Urlaubsanspruch aus 2007 und Verfall

  • Hallo ihr Lieben,

    unser Arbeitgeber hat bis jetzt immer geduldet, dass Resturlaub aus Vorjahren unbegrenzt mit ins Folgejahr übernommen werden kann.

    Jetzt weisst der Arbeitgeber darauf hin, dass der Urlaub bis zum 30.04.09 genommen werden soll.

    Dies ist erst mal eine Verlängerung um 1 Monat und auch nicht schlecht.

    Alldedings gibt es Mitarbeiter die bis zu 31 Tage alten Urlaub haben und diesen warscheinlich auch nicht bis zum Stichtag nehmen können.

    Hier jetzt meine Fragen

    1. Kann der Urlaub ersatzlos gestrichen werden?

    2. Wenn der Urlaub beantragt wurde und nicht genehmigt wurde, verfällt er dann doch nicht?

    3. Kann man einen Aushang vom BR machen, indem die Kollegen auf die rechtliche Sitzuation hingewiesen werden und sie auffordern ihren Urlaub einzureichen.

    DANKE

  • Zitat von Knolle :

    Alldedings gibt es Mitarbeiter die bis zu 31 Tage alten Urlaub haben und diesen warscheinlich auch nicht bis zum Stichtag nehmen können.

    Wieso? Wenn ich es eben in meinem Kalender richtig ggesehen habe sind es noch 59 Arbeitstage (Mo-Fr) bis zum 30.04. Da sind 31 Urlaubstage ohne weiteres unter zu bringen.

    Zitat von Knolle :

    1. Kann der Urlaub ersatzlos gestrichen werden?

    "Gestrichen" nicht. Aber er verfällt nach dem Stichtag.


    Zitat von Knolle :

    2. Wenn der Urlaub beantragt wurde und nicht genehmigt wurde, verfällt er dann doch nicht?

    Wann beantragt und nicht genehmigt?


    Zitat von Knolle :

    3. Kann man einen Aushang vom BR machen, indem die Kollegen auf die rechtliche Sitzuation hingewiesen werden und sie auffordern ihren Urlaub einzureichen.

    Selbstverständlich. Allerdings solltet Ihr Euch über die rechtliche Situation im Klaren sein.

  • Es sind noch 59 Tage. Allerdings haben in einer Abteilung mehrere so viel Urlaub und da wäre die Abteilung dann mal leer.
    Ausserdem haben wir "leider" keinen Arbeitsmangel, im Gegenteil.

    Wo ist der Unterschied zwischen gestrichen und verfallen.
    Weg ist weg - oder?

    Wenn ich jetzt die 30 Tage beantragen würde und mein Chef sie nicht genehmigt weil betriebliche Belange entgegenstehen.

    Genau um diese rechtlichen Bedingugnen ging es in meiner Frage.

    Kann ich mir den Urlaub auch auszahlen lassen, also wir kommen zu keiner Regelung und ich nehme dann das Geld.

  • Zitat von Knolle :


    Es sind noch 59 Tage. Allerdings haben in einer Abteilung mehrere so viel Urlaub und da wäre die Abteilung dann mal leer.

    Dann kan ja bei dieser Gelegenheit endlich mal der Teppich gründlich shampooniert werden!


    Zitat von Knolle :


    Ausserdem haben wir "leider" keinen Arbeitsmangel, im Gegenteil.

    Arbeitsmangel ist auch keine Voraussetzung für die Gewährung von Urlaub. Ebenso ist "viel Arbeit" auch kein Grund, Urlaub zu verweigern.


    Zitat von Knolle :


    Wo ist der Unterschied zwischen gestrichen und verfallen.
    Weg ist weg - oder?

    Der Unterschied ist, dass in einem Fall eine Handlung erfolgt, im anderen aber der Zeitablauf ausreicht. Im Ergebnis ist das aber tatsächlich egal.


    Zitat von Knolle :


    Wenn ich jetzt die 30 Tage beantragen würde und mein Chef sie nicht genehmigt weil betriebliche Belange entgegenstehen.

    Dann würde Dein Chef in der Tat widerrechtlich handeln. Woher nimmt er sich dieses Recht?


    Zitat von Knolle :


    Kann ich mir den Urlaub auch auszahlen lassen, also wir kommen zu keiner Regelung und ich nehme dann das Geld.

    Wenn Du kündigst, dann geht das.

  • Zitat von Timo Beil :


    Dann kan ja bei dieser Gelegenheit endlich mal der Teppich gründlich shampooniert werden!

    Aber so was von mit :D


    Zitat von Timo Beil :


    Arbeitsmangel ist auch keine Voraussetzung für die Gewährung von Urlaub. Ebenso ist "viel Arbeit" auch kein Grund, Urlaub zu verweigern.

    Das sieht der AG aber anders. Oder was sollen sonst dringende betriebliche Belange sein, wenn nicht arbeit.


    Zitat von Timo Beil :


    Dann würde Dein Chef in der Tat widerrechtlich handeln. Woher nimmt er sich dieses Recht?

    Ich fühle mich von dir gerade nicht ernst genommen.


    Zitat von Timo Beil :


    Wenn Du kündigst, dann geht das.


    Ich kann also nicht mit meinem AG vereinbaren, dass ich die 30 Tage Resturlaub nicht nehme und sie mir auszahlen lasse ohne zu kündigen?
    Ergo habe ich nur die Wahl, entweder zu kündigen und mir 30 Tage auszahlen zu lassen oder die 30 Tage nicht nehmen zu können und damit sind sie dann weg (verfallen oder gestrichen)

  • Zitat von Knolle :

    Das sieht der AG aber anders. Oder was sollen sonst dringende betriebliche Belange sein, wenn nicht arbeit.

    Mit dem Argument "viel Arbeit" würden einige Arbeitgeber gerne jeglichen Urlaub verhindern. Einfach "viel Arbeit" ist deshalb kein ausreichendes Argument. "Viel Arbeit" hat der Arbeitgeber ja im Griff, indem er die Arbeitsmenge richtig steuert. Es müsste schon eine besondere Auftragsspitze sein, um mit diesem Argument die Gewährung von Urlaub nicht vor zu nehmen.

    Aber hier hat der Arbeitgeber sowieso kein Recht, den Urlaubswünschen zu widersprechen, schließlich handelt es sich doch um übertragenen Urlaub.


    Zitat von Knolle :


    Ich fühle mich von dir gerade nicht ernst genommen.

    Warum auch immer...


    Zitat von Knolle :


    Ich kann also nicht mit meinem AG vereinbaren, dass ich die 30 Tage Resturlaub nicht nehme und sie mir auszahlen lasse ohne zu kündigen?
    Ergo habe ich nur die Wahl, entweder zu kündigen und mir 30 Tage auszahlen zu lassen oder die 30 Tage nicht nehmen zu können und damit sind sie dann weg (verfallen oder gestrichen)

    Ich würde die Option "Urlaub nehmen" wählen. Die faktische Auszahlung könnte man allerdings möglicherweise über das Stichwort "Schadenersatz" erreichen.

  • Hi Knolle,

    die rechtliche Situation hat Timo ja schon hinreichend beschrieben (und ich hatte dabei durchaus den Eindruck, dass er dich ernst nimmt).

    Das Gesetz sagt ganz klar, dass Urlaub zur Erholung / langfristigen Erhaltung der Arbeitskraft dient. Deswegen sieht es eine Auszahlung eben auch nur im Falle von gekündigten Arbeitsverhältnissen vor. Denn eigentlich kann es nur unter dieser Vorraussetzung dazu kommen, dass der Urlaub nicht genommen werden kann.

    Wenn ihr euch mit eurem Chef einigt, dass er den Urlaub auszahlt, müsste sich natürlich erst ein Mal ein Kläger finden, denn die alte Weisheit sagt ja: ohne den, kein Richter.

    Allerdings solltet ihr euch mal überlegen, was ihr da gerade für eine Kiste fahrt. 31 Tage Resturlaub heißt doch letztlich so viel wie ein Jahr lang gar keinen Urlaub genommen. Ist es dass, was ihr wollt?

    Was ihr den Kollegen nur raten könnt ist: Urlaub einreichen. Sofort. Denn den darf der AG nur sehr gut begründet ablehnen. Und dann muss er eine Lösung anbieten. Also setzt den AG in Zugzwang in dem ihr alle euren Urlaub einreicht. Es kann nicht angehen, dass ihr die Zeche zahlt. (Und das tut ihr, wenn ihr auf Urlaub verzichtet!)

    Gruß

    Moritz

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Zitat von Moritz :


    Denn den darf der AG nur sehr gut begründet ablehnen. Und dann muss er eine Lösung anbieten.


    Moritz, da muss ich Dir widersprechen (mach ich auch gerne weil man dazu ja nicht oft Gelegenheit bekommt :twisted: ).

    Den übertragenen Resturlaub kann der Arbeitgeber gar nicht ablehnen. Das ist im Gesetz nicht vorgesehen!

  • Ach Timo, von Dir lasse ich mir gerne widersprechen...

    De jure bin ich da ja voll bei Dir. De facto scheint es aber doch so zu sein, dass dem AG die Gesetze ohnehin am Gluteus maximus passieren.

    Insofern ist der erste Schritt auf jeden Fall den Urlaub zu beantragen, sonst sagt der AG hinterher, hast ja keinen beantragt. Deshalb sage ich: beantragen. Und natürlich dürfte er ihn nicht verwehren, aber nur wenn er es tut habe ich als AN eine Handhabe. Und wenn er eine kreative Lösung statt dessen anbietet... (Es soll ja Menschen geben, die nehmen lieber Geld.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Zitat von Moritz :


    Und wenn er eine kreative Lösung statt dessen anbietet... (Es soll ja Menschen geben, die nehmen lieber Geld.)

    Dieser Anspruch wäre ja auch der den die Rechtsprechung sieht, wenn der Urlaub bantragt und widerrechtlich über den 31.03. (bzw. hier 30.04) abgelehnt wurde. Stichwort "Schadenersatz"

    Da Knolle ja auch darüber nachdenkt, eine Veröffentlichung zu machen, sollte dann dort klar gestellt werden, dass der AG den übertragenen Urlaub gar nicht verweigern darf.

    Der AG spielt hier ja ein ganz perfides Spiel. Jahrelang hat er davon profitiert dass er Urlaubswünschen gegenüber zurückhaltend sein konnte indem er die AN auf das Folgejahr verwies. (Bzw. die AN in voreilendem Gehorsam ihren Urlaub erst gar nicht genommen haben).
    Jetzt hat er realisiert dass er damit ein Problem vor sich her schiebt. Die einfachste Lösung für ihn ist natürlich dass der Urlaub verfällt. Da er dieses nicht einfach herbei führen kann, ändert er die Spielregeln und gibt einen scheinbar ausreichenden Zeitraum für den Abbau vor, wohlwissend dass viele ihren Urlaub nicht nehmen werden, weil sie das Gefühl haben in dieser Zeit im Betrieb gebraucht zu werden.
    Dass er sich damit ein Straußenei auf die Schiene genagelt hat ist dem AG nicht klar. Er hat nämlich damit die AN aufgefordert den Urlaub zu nehmen udn darf diesen nicht verweigern. Allerdings muss man ihm dazu den Ball zuspielen, durch Beantragung des Urlaubs. Dabei braucht niemand ein schlechtes Gewissen zu haben, denn die Aufforderung "Der Urlaub muss bis 30.04. abgebaut sein." beinhaltet letztendlich die Message "Ich brauche Euch im Moment nicht."

  • Zitat von Timo Beil :

    Er hat nämlich damit die AN aufgefordert den Urlaub zu nehmen udn darf diesen nicht verweigern. Allerdings muss man ihm dazu den Ball zuspielen, durch Beantragung des Urlaubs. Dabei braucht niemand ein schlechtes Gewissen zu haben, denn die Aufforderung "Der Urlaub muss bis 30.04. abgebaut sein." beinhaltet letztendlich die Message "Ich brauche Euch im Moment nicht."

    Chapeau! So isses. Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Timo Beil :

    Dass er sich damit ein Straußenei auf die Schiene genagelt hat ist dem AG nicht klar. Er hat nämlich damit die AN aufgefordert den Urlaub zu nehmen udn darf diesen nicht verweigern. Allerdings muss man ihm dazu den Ball zuspielen, durch Beantragung des Urlaubs. Dabei braucht niemand ein schlechtes Gewissen zu haben, denn die Aufforderung "Der Urlaub muss bis 30.04. abgebaut sein." beinhaltet letztendlich die Message "Ich brauche Euch im Moment nicht."


    Klasse Timo, der Ausspruch gefällt mir!!

    skipper

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.