Kommunikation mit dem Arbeitgeber

  • Moinsen Zusammen,


    ich habe 2 Fragen zur allgemeinen Kommunikation mit dem Arbeitgeber und würde gerne wissen, wir Ihr das handhabt bzw. was davon zuhalten ist.


    1. Ich hatte letztens einen Beschluss auf Arbeitsmittel gefasst.

    Dieser sah ungefähr so aus:


    Sehr geehrte Frau Chefin,

    der Betriebsrat benötigt zur Erledigung seiner Aufgaben aktuell folgende weitere Sachmittel:

    1x Sachmittelauflistung

    Die aufgezählten Gegenstände gehören zu den sachlichen Mitteln, die gemäß §40 Abs.2 BetrVG für die laufende Geschäftsführung des Betriebsrats erforderlich sind.

    Wir bitten darum, dem Betriebsrat diese Gegenstände so bald wie möglich zur Verfügung zu stellen.


    Nun wurde mir auf dem BR1 Seminar gesagt, dass es nicht nötig ist, für die Kommunikation mit dem AG den entsprechenden Paragraphen mit dazuzuschreiben.

    Wenn er das nicht glauben will, dass er mir dieses oder jenes zur Verfügung stellen muss, dann soll er sich das selber raus suchen.

    Wie handhabt ihr das, wenn Ihr Sachmittel benötigt? Schreibt Ihr den Paragraphen mit dazu?


    2. Grob gesagt wurde mir mitgeteilt, dass der BR den gleichen Informationskenntnisstand haben muss wie die GF.

    Wie handhabt Ihr das in eurem Betrieb?


    Ich würde zum Beispiel bei uns als erstes verlagen, dass ich stets informiert werde, wenn Handwerker/Monteure oder andere Betriebsangehörige in unserem Betrieb im Hause sind und was für Tätigkeiten diese ausführen.

    Nur so kann ich für mich alles am einfachsten im Auge behalten. Denn bei uns kommen oft Handwerker für Wartungsarbeiten, aber auch für Neuerungen usw.

    Erst kürzlich wurde ein Teil der Belegschaft von einem externen Dienstleister bei der Sicherheit geschult.

    Der andere Teil der Belegschaft aber nicht.

    Wenn ich nun eine Liste hätte, anhand ersichtbar ist, dass der Dienstleister nächsten Monat wieder im Hause ist, um den anderen Teil der Belegschaft zu schulen, dann würde sich diese Frage für mich schon erübrigen, ob der andere Teil der Belegschaft noch geschult würde.


    Ist das legitim?

    Und wie handhabt Ihr das?

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  • nur kurz zum Thema §-auflisten

    --> wenn man das macht, läuft man immer Gefahr einen "falschen oder unpassenden" Paragraphen zu nennen und der AG bekommt einen Grund zur Ablehnung.

    Falscher Paragraph --> kein begründeter Anspruch


    damit kann der AG es nicht entgültig verhindern, aber rauszögern und den BR ärgern.


    Ohne Pragraphen hat er diese Möglichkeit nicht

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Zum Paragraphen gibt es sicherlich Argumente, die für die Nennung sprechen und auch welche, die dagegen sprechen.

    In diesem Fall ist es etwas ungeschickt, weil der Paragraph für sich alleinstehend als Begründung nicht ausreichend ist.


    Der AG hat die Kosten zu tragen, sofern der BR die Erforderlichkeit festgestellt hat und die anfallenden Kosten auch verhältnismäßig sind. Die Nennung dieser Verpflichtung bringt euch in der Argumentation nicht weiter. Ich halte es immer für sinnvoll, bei so einem Schreiben vorher im Kommentar nachzuschauen, was die Anforderungen und üblichen Lösungswege sind.


    Manchmal hilft eine klare Auflistung der rechtlichen Situation, um den AG vor dummen Entscheidungen zu bewahren. Da kann die Nennung Gesetzes schon ein gewichtiges Argument sein. Das sogar bis hin zu "Wir würden ja auch auf die Freistellung verzichten, aber das Gesetz schreibt das vor." Manchmal fordert man aber auch dinge, die nicht gänzlich vom Gesetz abgedeckt sind, dann zeigt man dem AG direkt den Weg zur Ablehnung. Ich glaube, dass das mit etwas Fingespitzengefühl (und Sicherheit im Umgang mit Gesetz und Kommentar) eine Einzelfallentscheidung sein sollte.

  • Was die Nennung der § angeht, sollte man natürlich die richtigen nennen, wenn man das tut. Ob man das tut, hängt im wesentlichen vom AG ab. - Wenn ich keine § nenne, ruft mich der AG an und fragt (tatsächlich freundlich) nach auf welcher Grundlage der BR denn dieses oder jenes will. Im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit erkläre ich ihm das dann natürlich ebenso freundlich und zitiere ihm die §...

    Also kurz gesagt ich schreibe immer die § dazu, weil dann kein Anruf erfolgt und ich mir dieses Gespräch sparen kann. Da geht es mir einfach um Effizienz, denn die § dazu zu schreiben dauert 3 Minuten, so ein Telefonat aber gerne eine halbe Stunde. (Na gut, ich machs auch einfach gerne! Weil jeder § den ich dem AG nennen kann übersetzt heißt: Ich habe Recht und kanns beweisen!!)

    Es gibt dazu ausnahmsweise mal keine gesetzliche Regelung, also kannst Du das so handhaben, wie es für Dich/Euch am besten funktioniert.

    Erst kürzlich wurde ein Teil der Belegschaft von einem externen Dienstleister bei der Sicherheit geschult.

    Der andere Teil der Belegschaft aber nicht.

    Wenn ich nun eine Liste hätte, anhand ersichtbar ist, dass der Dienstleister nächsten Monat wieder im Hause ist, um den anderen Teil der Belegschaft zu schulen, dann würde sich diese Frage für mich schon erübrigen, ob der andere Teil der Belegschaft noch geschult würde.

    Zitat

    § 96 Abs. 1 BetrVG

    Arbeitgeber und Betriebsrat haben im Rahmen der betrieblichen Personalplanung und in Zusammenarbeit mit den für die Berufsbildung und den für die Förderung der Berufsbildung zuständigen Stellen die Berufsbildung der Arbeitnehmer zu fördern. Der Arbeitgeber hat auf Verlangen des Betriebsrats den Berufsbildungsbedarf zu ermitteln und mit ihm Fragen der Berufsbildung der Arbeitnehmer des Betriebs zu beraten. Hierzu kann der Betriebsrat Vorschläge machen.

    Der BR hat Anspruch auf diese "Liste", bzw. Anspruch auf eine voll umfängliche Auflistung.

    Grob gesagt wurde mir mitgeteilt, dass der BR den gleichen Informationskenntnisstand haben muss wie die GF.

    Wie handhabt Ihr das in eurem Betrieb?

    Das ist jetzt nicht ganz falsch, aber sehr pauschal und damit missverständlich.

    Der BR hat sehr umfassende, aber auch im BetrVG sehr spezifisch geregelte Informationsrechte (wie z.B. hier im § 96 BetrVG). - Die mMn einzig sinnvolle Handhabung ist, alle BRM umfassend zu schulen, so dass sie die spezifischen Informationsrechte auch kennen und als BR entsprechend auch umfänglich einfordern. (Ein pauschales "Du musch uns aba alles erzähle" - ohne die Nennung von § - wird da eher nicht funktionieren und ein längeres und weniger freundliches Telefonat zur Folge haben).

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Paragraphenreiter danke für deine Ausführungen.

    Ich bin Grade nur auf dem Handy unterwegs, deswegen kann ich jetzt nicht auf alles eingehen , aber so wie du es beschreibst, denke ich, dass ich es wahrscheinlich auch handhaben werde.


    Mit der Liste haben wir uns missverstanden.


    Diese Liste der Qualifikation und Beruflichen Fortbildung werde ich auf jeden Fall auch anfordern und hinterher sein, dass alle Kollegen den annähernd gleichen Kenntnisstand haben. Bzw. Die entsprechenden Lehrgänge absolvieren


    Ich meinte Folgendes:

    Ich möchte einen Plan haben, welcher Handwerker/Monteur wann in unserem Haus ist und was seine Aufgaben sind.


    Zum Beispiel kann unsere digitale Telefonanlage zur Leistungsüberwachung genutzt werden.

    Weiter kann durch das einschalten der Babyphone Funktion die Räume überwacht werden.


    Angenommen, ich bzw. Der AG haben diesen Missstand irgendwann behoben, dann muss ich ja auch überwachen können, dass diese Funktionen nicht heimlich wieder eingeschaltet werden.


    Wenn der AG mir nun einen plan vorlegt, indem ich ersehen kann, dass nächste Woche zum Beispiel der IT Elektriker kommt, mit der Tätigkeitsbeschreibung :freischalten von Telefonanlage Funktionen, dann kann ich da genauer hinschauen, als wenn zum Beispiel der Lüftungstechniker vorbeikommt, mit der Aufgabe, die Klimaanlagenfilter zu tauschen.

  • sind diese Techniker denn bei euch angestellt oder wieso willst Du da genauer hinschauen?

    Externe MA gehen dich in BEzug auf deine MB-Rechte eher sehr wenig an.

    Du kannst nicht bei allen elektronischen Geräten/Anlagen oder/und bei allen Programmen ständig überwachen ob irgendwas angeschaltet ist oder nicht.

    du musst in den entsprechenden BVen die Nutzung aus solchem Verhalten gewonnener Daten ausschließen.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Ich möchte einen Plan haben, welcher Handwerker/Monteur wann in unserem Haus ist und was seine Aufgaben sind.

    Ok.... schwierig.

    Ich wüsste jetzt nicht auf welcher Grundlage der BR einen Anspruch auf die Information haben sollte, dass morgen der Elektriker kommt, um draußen an der Leuchtreklame die Glühbirnen zu wechseln. - Das hat keinerlei Relevanz für die Arbeitsabläufe der MA, die Ordnung im Betrieb, die Arbeitszeiten, oder sonst irgendwas, wo der BR mitzubestimmen hat. Also ist diese Information keine notwendige Information zur Durchführung ordnungsgemäßer BR-Arbeit.

    Entsprechend kann es keinen generellen Anspruch darauf geben, dass der BR umfänglich informiert wird wann welcher Handwerker/Monteur was im Betrieb zu tun hat.

    Wenn es aber die Mitbestimmung tangiert, z.B. wenn eine Abteilung für Malerarbeiten einen Tag geschlossen wird und dies entsprechend Auswirkungen auf die Arbeitszeit hat, dann ist die Info über den Handwerker/Monteur und die Malerarbeiten eine notwendige für die BR-Arbeit und der BR ist entsprechend zu informieren.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Entsprechend kann es keinen generellen Anspruch darauf geben, dass der BR umfänglich informiert wird wann welcher Handwerker/Monteur was im Betrieb zu tun hat.

    ... und auch dann nicht, wenn der Elektriker theoretisch eine illegale Kamera anbringen könnte.


    Du greifst da meines Erachtens zu weit. Es gibt die Möglichkeit von Betriebsvereinbarungen, in denen diese Überwachung ausgeschlossen wird. Und dann gibt es weitere Möglichkeiten, die Umsetzung auch zu erzwingen bzw. Verstöße zu ahnden.

    Hier wird oft der Begriff "Betriebspolizei" eingeworfen - in Verbindung mit "Der BR ist keine ...".


    Stehst du wirklich neben jedem Handwerker und passt auf, dass der keine Einstellungen vornimmt, die nicht genehmigt wurden?

  • sind diese Techniker denn bei euch angestellt oder wieso willst Du da genauer hinschauen?

    Externe MA gehen dich in BEzug auf deine MB-Rechte eher sehr wenig an.

    Du kannst nicht bei allen elektronischen Geräten/Anlagen oder/und bei allen Programmen ständig überwachen ob irgendwas angeschaltet ist oder nicht.

    du musst in den entsprechenden BVen die Nutzung aus solchem Verhalten gewonnener Daten ausschließen.


    Ok.... schwierig.

    Ich wüsste jetzt nicht auf welcher Grundlage der BR einen Anspruch auf die Information haben sollte, dass morgen der Elektriker kommt, um draußen an der Leuchtreklame die Glühbirnen zu wechseln. - Das hat keinerlei Relevanz für die Arbeitsabläufe der MA, die Ordnung im Betrieb, die Arbeitszeiten, oder sonst irgendwas, wo der BR mitzubestimmen hat. Also ist diese Information keine notwendige Information zur Durchführung ordnungsgemäßer BR-Arbeit.

    Entsprechend kann es keinen generellen Anspruch darauf geben, dass der BR umfänglich informiert wird wann welcher Handwerker/Monteur was im Betrieb zu tun hat.


    ... und auch dann nicht, wenn der Elektriker theoretisch eine illegale Kamera anbringen könnte.


    Du greifst da meines Erachtens zu weit. Es gibt die Möglichkeit von Betriebsvereinbarungen, in denen diese Überwachung ausgeschlossen wird. Und dann gibt es weitere Möglichkeiten, die Umsetzung auch zu erzwingen bzw. Verstöße zu ahnden.

    Hier wird oft der Begriff "Betriebspolizei" eingeworfen - in Verbindung mit "Der BR ist keine ...".


    Stehst du wirklich neben jedem Handwerker und passt auf, dass der keine Einstellungen vornimmt, die nicht genehmigt wurden?

    Ich werde mal einen Versuch starten. Ich darf gerne korrigiert werden.

    Die Handwerker/Monteure sind Dienstleister bzw. Service und Wartungsunternehmen, die unsere Maschinen warten und reparieren.

    Ich bin grade daheim und habe leider meinen Basiskommentar nicht zur Hand.


    In:

    Zitat von § 80 Allgemeine Aufgaben

    (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:

    1.darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden


    Der BR hat darüber zu wachen, dass die entsprechenden BVs eingehalten werden.

    Und das kann ich tun, indem ich weiß, wann zum Beispiel ein IT Techniker im Hause ist und welche Aufgaben er dort wahrnimmt.


    Ich muss darüber wachen, dass die UVVs eingehalten werden.

    Wenn Wartungsmonteure zur Wartung einer Maschine im Hause sind, dann weiß ich, dass das Bodenblech entfernt wird und dort dann eine 2 x 4 Meter Grube offen liegt.

    Diese wurde bislang nie abgesperrt.


    Weiß ich, dass diese Handwerker im Hause sind, dann weiß ich, dass ich mal in den entsprechenden Bereich der Technik gehen muss um zu schauen ob diese die UVVs einhalten.

    Es dient schließlich auch der Sicherheit meiner Kollegen bzw. den Arbeitnehmern.


    Also sehe ich diesen Tatbestand des §80 Abs.1.1. als erfüllt an.


    Weiter beziehe ich mich auf:

    Zitat von § 80 Allgemeine Aufgaben

    (2) Zur Durchführung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz ist der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend vom Arbeitgeber zu unterrichten; die Unterrichtung erstreckt sich auch auf die Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen, und umfasst insbesondere den zeitlichen Umfang des Einsatzes, den Einsatzort und die Arbeitsaufgaben dieser Personen. Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen;

    Dieser Paragraf besagt, dass der BR auch über die Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis mit dem AG stehen zu unterrichten ist.

    Mit folgenden Angaben:

    Zeitlicher Umfang des Einsatzes, Einsatzort, Arbeitsaufgaben


    Ich weiß, dass dieser Paragraf überwiegen für Zeitarbeiter angewendet wird. Ich meine in meinem Basiskommentar stand drin, dass damit auch Monteure/Handwerker gemeint sind, die zu Servicezwecken im Betrieb anwesend sind.


    Dann will ich noch den hier mit ins Boot holen:

    Zitat von § 75 Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen

    (1) Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität unterbleibt.

    Der BR hat ebenfalls darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen, dieses schließt meiner Einschätzung nach auch Fremdfirmen/Handwerker und Monteure mit ein.

    Ich kann aber nur über diese wachen, wenn ich weiß, das diese im Hause sind.


    Ich sehe grade, den hier kann ich ja auch ggf. noch einwerfen - passt vielleicht nicht 100%tig aber:

    Zitat von § 89 Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz

    (1) Der Betriebsrat hat sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb sowie über den betrieblichen Umweltschutz durchgeführt werden.

    Wenn manche Wartungsarbeiten, durchgeführt von fremden Serviceunternehmen, anstehen entsteht zum Beispiel viel Staub, der nicht grade Gesundheitsfördernd ist. Es müssen ggf. Bauteile eingehaust werden.

    Dafür kann ich mich auch nur einsetzen & wachen, wenn ich darüber Bescheid weiß, dass diese Tätigkeit auch durchgeführt wird.

    1er BR - kein Tarifvertrag

    Einmal editiert, zuletzt von mMan85 ()

  • Auch auf die Gefahr mich unbeliebt zu machen.
    Was willst du den nicht machen?
    Wie viele Stunden willst du arbeiten wenn du bei den ganzen Handwerkern usw. daneben stehen willst?
    Das würde ja auch darauf hin rauslaufen das nie zwei verschiedene Handwerker gleichzeitig im Betrieb sind.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Auch auf die Gefahr mich unbeliebt zu machen.
    Was willst du den nicht machen?
    Wie viele Stunden willst du arbeiten wenn du bei den ganzen Handwerkern usw. daneben stehen willst?
    Das würde ja auch darauf hin rauslaufen das nie zwei verschiedene Handwerker gleichzeitig im Betrieb sind.

    Du machst Dich nicht unbeliebt.

    Aber erstmal grundsätzlich. Siehst Du in den genannten Paragraphen eine Anspruchsgrundlage für diese Informationspflichten?


    Und nun zur Beantwortung Deiner Fragen:

    Es ist ja nicht so, dass bei uns Tag ein Tag aus tausende von Handwerkern ein und ausgehen.

    Die meisten Handwerker kommen 1 mal im halben Jahr zur Wartung. Manche kommen auch nur 1 mal im Jahr.

    Andere nach Bedarf.


    Und wenn ich dann einen Übersichtsplan habe die beinhaltet:

    zeitlichen Umfang des Einsatzes (Wartungs/Reperaturarbeiten)

    Einsatzort

    Arbeitsaufgaben


    Dann nehme ich das erst einmal zur Kenntnis. Im Idealfall leite auch aus diesen Informationen keine Aufgabe ab.

    Wenn ich aber sehe, dass da irgendetwas an der IT, Telefonanlage oder etwas anderes gemacht werden soll, wo ich denke, dass eine Arbeitsaufgabe für den BR daraus resultieren könnte, würde ich mir das schon näher ansehen.


    Um im Fall der geöffneten Grube zu bleiben:

    Ich weiß ja, welche Arbeitsaufgaben die Handwerker zu erledigen haben.

    Zu werde ich dann natürlich mal vorbeischauen, wenn die Grube geöffnet ist und nach der Arbeitssicherheit schauen.


    Manche Handwerker ziehen auch einen FFP3 Schutzanzug an, arbeiten dann mit diesem, der Schutzanzug ist dreckig, diese setzen sich dann mit den dreckigen Schutzanzug in unseren Aufenthaltsraum, essen dort ihr Brötchen und arbeiten dann weiter.

    Theoretisch ist dann unser ganzer Aufenthaltsraum mit giftigen Stäuben kontaminiert.

    So etwas will ich auch abstellen. Dann müssen die Handwerker eben ihren FFP3 Schutzanzug ablegen, bevor sie unseren Pausenraum betreten.


    Aber das kann ich nur in die Wege leiten bzw. darauf achten, wenn ich weiß, welche Handwerker wann mit welchen Tätigkeiten in unserem Haus sind.

  • Total off topic


    Ich bin Grade nur auf dem Handy unterwegs

    Du kannst mit dem Handy unterwegs sein, aber auf dem Handy hat du einen sehr kleinen Bewegungsradius und machst es schnell kaputt... :P


    Auf einem Seminar erzählte mal einer: "Wir sind so im IT-Bereich unterwegs" Ich: "Ach, und da bist du im Außendienst?" - "Nö, ich hocke meistens im IT-Büro" - "Dann bist du dauernd zum Kaffeeautomaten unterwegs?" - "Nö, wir haben eine Kaffeemaschine in der Abteilung" - "Also irrlichterst du im Büro herum?" - "Sag mal, was stellst du eigentlich für blöde Fragen?" -"Sag mal, wo bist du denn unterwegs?" :evil:

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Grundsätzlich bekommen wir eine Information, wenn "Fremdpersonal" auf das Werkgelände kommt. Bei der Firma, die für die Außenanlagen zuständig ist, bekommen wir diese Information auf dem betriebsüblichen Kanal, bei Servicefirmen oder Besuchen von Lieferanten kann das auch mal untergehen, grade wenn es sehr kurzfristig ist. Langfristig geplante Einsätze bekommen wir mitgeteilt.

  • mMan85

    Dein Riesenengagement in allen Ehren, aber Du wirst dich verrennen und verzetteln.

    Bist du nicht eine OneMan-Show, wie groß ist Euer Betrieb, dass Du das nicht fast automatisch mitbekommen müsstet.

    Geh eins nach dem Anderen an, ja Arbeitsschutz ist eines der wichtigsten Themen überhaupt. Gibt es denn schon eine Gefährdungsbeurteilung? Darin müssten die von Dir teils genannten Punkte ja drin sein.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Tut mir leid mMan85 für mich hört sich das eher nach Stasi wie nach Betriebsratstätigkeit an! <X <X <X


    Manche Handwerker ziehen auch einen FFP3 Schutzanzug an, arbeiten dann mit diesem, der Schutzanzug ist dreckig, diese setzen sich dann mit den dreckigen Schutzanzug in unseren Aufenthaltsraum, essen dort ihr Brötchen und arbeiten dann weiter.

    Theoretisch ist dann unser ganzer Aufenthaltsraum mit giftigen Stäuben kontaminiert....


    dann bringt so ein Thema in den ASA wo ja auch der BR beteiligt ist.


    Ansonsten höre ich immer nur ...ich will ich will ich will. Bist Du ein 1er Betriebsrat?

  • Bist Du ein 1er Betriebsrat?

    steht so zumindest unter seinen Beiträgen.


    "1er BR - kein Tarifvertrag"

    Ich weise besonders darauf hin, dass ich es nach wie vor für richtig halte, Arbeiter und Angestellte gut zu bezahlen und sie nicht von oben herab, sondern als gleichberechtigte Vertragsgenossen zu behandeln.

    (Robert Bosch)

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    Aber erstmal grundsätzlich. Siehst Du in den genannten Paragraphen eine Anspruchsgrundlage für diese Informationspflichten?

    Nicht wirklich.

    § 80:

    Der Satz: "die Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen, und umfasst insbesondere den zeitlichen Umfang des Einsatzes, den Einsatzort und die Arbeitsaufgaben dieser Personen." bezieht sich eher auf Leiharbeit und weniger auf "externe Dienstleistungen". - Der Elektriker, der die Glühbirne von der Außenreklame wechselt wird nicht von Eurem AG beschäftigt, er arbeitet nicht bei Euch im Betrieb mit und verrichtet keine Arbeiten, die auch von Euren MA verrichtet werden. Euer AG hat eine Dienstleistung extern eingekauft (das Wechseln der Glühbirne), dieser externe Dienstleister ist eine Firma mit einem AG und MA und der AG beschäftigt dann seinen MA damit eine Glühbirne in Eurem Betrieb zu wechseln. - Der Elektriker arbeitet zwar auf Eurem Betriebsgelände, aber er wird von seinem AG beschäftigt.

    § 75:

    Da verbirgt sich die Antwort bereits in der Überschrift:

    "Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen" - Der externe Handwerker/Monteur ist kein Betriebsangehöriger.

    Beim Satz: "Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen(...)" meint "Betrieb" nicht einfach nur die "Räumlichkeiten des Betriebes", sondern den gesamten Betrieb inkl. all seiner Arbeitsabläufe. D.h. auf dem Betriebsgelände eine Arbeit zu verrichten heißt noch nicht "im Betrieb tätig" sein, dafür muss ich auch mit betrieblichen Aufgaben/Arbeitsabläufen beschäftigt sein.

    § 89:

    Auch das ist wieder eine recht spezifische Regelung, daraus lassen sich durchaus Informationsrechte in Deinem Sinne ableiten, allerdings nicht so pauschal. - In dem Moment wo Wartungsarbeiten o.ä. durchgeführt werden sollen, wo die Arbeiten der externen Dienstleister ein Gefährdungspotential für Eure MA haben, müsst Ihr selbstverständlich informiert werden. - Aber auch hier wird der Elektriker mit seiner Glühbirne wieder keine Relevanz und keinen irgendwie darstellbaren Bezug zur Arbeitssicherheit/Arbeitsschutz Eurer MA haben. Entsprechend kann es auch aus dem Gesichtspunkt des Arbeitsschutzes kein Informationsrecht für diesen Fall geben.


    Dein pauschaler Ansatz mit einer Liste aller Handwerker, bzw. externer Dienstleister, ist einfach zu pauschal und damit im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne nicht sachgerecht. Du wirst den Aufwand betreiben müssen explizit aufzulisten welche externen Dienstleistungen / Arbeiten bei Euch im Betrieb in irgendeiner Weise Deine Mitbestimmungsrechte tangieren und Dir damit entsprechend vorher mitzuteilen sind. - Wenn Du das aber detailliert und umfänglich machst und dem AG eine laaange, komplizierte und gut begründete Liste vorlegst, was Dir alles warum vorab vorzulegen ist, dann besteht eine realistische Chance, dass der AG sagt: "Des isch mir viel zu gombliziert, i schick Dir oinfach alle wo komme, domit han i wenigr Gschäft wie wenn i do jedsmol dei Lischte dorchgugge muss".

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • der AG sagt: "Des isch mir viel zu gombliziert, i schick Dir oinfach alle wo komme, domit han i wenigr Gschäft wie wenn i do jedsmol dei Lischte dorchgugge muss". Zitat §§reiter


    ja aber nur wenn er ein Bayer ist....ein Norddeutscher würde sagen....leck mich am Ar.... ;)