Darf der stellv. BRV einladen?

  • Hallo zusammen,


    kurze Frage:

    Darf der stellv. BRV zu den Sitzungen (mit Tagesordnung natürlich) einladen, welche dann vom eigentlichem Vorsitzenden geleitet werden?


    Hintergrund ist, dass der stellv. BRV dem Vorsitzenden soviel Arbeit wie möglich (Einladungen, Protokolle, etc.) abnehmen möchte.


    VG und vielen Dank

    Jan

  • Wenn der/die BRV zum Zeitpunkt der Ladung nicht verhindert ist: Nein.


    Es spricht aber nichts dagegen, als sBRV faktisch die Ladungsarbeit zu erledigen und dem/der BRV nur die Unterschrift unter der Ladung abzuverlangen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • kommt darauf an:


    wenn der BRV verhindert ist, wird der stellv BRV seine Aufgaben wahrnehmen.


    ist der BRV zum Zeitpunkt wo die Einladung erstellt wird verhindert, lädt der stellv BRV ein.

    ist der BRV zur Sitzung wieder "nicht verhindert" und anwesend, dann leitet der BRV die Sitzung.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hintergrund ist, dass der stellv. BRV dem Vorsitzenden soviel Arbeit wie möglich (Einladungen, Protokolle, etc.) abnehmen möchte.

    Das lässt sich aber machen. Es spricht absolut nichts dagegen, dass der Stellv. die Einladung und Tagesordnung vorbereitet, so dass der BRV nur nochmal drüber schauen muss, bevor er sie verschickt. Der BRV muss einladen (sofern er nicht verhindert ist), aber er muss nicht unbedingt die Einladung selbst geschrieben haben.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Das schließt natürlich dann Vorbereitung der Ladung "Welche Ersatzmitglieder muss ich einladen?", "Welche Gäste muss ich ggf. noch einladen wegen Redebeiträgen?", "Müssen Präsentationen/Flipcharts etc. vorbereitet werden" usw. ein. Im besten Fall kann sich der Vorsitzende gepflegt zurück lehnen und haut nur noch die Ladung raus ;)

  • Hintergrund ist, dass der stellv. BRV dem Vorsitzenden soviel Arbeit wie möglich (Einladungen, Protokolle, etc.) abnehmen möchte.

    BR-Sitzung vorbereiten ist ja nur eine der Aufgaben des BRV, evtl kann der Stelli auch andere Dinge übernehmen...

    Bei einigem sieht das Gesetz halt vor, dass das der BRV zu machen hat, viele andere Sachen kann jeder im Gremium übernehmen wie z.B. Vorbereitung einzelner Themen, Ausarbeitungen dazu, mal eine BV verfassen etc.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • BR-Sitzung vorbereiten ist ja nur eine der Aufgaben des BRV

    Technisch betrachtet hat der BRV nur die Einladung unter Nennung der Tagesordnung zu versenden. Er darf die TOPs selber festlegen (in leicht eingeschränkter Hinsicht) und auch den Termin selber festsetzen. Es spricht aber nichts dagegen, dass er am Ende nur den Vorschlag von irgendwem prüft und dann versendet.

    In vielen Gremien wird die Tagesordnung in der vorherigen Sitzung schon beschlossen/entworfen. Und der Termin ist auch meistens ein Mehrheitsbeschluss.

    Der BRV trägt also "nur" die Verantwortung für die ordnungsgemäße Einladung.