Bildschirmpause /Bildschirmarbeitsplatzverordnung

  • Hallo Kollegen!

    in einer Betriebsvereinbarung wurde durch den alten Betriebsrat beschlossen, dass die Bildschirmpause nicht mehr zur Arbeitszeit gerechnet wird d.h. die Bildschirmpause ist z..Z. unbezahlt. Ist das mit der Bildschirmarbeitsplatzverordnung zu vereinbaren?
    Wenn nein, ist die Bv in diesem Punkt rechtsgültig (und was machen wir dann??Sollten wir die Bv komplett kündigen?

    Wer hat generelle Informationen zum Thema Bildschirmpause in Call-Centern?

    Danke für eure Antworten !

  • Hallo!

    Meiner Ansicht nach ist die Klausel ungültig, weil sie gegen höheres Recht verstößt. Trotz Eurer BV haben die AN Anspruch auf Bezahlung.

    Die BV solltet Ihr ändern.

    Grüße
    Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Habt ihr in eurer Bv eine sogenannte Salvatorische Klausel? Wenn ja dann ersetzt doch den passus über die unbezahlte Pause in eine bezahlte Pause und das problem ist gelöst.
    Gruß
    Greibrat

  • Hallo,

    sorry, dass ich hier eine Frage stelle statt eine Antwort zu geben.!

    Unser Chef behauptet es gäbe die Bildschirmpause gar nicht mehr. Kann mir jemand die Gesetzesstelle nennen worauf wir uns bezeiehen können ?

    Danke schon mal

    Matthias

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.