Seminar nach Urlaub

  • Hallo,



    Ich habe demnächst Urlaub, dieser endet am 12.01.2024.


    Ich möchte gleich danch am 15.01.2024 auf BR Seminar fort.


    Mein AG verweigert mir das aber, mit der aussage das dieses gleich nach meinen Urlaub stattfindet.


    Meine Frage daher : Kann er dieses verweigern mit diesen Grund.



    Danke für die Hilfe

  • Ja haben wir. Personalabteilung verlangt das ich 2 -3 Wochen erst arbeiten soll bevor ich Seminar darf.

    Als vorgeschichte ist noch zu erwähnen das ich 14 Mon AU war, aber seit 6 Wochen Wiedereingliederung und dann 3 wochen Vollzeit wieder arbeite und jetzt halt meinen resturlaub habe.

  • Personalabteilung verlangt das ich 2 -3 Wochen erst arbeiten soll bevor ich Seminar darf.

    Schick ihnen mal als Stellungnahme ein Zitat von Marie von Ebner-Eschenbach: "Überlege einmal bevor du gibst, überlege zweimal bevor du nimmst und überlege tausendmal bevor du verlangst."


    Wenn dann das Arbeitsgericht ihrer Argumentation nicht folgen konnte, lag es wohl eher an tausend falschen Überlegungen als dass du ihnen keine Zeit zum überlegen gewährt hättest... :evil:

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Weder bestreitet der AG die Erforderlichkeit, noch führt er betriebliche Gründe bzgl des Zeitpunktes der Schulung an.


    Also:

    Kann er dieses verweigern mit diesen Grund.

    Nein.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von MarkusBr83

    Kann er dieses verweigern mit diesen Grund.

    Nein.

    Sehe ich auch so. Ich würde dem AG mitteilen: Genehmigen ( Kostenübernahmeerklärung) oder wir werden ein Beschlussverfahren beginnen. Auch wenn das bedeutet das der Termin dann nicht gehalten werden kann. Einfach zum Seminar fahren würde ich dennoch nicht.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Verweigern oder ablehnen kann ein AG schon mal gar nicht; dazu fehlt ihm die rechtliche Grundlage. Er kann mit dem BR sprechen ob dieses Seminar mit diesem BRM denn zu dem genannten Termin so erforderlich ist, oder aber ob man das Seminar nicht auf einen späteren Zeitpunkt ansetzen kann. Einigt man sich nicht, bleibt dem AG, wegen der zeitlichen Lage des Seminars, nur der Gang zur Einigungsstelle.


    wenn man düngen will reicht es nicht durch den Zaun zu furzen.

  • (...) oder wir werden ein Beschlussverfahren beginnen. Auch wenn das bedeutet das der Termin dann nicht gehalten werden kann. Einfach zum Seminar fahren würde ich dennoch nicht.

    Man kann nicht gleichzeitig eine Schulung zu einem bestimmten Zeitpunkt erklagen und auf sie zu diesem Zeitpunkt verzichten.


    Der BR muss m.E. mit dem AG reden und ihm seine rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen: Der AG bestreite nicht die Erforderlichkeit der Schulung, ergo müsse er die Kosten tragen. Er führe auch keine betrieblichen Gründe gg den Zeitpunkt an, wenn er das allerdings tue, müsse er umgehend die E-Stelle anrufen.


    Ggf einigt man sich dann im Gespräch mit dem AG (siehe 2.), sei es auf den Schulungstermin oder auf einen anderen.


    Man hat bei bei Nichteinigung imho zwei Möglichkeiten: 1. Hinfahren und ggf alles einklagen. 2. Den Termin doch verlegen.


    MarkusBr83 , gibt es 2-3 Wochen bzw vertretbar später das Seminar nochmals?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Also mit dem AG sprechen und Verhandeln ist immer das beste.

    Verweigern oder ablehnen kann ein AG schon mal gar nicht

    Kann er sehr wohl. Ob er damit durchkommt würde ich auch bezweifeln.


    Zitat Fried: Man kann nicht gleichzeitig eine Schulung zu einem bestimmten Zeitpunkt erklagen und auf sie zu diesem Zeitpunkt verzichten.


    Das geht sehr wohl. Also das Klagen auf Kostenübernahme. Wir haben es immer in einem Einstweiligen Verfügungsverfahren gemacht. Wohl wissend das unser Gerichtsbezirk, Wesel, dies regelmäßig immer abgelehnt hat.

    Das gilt aber nicht für ganz Deutschland.

    Im Beschlussverfahren haben wir dann das Seminar mit dem Termin, ersatzweise 3 andere Termine Eingeklagt.

    Und ja wenn der AG nur den Termin beanstandet würde es in die Einigungsstelle gehen. Aber aus meiner Erfahrung heraus wird dann schnell auch die Erforderlichkeit beanstandet.


    Allerdings gilt dabei das geschriebene.

    Auch wenn das bedeutet das der Termin dann nicht gehalten werden kann.


    Einfach zum Seminar fahren würde ich dennoch nicht.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Dazu müsste der AG die Erforderlichkeit bestreiten. Die scheint er hier aber doch zu bejahen.

    Also im Klartext:

    Ich fordere den AG auf, für das Seminar zu dem genannten Zeitpunkt, die Kostenübernahme zu erklären.

    Besser noch er soll das Seminar über den Einkauf Buchen lassen. Das ganze mit Fristsetzung.

    Frist läuft ab, der BR Klagt.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Ich fordere den AG auf, für das Seminar zu dem genannten Zeitpunkt, die Kostenübernahme zu erklären. (...) Das ganze mit Fristsetzung. Frist läuft ab, der BR Klagt.

    Da bin ich dabei. Rechtlich betrachtet.


    Pragmatisch betrachtet plädiere ich hierfür:

    Der BR muss m.E. mit dem AG reden und ihm seine rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen (...). Ggf einigt man sich dann im Gespräch mit dem AG (siehe 2.), sei es auf den Schulungstermin oder auf einen anderen. (...) MarkusBr83 , gibt es 2-3 Wochen bzw vertretbar später das Seminar nochmals?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Mal eine Frage dazu für mich: Vor dem Urlaub arbeitest du ganz regulär? Also keine Widereingliederung oder ähnliches?

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)