Erfahrungen mit Gesamtbetriebsausschuss gesucht

  • Hallo Zusammen,

    "mein" GBR muss wegen seiner Anzahl von 12 Mitgliedern einen Gesamtbetriebsausschuss (GBA) bilden, nachdem ich ihn darauf hinwies, dass er dies seit Beginn der Amtsperiode versäumt hatte. Also ein GBA aus 5 Mitgliedern (2 gesetzte +3 gewählte Mitglieder) soll her.
    Wie sind so die Erfahrungen der Forummitglieder hier mit diesem Ausschuss? Vermutlich kann auch ein GBA gebildet werden, wenn sich weniger Kandidaten als die vorgeschriebene Anzahl finden, oder? Wie oft tagt bei euch der GBA zwischen den GBR-Sitzungen? Eher nur online? Was konkret verteilt ihr als "Laufende Geschäfte" auf die GBA-Mitglieder? Erschwert der GBA-Ausschuss nicht eher die Arbeit, weil sich nun GBR-Vorsitz und stellv. GBR-Vorsitz mit weiteren Mitgliedern "herumschlagen" müssen? :)


    Viele Grüße

    Frank

  • § 51 Abs. 1 Satz 2 + Abs.4



    Vermutlich kann auch ein GBA gebildet werden, wenn sich weniger Kandidaten als die vorgeschriebene Anzahl finden, oder?

    Nein, die Anzahl ist vorgegeben, das ist weder eine Mindest- noch ein Maximalangabe, das ist die Größe des Gremiums


    Erschwert der GBA-Ausschuss nicht eher die Arbeit, weil sich nun GBR-Vorsitz und stellv. GBR-Vorsitz mit weiteren Mitgliedern "herumschlagen" müssen? :)

    ?? die 5 GBA-Mitglieder sind doch aus den 12 GBR-Mitgliedern zu wählen, wo sollen da zusätzliche "Mitglieder" herkommen?


    Außerdem ist der GBRV auch der GBAV, der schlägt sich ja als Vorsitzender beider Gremien mit denselben GBR-Mitgliedern rum.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Danke, Randolf, für deine Antworten.


    Ich habe mich vermutlich nicht präzise genug ausgedrückt. Wenn ein 12 GBR Gremium einen GBA mit 5 Mitgliedern bilden soll, leider aber nur 1 oder statt 3 Mitglieder kandidieren, kann dann der GBA mit 3 oder 4 Mitgliedern arbeiten?


    Zum "Herumschlagen"; Ich meinte natürlich nicht zusätzliche (!) Mitglieder, die von außerhalb des GBRs kommen, sondern aus deren Mitte.

    Der GBRV hat meist nur auf GBR-Sitzungen direkten Kontakt zu den weiteren GBR-Mitgliedern (Ausnahmen: andere Ausschüsse, Mails, Chats), die sich quasi die Arbeit der laufenden Geschäfte teilen, das "Teilen" schmeckt vielleicht nicht jedem GBRV, der gern alles kontrolliert und selbst tun will.

  • Wie sind so die Erfahrungen der Forummitglieder hier mit diesem Ausschuss? Vermutlich kann auch ein GBA gebildet werden, wenn sich weniger Kandidaten als die vorgeschriebene Anzahl finden, oder? Wie oft tagt bei euch der GBA zwischen den GBR-Sitzungen? Eher nur online? Was konkret verteilt ihr als "Laufende Geschäfte" auf die GBA-Mitglieder? Erschwert der GBA-Ausschuss nicht eher die Arbeit, weil sich nun GBR-Vorsitz und stellv. GBR-Vorsitz mit weiteren Mitgliedern "herumschlagen" müssen?

    Vorab, einen GBR haben wir bei uns nicht. Aber Ich agiere in 2 KBR und auch in deren beiden Ausschüssen.

    Wir treffen uns in jedem Ausschuss 4 mal im Jahr. Wir halten in jedem KBR 2 Sitzungen im Jahr ab.

    Die Sitzungen der Ausschüsse werden an 3 Tagen, inklusive an und Abreise, abgehalten.

    Die Ausschüsse bereiten die Sitzungen vor und nach.

    Die Größe der Ausschüsse liegt bei 9 KBRM. An den Sitzungen nehmen auch die GW teil IGBAU und die IGM

    Als zusätzliche Erschwernisse sehe ich dies nicht an, da wir bei uns eine tolle Kultur der Zusammenarbeit haben und uns mit den Örtlichen BR/ GBR sehr gut ergänzen.


    Unser Konzern agiert Deutschland/ Europa/ Weltweit.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Ich kann auch nur aus Sicht eines KBR reden. Im KBR-Ausschuss sind wir 9 Mitgliedern, da wir deutschlandweit sitzen erfolgt viel per Videokonferenz. Wir bereiten die TO mit vor und haben außerdem noch ein paar Zusatzaufgaben, die wir auch abschließend beraten können. Treffen ist nach Notwendigkeit, aber mindestens einmal im Quartal so ca. 2 bis 4 Wochen vor der KBR-Sitzung.


    Die Zusammenarbeit ist sehr gut, da jeder von uns andere Blickwinkel mit einbringt.

  • Wenn ein 12 GBR Gremium einen GBA mit 5 Mitgliedern bilden soll, leider aber nur 1 oder statt 3 Mitglieder kandidieren, kann dann der GBA mit 3 oder 4 Mitgliedern arbeiten?

    Nein, im Gesetz steht die Pflicht die zu erfüllen ist.

    Wie sollte das auch funktionieren wenn der GBV und sein stellv GBV sagen würden "Nö, keine Lust"?

    Die sind ja per Gesetz im GBA und önnen nicht sagen "Nö, keine Lust"

    Dasselbe gilt für die Anzahl der 3 weiteren Mitglieder, die sind zu entsenden, das ist gesetzliche Pflicht.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hallo,


    die Bildung eines GBA innerhalb eines GBR ist eine gesetzliche Pflicht, wenn die Voraussetzungen zur Bildung vorliegen (Fitting, § 51 Rn 18; ErfK, Koch, § 51 BetrVG Rn 5).

    Und wenn es in einem GBR nicht genug Kandidat*innen dafür gibt, muß sich das Gremium die Frage nach seinem Amtsverständnis gefallen lassen.

    Im Übrigen gibt es zu den Themen GBR/GBA auch spezielle Seminare.

  • So isses.


    Spannend finde ich jedoch, dass laut Fitting die Wahl eines zu kleinen (oder zu großen) GBA/KBA nur einen Anfechtungsgrund darstellt und nicht direkt die Nichtigkeit zur Folge hat. Wäre ein fehlerhaft gewählter und nicht angefochtener KBA dann trotzdem ein legitimes Gremium?

  • der GBA muss gebildet werden ob er dann auch tatsächlich tätig wird kann man ja klären, bei einem GBR mit 12 Personen mag das ggfls so funktionieren.

    Unser GBR besteht aus fast 80 Personen (AG will BetrVG §47 (5) nicht anwenden, zumindest noch nicht) und da ist der GBA doch ziemlich wichtig.

    Problem ist manchmal das gerade im GBA viele sogenannte Alphatiere sind aber insgesamt wird sehr gut miteinander gearbeitet.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Nein, im Gesetz steht die Pflicht die zu erfüllen ist.

    Wie sollte das auch funktionieren wenn der GBV und sein stellv GBV sagen würden "Nö, keine Lust"?

    Die sind ja per Gesetz im GBA und önnen nicht sagen "Nö, keine Lust"

    Dasselbe gilt für die Anzahl der 3 weiteren Mitglieder, die sind zu entsenden, das ist gesetzliche Pflicht.

    Dann muss sich der entsende BR mal Gedanken machen andere und motiviertere Mitglieder in den GBR zu endsenden.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Dann muss sich der entsende BR mal Gedanken machen andere und motiviertere Mitglieder in den GBR zu endsenden.

    In der Tat scheint das ein eher ungewöhnliches Problem zu sein, denn der Fitting befasst sich überhaupt nicht mit der Möglichkeit, dass nicht ausreichend Mitglieder zur Wahl stehen. Auch wenn durch Amtsniederlegungen der GBA nicht mehr voll besetzt werden kann, muss halt nachgewählt oder neu gewählt werden. Der Mangel an Kandidierenden ist offenbar keine Option.