Hallo,
ich stelle mir die Frage, ob es sich bei einem DRK Krankenhaus mit ca. 400 Mitarbeitern (9 BR-Mitglieder und TVöD-VKA) grundsätzlich um einen Tendenzbetrieb handelt.
Die Recherche und Definitionen sind sehr für mich sehr defizill.
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Hallo,
ich stelle mir die Frage, ob es sich bei einem DRK Krankenhaus mit ca. 400 Mitarbeitern (9 BR-Mitglieder und TVöD-VKA) grundsätzlich um einen Tendenzbetrieb handelt.
Die Recherche und Definitionen sind sehr für mich sehr defizill.
Das glaube ich kaum. Beim DRK werden nicht unmittelbar und überwiegend politische, erzieherische, wissenschaftliche oder künstlerische Zwecke verfolgt.
Das glaube ich kaum. Beim DRK werden nicht unmittelbar und überwiegend politische, erzieherische, wissenschaftliche oder künstlerische Zwecke verfolgt.
Aber karikativ.
Ich bin etwas überfordert mit der Antwort-Findung.
politische, erzieherische, wissenschaftliche oder künstlerische Zwecke
alles Formen von "Bildung"
Aber karikativ.
karitativ = keine Form von "Bildung", einfach einem sozialen Zweck folgend --> der kostentragend sein muss und somit steht das ökonomische Interesse im Vordergrund.
Ich bin etwas überfordert mit der Antwort-Findung.
jetzt etwas klarer?
Eure Antworten sind leider unvollständig und daher verständlicherweise nicht ausreichend klar.
Das Gesetz sagt:
(1) Auf Unternehmen und Betriebe, die unmittelbar und überwiegend
1.politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder
2.Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung, auf die Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes Anwendung findet,
dienen, finden die Vorschriften dieses Gesetzes keine Anwendung, soweit die Eigenart des Unternehmens oder des Betriebs dem entgegensteht. Die §§ 106 bis 110 sind nicht, die §§ 111 bis 113 nur insoweit anzuwenden, als sie den Ausgleich oder die Milderung wirtschaftlicher Nachteile für die Arbeitnehmer infolge von Betriebsänderungen regeln.
Die Einstufung eines Krankenhauses ist da offenbar der schwierigste Fall, allerdings auch mehrfach gerichtlich besprochen.
Einen Hinweis gibt die Gesellschaftsform. Zwingende Voraussetzung ist die fehlende Gewinnabsicht.
der kostentragend sein muss und somit steht das ökonomische Interesse im Vordergrund.
Insbesondere das ist Unfug. Kostendeckung ist keine Gewinnabsicht. Und selbst Gewinne sind in gewisser Weise in Ordnung sofern sie zweckgebunden im Betrieb bleiben.
Die häufigste Empfehlung, die ich gelesen habe, lautet: Lasst das gerichtlich feststellen, sonst fällt euch das irgendwann unangenehm auf die Füße.
Tobias Clausing hat recht, meine Antwort war zu sehr aus der Hüfte geschossen und damit irreführend. Wie auch die von Randolf .
Lasst das gerichtlich feststellen, sonst fällt euch das irgendwann unangenehm auf die Füße.
Da stimme ich zu. Was man dazu braucht, ist eine Rechtsfrage, die strittig ist. Man gründe also z.B. einen WA (den es im Tendenzbetrieb nicht gibt) und fordere dessen Rechte ein.
Einen Hinweis gibt die Gesellschaftsform. Zwingende Voraussetzung ist die fehlende Gewinnabsicht.
Danke schonmal für Euren Input. Es ist wirklich schwierig etwas konkretes darüber zu finden.
Die fehlende Gewinnabsicht ist gegeben in den Leitsätzen des DRK. Die Gesellschaftsform ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts.
Fried hat da vollkommen Recht, gründet einen Wirtschaftsausschuss. Wenn der Arbeitgeber den nicht will, so lasst es gerichtlich klären.
Sorry Tobi TVD-VKA,
aber wo bitte sehr hast Du denn gesucht?
Die Recherche und Definitionen sind sehr für mich sehr defizill.
Die einfache Google-Suche mit den Begriffen "DRK-Tendenzträger" findet schon sehr schnell Fachberichte und zahlreiche Urteile seit 1979, bei denen in vielen Fallkonstellationen dem DRK die Eigenschaft als Tendenzträger abgesprochen wird.
Auch für Krankenhäuser im Allgemeinen gibt es dazu zahleiche Rechtsprechung.
Dabei gilt für das DRK wie auch für andere Möchtegern-Tendenzträger, daß es keine generelle Tendenzträgereigenschaft gibt, sondern jeder einzelne Betrieb eines potentiellen Tendenzträgers darufhin geprüft werden muss, ob die Voraussetzungen des § 118 BetrVG gegeben sind.
Dabei gilt für das DRK wie auch für andere Möchtegern-Tendenzträger, daß es keine generelle Tendenzträgereigenschaft gibt, sondern jeder einzelne Betrieb eines potentiellen Tendenzträgers darufhin geprüft werden muss, ob die Voraussetzungen des § 118 BetrVG gegeben sind.
Genau so ist es. Gerade das DRK ist da ein gutes Beispiel, denn das DRK ist keine Firma oder Konzern. Unter der DRK-Flagge gibt es verschiedenste Betriebe, die natürlich vollkommen unterschiedlich zu bewerten sind. So sind z.B. wir als reiner DRK-Rettungsdienst ein Tendenzbetrieb, während der Blutspendedienst keiner ist. (Das mag im ersten Moment nicht offensichtlich sein, aber ein Blutspendedienst verwendet das gespendete Blut nicht selbst, sondern verkauft es (natürlich ohne Gewinn) weiter und schon ist es kein Tendenzbetrieb mehr).
So sind z.B. wir als reiner DRK-Rettungsdienst ein Tendenzbetrieb, während der Blutspendedienst keiner ist.
Das hätte ich komplett anders erwartet und direkt im ersten Urteil, das ich dazu gefunden habe (ich habe es nur überflogen) wird ausgeschlossen, dass MA im Rettungsdienst Tendenzträger sind. (BAG 12.11.2002 – 1 ABR 60/01)
Gleichzeitig möchte ich das nicht anzweifeln! Ich finde es nur komisch. Eine ausführliche Erläuterung würde aber hier wohl den Rahmen sprengen.
Das hätte ich komplett anders erwartet und direkt im ersten Urteil, das ich dazu gefunden habe (ich habe es nur überflogen) wird ausgeschlossen, dass MA im Rettungsdienst Tendenzträger sind. (BAG 12.11.2002 – 1 ABR 60/01)
Das ist vollkommen richtig! - Auch in einem Tendenzbetrieb sind die wenigsten MA tatsächlich auch Tendenzträger.
Wir haben genau einen, den Geschäftsführer. Alle anderen sind normale MA und unterliegen ganz normal unserer Mitbestimmung.
Tendenzträger ist ein Beschäftigter nur dann, wenn er maßgeblichen, das heißt, inhaltlich prägenden Einfluss auf die Tendenzverwirklichung hat.
Danke für die Erklärung. Vielleicht ist das für Tobi TVD-VKA auch eine relevante Information. Neben der eigentlichen Frage ist ja der eigentliche Hintergrund der Frage unbenannt.