Hallo zusammen,
kurze Frage:
Darf der stellv. BRV zu den Sitzungen (mit Tagesordnung natürlich) einladen, welche dann vom eigentlichem Vorsitzenden geleitet werden?
Hintergrund ist, dass der stellv. BRV dem Vorsitzenden soviel Arbeit wie möglich (Einladungen, Protokolle, etc.) abnehmen möchte.
VG und vielen Dank
Jan