Besuch einer Arbeitsschutz Messe

  • Hallo,

    [SIZE=7](Timo-Style Anfang)[/SIZE] die Möglichkeit habt Ihr bestimmt, aber ob der AG nach § 40 BetrVG die Kosten dafür übernehmen und Euch freistellen muß, ist die Frage... [SIZE=7](Timo-Style Ende)[/SIZE] Scherz beiseite, wenn der BR das gut begründet und in Anbetracht des Themenspektrums des Kongresses halte ich die Entsendung eines BR-M für vertretbar, vorausgesetzt, die Themen passen zu Eurer Branche bzw. zu Eurem Betrieb; ob die Argumentation allerdings so weit trägt, dass man mehr als ein BR-M entsenden kann, wage ich eher zu bezweifeln... Was hält Euch davon ab, schon mal informell beim AG vorzufühlen, wie er das sieht? Vielleicht gibt es ja gar keine Probleme...

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Ich würde ja vorschlagen, nicht die Messe sondern den Kongress besuchen zu wollen!

    Marco,

    das Anmeldeformular zum Kongress hast Du Dir nicht rein zufälliger Weise durchgelesen?

    "Der Kongress ARBEITSSCHUTZ AKTUELL 2008 ist als geeignete Bildungsveranstaltung im Sinne des § 37 Abs. 7 Betriebsverfassungsgesetz von der zuständigen Obersten Arbeitsbehörde anerkannt.
    Der Kongress ARBEITSSCHUTZ AKTUELL 2008 ist eine Fortbildungsmaßnahme im Sinne des § 5 Abs. 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes."

    Gruß

    Kokomiko

  • Oh danke wunderbar :D

  • Zitat von MarcoP. :


    Oh danke wunderbar :D

    Du hast hoffentlich nicht überlesen, dass dieser Kongress als Fobi für "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" anerkannt ist und dass BRM zunächst einmal nur den Anspruch auf bezahlte Freistellung für den Besuch dieses Kongresses geltend machen können.

    Was die Kostenübernahme betrifft, werdet Ihr auf das Wohlwollen Eures AGs angewiesen sein! Vor allem dann, wenn besagte zwei BRM noch nicht einmal im ASA vertreten wären.

    Gruß

    Kokomiko

  • Zitat von Kokomiko :

    Ich würde ja vorschlagen, nicht die Messe sondern den Kongress besuchen zu wollen!

    So wollte ich meinen Beitrag auch verstanden wissen, hab’s aber wohl nicht klar genug ausgedrückt. [SIZE=7]Mist![/SIZE] Wobei ich nicht glaube, dass die Kostenübernahme durch den AG vom "Wohlwollen" des AG abhängt, zumindest dann nicht, wenn nur ein BR-M fährt und dieses BR-M ASA-Mitglied ist. Dann gehe ich von einer Erforderlichkeit aus. Eine Anerkennung nach 7 schließt doch bei Vorliegen der entsprechenden Umstände nicht eine Notwendigkeit nach 6 aus. Oder doch? Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.