    Der Kündigung wurde wunschgemäß zugestimmt.

    Was nun die Arbeitsagentur ggf. daraus machen wird
    hat uns ja auch nicht zu interessieren.

    Gruß Nico

  • Team-ifb

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