Moinsen Zusammen,
ich habe 2 Fragen zur allgemeinen Kommunikation mit dem Arbeitgeber und würde gerne wissen, wir Ihr das handhabt bzw. was davon zuhalten ist.
1. Ich hatte letztens einen Beschluss auf Arbeitsmittel gefasst.
Dieser sah ungefähr so aus:
Sehr geehrte Frau Chefin,
der Betriebsrat benötigt zur Erledigung seiner Aufgaben aktuell folgende weitere Sachmittel:
1x Sachmittelauflistung
Die aufgezählten Gegenstände gehören zu den sachlichen Mitteln, die gemäß §40 Abs.2 BetrVG für die laufende Geschäftsführung des Betriebsrats erforderlich sind.
Wir bitten darum, dem Betriebsrat diese Gegenstände so bald wie möglich zur Verfügung zu stellen.
Nun wurde mir auf dem BR1 Seminar gesagt, dass es nicht nötig ist, für die Kommunikation mit dem AG den entsprechenden Paragraphen mit dazuzuschreiben.
Wenn er das nicht glauben will, dass er mir dieses oder jenes zur Verfügung stellen muss, dann soll er sich das selber raus suchen.
Wie handhabt ihr das, wenn Ihr Sachmittel benötigt? Schreibt Ihr den Paragraphen mit dazu?
2. Grob gesagt wurde mir mitgeteilt, dass der BR den gleichen Informationskenntnisstand haben muss wie die GF.
Wie handhabt Ihr das in eurem Betrieb?
Ich würde zum Beispiel bei uns als erstes verlagen, dass ich stets informiert werde, wenn Handwerker/Monteure oder andere Betriebsangehörige in unserem Betrieb im Hause sind und was für Tätigkeiten diese ausführen.
Nur so kann ich für mich alles am einfachsten im Auge behalten. Denn bei uns kommen oft Handwerker für Wartungsarbeiten, aber auch für Neuerungen usw.
Erst kürzlich wurde ein Teil der Belegschaft von einem externen Dienstleister bei der Sicherheit geschult.
Der andere Teil der Belegschaft aber nicht.
Wenn ich nun eine Liste hätte, anhand ersichtbar ist, dass der Dienstleister nächsten Monat wieder im Hause ist, um den anderen Teil der Belegschaft zu schulen, dann würde sich diese Frage für mich schon erübrigen, ob der andere Teil der Belegschaft noch geschult würde.
Ist das legitim?
Und wie handhabt Ihr das?