Mit dem "richtigen" Zeugnis kein Nachdienst

  • hallo @all,
    wir sind eine rehaklinik mit 3-schichtbetrieb. da der AG momentan massiv in den dienstplänen rumpfuscht (bisher schreiben die die stationsleitungen -erfolgreich-) gibt es massive unruhe wegen der nachtdienste. viele mitarbeiter haben ärztliche atteste in denen bescheinigt wird, dass sie keinen nachtdienst mehr machen sollen.
    der AG stellt diese atteste nun in frage. nun ist ja im ArbZG zur nachtarbeit geregelt, dass eine "arbeitsmedizinische Feststellung" notwendig ist. ist also ein hausärztliches attest nichts wert?? muss der ausstellende arzt facharzt für arbeitsmedizin sein?? was macht ein betriebsarzt wenn ein mitarbeiter mit dem attest des hausarztes / facharztes (z.b. internist) kommt?? (der betriebsarzt ist ja deshalb auch nicht facharzt und kann das problem deshalb nicht besser beurteilen)

    hat da einer ahnung oder ist evtl einer betriebsarzt??

    danke

  • Zitat von lukutus von borg :

    viele mitarbeiter haben ärztliche atteste in denen bescheinigt wird, dass sie keinen nachtdienst mehr machen sollen.
    der AG stellt diese atteste nun in frage. nun ist ja im ArbZG zur nachtarbeit geregelt, dass eine "arbeitsmedizinische Feststellung" notwendig ist. ist also ein hausärztliches attest nichts wert?? muss der ausstellende arzt facharzt für arbeitsmedizin sein?? was macht ein betriebsarzt wenn ein mitarbeiter mit dem attest des hausarztes / facharztes (z.b. internist) kommt?? (der betriebsarzt ist ja deshalb auch nicht facharzt und kann das problem deshalb nicht besser beurteilen)

    Es wird oft übersehen dass hausärztliche Atteste im Allgemeinen nur Empfehlungen aussprechen und von daher sowieso keinen großen Wert haben.

    Letztendlich wird es also ein Arbeitsmediziner prüfen müssen.

    Nicht vergessen sollten AN auch dass jedes Attest letztendlich auch die Kündigung erleichtern kann.

  • Zitat von Timo Beil :

    Nicht vergessen sollten AN auch dass jedes Attest letztendlich auch die Kündigung erleichtern kann.

    Hallo Luki,

    wenn im Gesetz arbeitsmedizinisch steht, dann muß es natürlich auch einE ArbeitsmedizinerIn machen. Da gehe ich mit Timo konform.

    Mit obig zitiertem Satz gehe ich aber gar nicht konform, zumindest so lange, wie der AG genug Arbeitsplätze im Tagdienst hat - und die dürften in einer Rehaklinik en masse vorhanden sein, denn dort fällt der allerüberwiegendste Teil der Pflegetätigkeit tagsüber an.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Winfried :

    Mit obig zitiertem Satz gehe ich aber gar nicht konform, zumindest so lange, wie der AG genug Arbeitsplätze im Tagdienst hat - und die dürften in einer Rehaklinik en masse vorhanden sein, denn dort fällt der allerüberwiegendste Teil der Pflegetätigkeit tagsüber an.

    Müssen wir jetzt auch noch diskutieren welche Bedeutung das Wörtchen "kann" hat?

  • Zitat von Timo Beil :

    Müssen wir jetzt auch noch diskutieren welche Bedeutung das Wörtchen "kann" hat?

    Nö Timo,

    müssen wir nicht. Manchmal bist Du wie ein kleines Springteufelchen :twisted: - drückt man den Knopf, springst Du raus...:wink: Dein Satz war ja so falsch nicht, jedoch m.E. einfach zu pauschal formuliert, und bedurfte daher einer Spezifizierung.

    Grüsse, Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Timo Beil :

    Vielleicht bin ich es nur gewohnt sorgfältiger zu lesen und zu formulieren.

    Hm, das glaube ich nicht, Timo... :wink: Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Timo Beil :

    Danke für die Bestätigung!

    Alter Schelm, Du. Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo,

    gibt es eine gesetzliche Regelung auf die sich ein AN berufen kann, damit er keine Nachtschicht mehr machen kann?
    Eine Kollegin behauptet, wenn man 50 Jahre, weiblich ist, müsste man keine Nachtschicht mehr leisten?
    Hab ich noch nie gehört.
    Könnt ihr helfen?

  • Selber Hallo,
    die einzige mir bekannte gesetzliche Regelung ist im
    §6 Abs.4 ArbZG niedergeschrieben.

    Der Arbeitgeber hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn

    a)nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verrichtung von Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gefährdet oder

    b)im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kind unter zwölf Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann, oder

    c)der Arbeitnehmer einen schwerpflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen hat, der nicht von einem anderen im Haushalt lebenden Angehörigen versorgt werden kann,

    sofern dem nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. Stehen der Umsetzung des Nachtarbeitnehmers auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz nach Auffassung des Arbeitgebers dringende betriebliche Erfordernisse entgegen, so ist der Betriebs- oder Personalrat zu hören. Der Betriebs- oder Personalrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge für eine Umsetzung unterbreiten.

  • Dazu sollte man auch den Abs.3 ergänzend lesen:

    Zitat

    (3) Nachtarbeitnehmer sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen.
    Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern
    dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu.
    Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, sofern er die Untersuchungen den Nachtarbeitnehmern nicht kostenlos durch einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten anbietet.

    Es ist doch aber zu vermuten, dass ein TV greift. Dann sollte dieser einmal bemüht werden, ob dort spezifische Regelungen beinhaltet sind.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.