Hallo ihr Lieben,
unser Arbeitgeber hat bis jetzt immer geduldet, dass Resturlaub aus Vorjahren unbegrenzt mit ins Folgejahr übernommen werden kann.
Jetzt weisst der Arbeitgeber darauf hin, dass der Urlaub bis zum 30.04.09 genommen werden soll.
Dies ist erst mal eine Verlängerung um 1 Monat und auch nicht schlecht.
Alldedings gibt es Mitarbeiter die bis zu 31 Tage alten Urlaub haben und diesen warscheinlich auch nicht bis zum Stichtag nehmen können.
Hier jetzt meine Fragen
1. Kann der Urlaub ersatzlos gestrichen werden?
2. Wenn der Urlaub beantragt wurde und nicht genehmigt wurde, verfällt er dann doch nicht?
3. Kann man einen Aushang vom BR machen, indem die Kollegen auf die rechtliche Sitzuation hingewiesen werden und sie auffordern ihren Urlaub einzureichen.
DANKE