Zitat von Timo Beil :... und ich meine auch dass hier der Arbeitgeber sehr wohl sauber argumentieren kann dass der BR dabei kein Mitbestimmungsrecht hat, da die Lage der Pausen nicht geändert wird.
Hallo,
ich nehme jetzt auch mal das Spiel über viele Banden auf. Timo, folgt man Deiner ursprünglichen Argumentation bis zu ihrem Ende, dann verstößt der AG sehr wohl gegen die Mitbestimmungsrechte des BR nach § 87 I 2 BetrVG. Denn der BR hat einer Pause von z.B. 15 Minuten zu einer bestimmten Lage zugestimmt, sagen wir mal von 9.30 - 9.45 Uhr. Zu diesen Zeiten "gongt" es jetzt, und es gibt AN, die dann 3 Minuten zur Kantine brauchen, wo noch Deiner (m.E. logischen) Argumentation die Pause erst beginnt. Für diese AN begönne die Pause also erst um 9.33 und endete schon um 9.42, ist also nur 9 Minuten lang... Noch dazu müßte man bedenken, dass nach dem ArbZG Pausen von weniger als 15 Minuten gar nicht möglich sind...
Zum Zweiten sehe ich Möglichkeiten nach § 87 I 7 BetrVG, dass der BR dem AG ggf. weitere und arbeitsplatznähere Pausenräume abtrotzen könnte.
Grüsse Winfried