Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. der Gründung eines GBR im Konzern.
Unsere Firma gehört einem Konzern mit Sitz in IT an. Der Konzern hat in der EU 25 Unternehmen.
In DE sind 3 Unternehmen (alle unterschiedliche Produktionsfelder und unabhängig von einander) angesiedelt.
Von diesen 3 Unternehmen haben 2 einen Betriebsrat. Ansonsten gibt es im Konzern keinen weiteren Betriebsrat.
Müssen diese zwei Unternehmen nun nach §47 Abs. 1 BetrVG einen GBR gründen?
Bin gespannt auf eure Antworten.
Sollte der Beitrag hier falsch angesiedelt sein, dann bitte ich einen Moderator diesen entsprechend zuzuordnen.
Danke