Urlaubsplanung

  • Moin

    unser AG möchte das wir uns in Urlaubspläne eintragen.

    Dann jeder sehen in unserer Gruppe ca. 10 Leute sehen wann ich Urlaub habe, bzw. jeder weiß wann der andere Urlaub hat.

    Ist das Datenschutzrechtlich ok?

  • Wenn man sich da freiwillig einträgt, gibt man damit sein "Einverständnis" das die Anderen das sehen.
    Letztendlich steht da ja hoffentlich nur der Name und nicht mehr.
    Sind diese Pläne nicht erstmal nur zur Orientierung für die eigentliche Planung und wissen die Kollegen nicht eh in einer Gruppe wann der Einzelne im Urlaub ist, weil sich ja gegenseitig Vertreten werden muss?

    Der genehmigte Plan hängt dann auch aus?

  • Moin

    unser AG möchte das wir uns in Urlaubspläne eintragen.

    Dann jeder sehen in unserer Gruppe ca. 10 Leute sehen wann ich Urlaub habe, bzw. jeder weiß wann der andere Urlaub hat.

    Ist das Datenschutzrechtlich ok?

    haben die 10 MA etwas dagegen?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Einige ja anderen ist egal. Aber uns interessiert ob es rechtlich ok ist.

    was ja abhängig ist von der Meinung der MA.


    Wenn einige einen öffentlichen Aushang ablehnen, dann geht das auch nicht für diese Personen.

    Dann muss die PA jeden Urlaubswunsch einholen und dann eine anonymisierte Liste anfertigen, die könnte dann ausgehängt werden. Wobei das natürlich die Koordination erheblich erschwert, wenn überschneidene Urlaubswünsche den "Betrieb lahmlegen" und dann Kompromisse gefunden werden sollen.

    Aber das ist ein Problem der PA, nicht der MA.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • also wenn allen alles egal ist, braucht man keine Datenschutz?

    Datenschutz braucht man schon, aber wenn es allen egal ist, setzen sie die DSGVO selber außer Kraft.

    Vergleichbar mit: Ich kaufe mir eine Karte für eine Veranstaltung wo klar ist, dass da Bilder gemacht werden, dann stimme ich damit zu, dass ich im z.B. Fernsehen gesehen werden kann.

    Wenn ich mich eintrage, stimme ich zu, dass Andere das sehen können. Wer das nicht möchte----> Siehe Randolf

    LG

  • also wenn allen alles egal ist, braucht man keine Datenschutz?

    Datenschutz soll doch deine persönlichen Daten schützen - wenn Du auf dein Recht des Schutzes der persönlichen Daten verzichtest (z.B. bei der Anmeldung auf Fazebuch oder bei der Einreise nach Nordorea oder ggü. der PA), wer soll dann was dagegen haben, deine persönlichen Daten zu veröffentlichen?


    Der Staat kann Dir doch nicht per Gesetz verbieten, deine persönlichen Daten zu veröffentlichen?


    Art. 1 DSGVO Gegenstand und Ziele


    1. Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.
    2. Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
    3. Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • also wenn allen alles egal ist, braucht man keine Datenschutz?

    Falsche Fragestellung und falsche Schlussfolgerung.

    Wenn es allen Beteiligten - in diesem bzw. für diesen ganz konkreten Anwendungszweck! - "egal ist", dass die Kollegen jeweils den eigenen Urlaub sehen, dann bedeutet dies "übersetzt", dass sie (wiederum für diesen konkreten Verarbeitungszweck eben dieser Angaben) einverstanden sind und diese Informationen aus eigenen Antrieb und ggf. freiem Willen für den betreffenden Personenkreis freigeben.


    Der Datenschutz besteht fort, aber sein Sinn ist ja nicht, irgendwen an der Preisgabe von eigenen Daten an bestimmte Personen (engeren Kollegenkreis) und zu einem bestimmten Zweck (Abstimmung von Vertretungen u.ä.) zu verhindern.

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Die Frage ist hier erstmal eine ganz andere, nämlich möchte der AG nur, dass man sich in diesen Urlaubskalender einträgt, oder weist er es an?

    Wenn der AG das nur möchte, also vorschlägt oder darum bittet, dass man sich in diesen Urlaubskalender einträgt, dann ist das Datenschutztechnisch vollkommen in Ordnung, denn kann jeder MA in eigenem Ermessen entscheiden, ob er sich da einträgt und damit seine Daten von sich aus zur Verarbeitung zur Verfügung stellt, oder ob er sich da nicht einträgt und damit keine Daten zur Verarbeitung zur Verfügung stellt.

    Würde der AG aber verlangen oder anweisen, dass man sich in diesen Kalender einzutragen hat, dann wäre das ein Datenschutzproblem, weil die MA dann ihre Daten entsprechend nicht selbst, aktiv zur Verarbeitung zur Verfügung stellen, sondern die Verarbeitung ggf. gegen ihren Willen stattfinden würde.


    So weit, so einfach.

    Da es hier allerdings um Urlaub geht, ist es doch nicht ganz so einfach. Denn wenn so ein System mit Urlaubskalender und Namen eintragen Mal etabliert ist, kann es zu erheblichen Nachteilen für die MA führen, die sich auf die Rechte bzgl. ihrer Daten berufen. - Denn AG planen dann gerne zuerst den Urlaub derer, die mitmachen und im Urlaubskalender stehen und die die sich nicht eintragen, haben das nachsehen. (Das Argument dafür ist, der Urlaubskalender ist das betriebsübliche Mittel zur Urlaubsplanung. Wenn man sich da bis Stichtag X einträgt ist das ein Urlaubsantrag, der dann wie vorgeschrieben einer Sozialauswahl unterzogen und anschließend dann entsprechend genehmigt oder nicht genehmigt wird. Wenn man sich nicht in den Urlaubskalender einträgt, hat man zwar trotzdem Anspruch auf Urlaub, kann diesen natürlich auch beantragen und selbstverständlich werden auch diese Anträge einer Sozialauswahl unterzogen, allerdings erst, wenn die "betriebsübliche Urlaubsplanung" abgeschlossen ist. - D.h. da kann es passieren, dass die Alleinerziehende mit 3 Kindern in den Ferien keinen Urlaub bekommt, weil da der 22jährige Single-Kollege schon Urlaub genehmigt bekommen hat, weil dieser sich an der "betriebsüblichen Urlaubsplanung" beteiligt hat und sein Urlaubsantrag bearbeitet und genehmigt wurde, bevor der Urlaubsantrag von der Alleinerziehenden, die sich nicht an der "betriebsüblichen Urlaubsplanung" beteiligt hat, überhaupt angeschaut wurde).


    D.h. der sinnvollste Umgang mit einem Urlaubskalender ist eigentlich, wenn man jedem MA eine anonymisierte Nummer zuweist, mit welcher er sich in den Urlaubskalender einträgt. Die Nummern dann wieder mit den entsprechenden Namen zusammenführen kann und darf dann nur derjenige, der dann am Ende dir Urlaubsplanung macht und Urlaube genehmigt.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

    Einmal editiert, zuletzt von Paragraphenreiter ()

  • D.h. der sinnvollste Umgang mit einem Urlaubskalender ist eigentlich, wenn man jedem MA eine anonymisierte Nummer zuweist, mit welcher er sich in den Urlaubskalender einträgt. Die Nummern dann wieder mit den entsprechenden Namen zusammenführen kann und darf dann nur derjenige, der dann am Ende dir Urlaubsplanung macht und Urlaube genehmigt.

    Das Sinnvollste ist eine BV zu diesem Thema wo alles geregelt werden kann. Wie Wer Wann wie usw.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Das Sinnvollste ist eine BV zu diesem Thema wo alles geregelt werden kann. Wie Wer Wann wie usw.

    ...äh ja. Der BR hat bei den Urlaubsgrundsätzen mitzubestimmen, nicht kann oder darf. Also sollte klar sein, dass das in einer BV zu regeln ist. Die Frage hier ist aber doch wie. - Wenn es der Urlaubskalender sein soll, dann muss natürlich geregelt werden wie dieser zu handhaben ist. Nicht nur ob man sich da mit Namen oder einer Nummer einträgt, sondern natürlich auch wann wird er ausgehängt, wo wird er ausgehängt, bis wann muss man sich eingetragen haben usw. und natürlich müssen auch die Regelungen für die Sozialauswahl in der BV festgeschrieben sein. - Ein Urlaubskalender kann niemals eine BV-Urlaubsgrundsätze ersetzen, sondern ist natürlich Regelungsgegenstand der BV-Urlaubsgrundsätze, welche natürlich notwendig ist.

    ...und ganz grundsätzlich ist das "Urlaubskalenderverfahren" in der Praxis durchaus ein gutes. Es führt dazu, dass mehr Urlaub genommen/genehmigt werden kann, weil die Kollegen darüber reden, wenn sie sehen dass sie sich für den selben Zeitraum eintragen und sich untereinander abstimmen und auch Urlaube "schieben". - Wenn jeder nur beantragt, ohne die Urlaubswünsche der Kollegen sehen zu können, kommt es regelmäßig zu Überschneidungen und es müssen mehr Urlaube abgelehnt werden.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • D.h. der sinnvollste Umgang mit einem Urlaubskalender ist eigentlich, wenn man jedem MA eine anonymisierte Nummer zuweist, mit welcher er sich in den Urlaubskalender einträgt. Die Nummern dann wieder mit den entsprechenden Namen zusammenführen kann und darf dann nur derjenige, der dann am Ende dir Urlaubsplanung macht und Urlaube genehmigt.

    Ähm, können wir vielleicht mal die Kirche im Dorf lassen? Wir reden hier ja nicht von einem Weltkonzern, sondern einer 10-Personen Klitsche. Ich nehme an, dass die Arbeit des Urlaubers im Voraus auf die Kollegen verteilt wird, so dass nicht allzu viel Detektivarbeit erforderlich ist, um die Nr. 7 mit der Marie in Verbindung zu bringen... ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Ähm, können wir vielleicht mal die Kirche im Dorf lassen? Wir reden hier ja nicht von einem Weltkonzern, sondern einer 10-Personen Klitsche. Ich nehme an, dass die Arbeit des Urlaubers im Voraus auf die Kollegen verteilt wird, so dass nicht allzu viel Detektivarbeit erforderlich ist, um die Nr. 7 mit der Marie in Verbindung zu bringen... ;)

    Wir haben eine Gruppe von 10 Personen. Nicht die Gesamt Firma mit 10 Mitgliedern.
    Wie klein der Weltkonzern ist wissen wir nicht.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Wir haben eine Gruppe von 10 Personen. Nicht die Gesamt Firma mit 10 Mitgliedern.

    Und wenn jemandem auffällt, dass heute nur 9 Personen der Gruppe anwesend sind und fragt: "wo ist denn die Marie?" und ich antworte: "Hat Urlaub" kriege ich Zoff mit dem Datenschutzbeauftragten? 8o

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Ähm, können wir vielleicht mal die Kirche im Dorf lassen?

    Auf keinen Fall, die wird abgebaut und kommt ins Museum wo sie hingehört. :evil:


    Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass Du ein paar wesentliche Aspekte des Datenschutzes nicht verstanden hast.

    Ich nehme an, dass die Arbeit des Urlaubers im Voraus auf die Kollegen verteilt wird, so dass nicht allzu viel Detektivarbeit erforderlich ist, um die Nr. 7 mit der Marie in Verbindung zu bringen... ;)

    Wie soll es denn auffallen, dass die Arbeit des Urlaubers auf andere Verteilt wurde? - Habt Ihr etwas Zugriff auf die Dienstpläne anderer Mitarbeiter und seht wann die Urlaub haben? Das wäre nämlich auch ein Datenschutzproblem.

    ...und selbst wenn es auffällt, die Information, dass ein MA nicht zur Arbeit anwesend sein wird, ist nicht das Problem (und natürlich ist es ja auch für jeden offensichtlich, dass da jemand fehlt), der Grund für die Abwesenheit ist die zu schützende Information.

    Und wenn jemandem auffällt, dass heute nur 9 Personen der Gruppe anwesend sind und fragt: "wo ist denn die Marie?" und ich antworte: "Hat Urlaub" kriege ich Zoff mit dem Datenschutzbeauftragten? 8o

    Nein, aber evtl. mit der Marie. Denn das Marie Urlaub hat, kannst Du eigentlich nicht Wissen. Bei einem korrekten Datenschutz kannst Du diese Information nicht aus dem Urlaubskalender ziehen und den Dienstplan von Marie kannst Du auch nicht einsehen. D.h. die einzige Information, die Dir betrieblich hier zukommt ist, dass Marie heute nicht da ist. Aber ob sie Urlaub hat, Freizeitausgleich, AU ist, oder eine Weiterbildung besucht kann niemand wissen, es sei denn Marie hat es ihm gesagt.

    Also wenn Du tatsächlich weißt, dass Marie Urlaub hat, dann weil sie es Dir gesagt hat und dann musst Du auch mit ihr ausmachen, ob sie das nicht im Betrieb kommuniziert haben will, oder ob ihr das vollkommen Wurst ist.

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    Hanlons Rasiermesser

  • Habt Ihr etwas Zugriff auf die Dienstpläne anderer Mitarbeiter und seht wann die Urlaub haben? Das wäre nämlich auch ein Datenschutzproblem.

    Ja, aber glücklicherweise wissen wir das nicht. ;) Bei uns hängt ein Kalender im Depot, in der Depotleiter genehmigte Urlaube einträgt. Sogar mit Klarnamen. Und den Kalender kann jeder sehen. Wahrscheinlich würde ich mit einem Vorschlag, das künftig datenschutzkonformer zu handhaben, bei AG und Kollegen auf wenig Verständnis stoßen. ("Wer sonst keine Probleme hat, der macht sich welche")


    Wie soll es denn auffallen, dass die Arbeit des Urlaubers auf andere Verteilt wurde?

    Weil der Depotleiter mich vorher fragt, ob ich ein paar Straßen von Maries Gebiet mitmachen kann, weil sie nächste Woche Urlaub hat. Und bei meinem Urlaub ebenfalls mein Gebiet unter die Kollegen verteilt. So ein Geheimniskrämer bin ich wahrlich nicht, als dass ich das nicht im Betrieb nicht kommuniziert haben möchte. Lieber hole ich mir die guten Urlaubswünsche ab und beglückwünsche auch die Kollegen, dass sie mich eine Zeitlang von der Backe haben. 8)


    Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass Du ein paar wesentliche Aspekte des Datenschutzes nicht verstanden hast.

    Nicht fast, sondern sicherlich. Wahrscheinlich bin ich einfach zu rückständig und unterkomplex für die Thematik. Deshalb mag ich auch die Dorfkirchen, ohne religiös zu sein. ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Um ehrlich zu sein tragen sich bei uns pro Team auch alle in eine gemeinsame Datei ein, dann geht das große Diskutieren los und am Ende werden die abgestimmten Urlaube ins System gefüttert.

    Wahrscheinlich würde ich mit einem Vorschlag, das künftig datenschutzkonformer zu handhaben, bei AG und Kollegen auf wenig Verständnis stoßen. ("Wer sonst keine Probleme hat, der macht sich welche")

    Genau so. Es gab diesbezüglich noch keine Anfrage und deswegen werde ich das mit der Kneifzange nicht anfassen.

  • So ein Geheimniskrämer bin ich wahrlich nicht, als dass ich das nicht im Betrieb nicht kommuniziert haben möchte. Lieber hole ich mir die guten Urlaubswünsche ab und beglückwünsche auch die Kollegen, dass sie mich eine Zeitlang von der Backe haben. 8)

    In der Praxis wäre das im Falle von Urlaub wahrscheinlich auch die übliche Vorgehensweise der meisten Menschen.

    Der Datenschutzaspekt wird klarer, wenn es gerade nicht um Urlaub geht. - Denn wenn Du ein paar Wochen im Betrieb fehlst, weil Du z.B. einen Entzug machen musst, oder eine Therapie wegen dem Suizid eines Angehörigen, oder Dir ein Magenband einsetzen lässt, weil Du vor lauter Bauch mit den Händen nicht mehr an Dein Wägelchen kommst, oder weil der Tripper so hart zugeschlagen hat, dass Du ne Weile Bettruhe brauchst, oder Dir beim Sprung, im Batman-Kostüm, vom Kleiderschrank, am Bettpfosten das Genital verbogen hast, dann wirst Du das vielleicht auch nicht unbedingt im Betrieb kommuniziert haben wollen.

    ...naja, Du vielleicht schon, die meisten anderen aber eher nicht 8o


    Der Punkt ist nicht, dass "keiner Wissen darf das ich Urlaub habe", der Punkt ist, dass es keinen Kollegen was angeht, warum ich heute nicht bei der Arbeit bin.


    Wahrscheinlich würde ich mit einem Vorschlag, das künftig datenschutzkonformer zu handhaben, bei AG und Kollegen auf wenig Verständnis stoßen.

    Natürlich! Das ist ja auch kein "Vorschlag", sondern eine Notlösung falls einer rumspinnt.

    Ich hab hier 238 MA die sich gerne mit Klarnamen in unseren Urlaubskalender eintragen und selbst die seltsamsten Gestalten, die sich über die seltsamsten Dinge aufregen können, haben damit keinerlei Problem.

    Natürlich macht man das so, wenn alle einverstanden sind, weil es die bei weitem praktikabelste Lösung ist und in der Regel sind alle einverstanden, weil es einfach dämlich ist, da nicht einverstanden zu sein.

    Aber um genau die geht es doch hier!!

    haben die 10 MA etwas dagegen?

    Einige ja anderen ist egal.

    MA die es ablehnen sich mit Klarnamen in einen Urlaubskalender einzutragen sind hier explizit das Thema, also sind doch alle Einlassungen nach dem Motto:

    "Wer sonst keine Probleme hat, der macht sich welche"

    oder

    Es gab diesbezüglich noch keine Anfrage und deswegen werde ich das mit der Kneifzange nicht anfassen.

    vollkommen überflüssig, denn sie haben ja das Problem / die Anfrage bereits auf dem Tisch.

    Wir haben hier doch keinen BR, der sich selbst irgendwie beschäftigen will und dann irgendein Gedöns ganz unten aus der Datenschutzschublade zieht, um etwas zu tun zu haben. Wir haben hier einen BR der mit ein paar seltsamen MA umgehen muss, die es ablehnen sich mit Klarnamen in einen Urlaubskalender einzutragen und für ihr Generve auch noch eine Rechtsgrundlage haben. - Natürlich kann der BR diesen Gestalten jetzt kaum sagen: "Wer sonst keine Probleme hat, der macht sich welche" oder "das werde ich mit der Kneifzange nicht anfassen", sondern wird seinen Amtspflichten nachkommen und nach einer gesetzeskonformen Lösung suchen. - Wird die Schlechter sein? - Vermutlich schon.

    ...es ist ja nun wirklich keine Neuigkeit, dass "gesetzeskonform" und "praktikabel" keineswegs gleichbedeutend sind, bzw. manchmal sogar sehr gegensätzlich sind.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser