Fernarbeit eines Betriebsratsmitglieds

  • Hallo zusammen,


    wir haben ein Betriebsratsmitglied, das nun in Fernarbeit ("remote") arbeiten wird und entsprechend eine Vertragsveränderung erhält. Dies ist auch mit dem BR abgestimmt.
    Die Frage, die sich nun stellt ist, wie wir damit umgehen, wenn das Mitglied nicht zu den Sitzungen persönlich erscheint. Wir haben einen Beschluss, dass in wenigen Notfällen (Kurzfristigkeit, Dienstreise etc.) auch online teilgenommen werden kann.


    Meine Frage ist: hat jemand Erfahrungen damit, dass ein Mitglied dauerhaft nur online an den Sitzungen teilnimmt? Gibt es da Gerichtsbeschlüsse oder ähnliches?

    Die Begründung der Fernarbeit sind medizinische Gründe, die mir nicht näher bekannt sind.


    Danke im Voraus!

  • Was spricht dagegen eure Geschäftsordnung entsprechend per Beschluss anzupassen?

    das Präsenzsitzungen Vorrang haben?

    Verstoß gegen das BetrVG?


    Die Frage, die sich nun stellt ist, wie wir damit umgehen, wenn das Mitglied nicht zu den Sitzungen persönlich erscheint.

    der nimmt ja an keiner Sitzung mehr persönlich teil


    Meine Frage ist: hat jemand Erfahrungen damit, dass ein Mitglied dauerhaft nur online an den Sitzungen teilnimmt? Gibt es da Gerichtsbeschlüsse oder ähnliches?

    Die Begründung der Fernarbeit sind medizinische Gründe, die mir nicht näher bekannt sind.

    es ist nicht zulässig, damit gefährdest Du die Beschlüsse

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Randolf mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ein Kollege von uns ging nach Berlin. Seitdem nimmt ein Ersatzmitglied "dauerhaft" an den Sitzungen teil. Online- oder Hybrid-Sitzungen machen wir nur in absoluten Notfällen, sonst nicht! Ich persönlich finde die Online- oder Hybrid-Sitzungen auch total nervig.., aber das ist meine persönliche Meinung!

    A question was asked in seminar:

    Why employees don't discuss about their problems and frustrations to their management?
    The best answer came from a really frustrated employee, "You cannot discuss your Malaria problems with the Mosquito!" :P

  • Hallo,


    die Arbeitsbedingungen des BRM und die geltenden gesetzlichen Regelungen zur Durchführung von BR-Sitzungen sind zwei gänzlich verschiedene Tatbestände.


    Die Frage, die sich nun stellt ist, wie wir damit umgehen, wenn das Mitglied nicht zu den Sitzungen persönlich erscheint.

    Wenn das BRM sich weigert, zu einer Präsenzsitzung zu erscheinen, ist das ein Amtspflichtverstoss, der spätestens bei Wiederholung so schwerwiegend ist, das es ein Fall für § 23 BetrVG wird.

    Für dieses BRM darf nicht nachgeladen werden, da es ohne weitere schwerwiegende Gründe nicht verhindert ist. Lange Anreise und ggfs. die Notwendigkeit einer Übernachtung zur Präsenzteilnahme an einer BR-Sitzung sind ebenfalls grundsätzlich keine Verhinderungsgründe.

    Wenn das Gremium dem BRM "nachgibt" und dieses BRM ohne weitere Gründe dauerhaft per Video/Telefon teilnehmen lässt, dann wird das Gremium wegen dieses fortlaufenden Verstosses gegen die Präsenzpflicht selbst zum Objekt des § 23 BetrVG.

  • Ein Kollege von uns ging nach Berlin. Seitdem nimmt ein Ersatzmitglied "dauerhaft" an den Sitzungen teil

    was gegen das BetrVG verstößt und somit sind die Beschlüsse unwirksam.

    Ihr verändert vorsetzlich die Zusammensetzung des BR, was ggf. sogar ein "vorsetzliches Fehlverhalten" des BR ist.


    Entweder der "Berliner" legt sein Amt nieder, er nimmt teil an Sitzungen oder er ist jedesmal tatsächlich verhindert (und nicht gefaked)

    Aber "Versetzung nach Berlin" deshalb nimmt er nicht mehr teil, bleibt aber BRM, das funktioniert sicher nicht

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  • Entweder der "Berliner" legt sein Amt nieder, er nimmt teil an Sitzungen oder er ist jedesmal tatsächlich verhindert (und nicht gefaked)

    Sorry, völlig falsch ausgedrückt meinerseits! Der Berliner Kollege hatte natürlich sein Amt niedergelegt und das Ersatzmitglied rutschte (das meinte ich mit dauerhaft) nach. Anfangs kam aber immer wieder die Diskussion auf, ob wir den Platz leer lassen oder nachladen, bzw. online tagen.

    A question was asked in seminar:

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  • Für dieses BRM darf nicht nachgeladen werden, da es ohne weitere schwerwiegende Gründe nicht verhindert ist.

    Ich würde aber mal nicht von vorneherein ausschließen, dass es evtl. solche "schwerwiegenden Gründe" geben könnte, weil:

    Die Begründung der Fernarbeit sind medizinische Gründe, die mir nicht näher bekannt sind.

    Entsprechend könnte es ja möglich sein, dass es eben auch diese "medizinischen Gründe" sind, die gegen eine Teilnahme in Präsenz sprechen, womit das BRM dann tatsächlich verhindert wäre und ein EBRM geladen werden müsste.

    Wobei das schon einige interessante (aber sehr theoretische) Fragen aufwirft. - Kann man arbeitsfähig (im Home Office) sein und gleichzeitig amtsunfähig? Bzw. ist man schon dadurch "amtsunfähig" (vielleicht sogar dauerhaft), dass man aus gesundheitlichen Gründen nicht an Präsenzsitzungen teilnehmen kann? ...und was wären das für "medizinische Gründe" die zu so einer Konstellation führen könnten?

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Kann man arbeitsfähig (im Home Office) sein und gleichzeitig amtsunfähig? Bzw. ist man schon dadurch "amtsunfähig" (vielleicht sogar dauerhaft), dass man aus gesundheitlichen Gründen nicht an Präsenzsitzungen teilnehmen kann? ...und was wären das für "medizinische Gründe" die zu so einer Konstellation führen könnten?

    Ganz banale Idee: Ein gebrochener Fuß.

  • Ganz banale Idee: Ein gebrochener Fuß.

    der heilt aber innerhalb einer einigermaßen kalkulierbaren Zeit. Da ist das BRM halt währenddessen AU und es kommt ein EBRM, oder man macht dann halt ein paar Online-Sitzungen, denn dann geht es ja nur um 6 oder 8 Wochen und damit ist der Vorrang der Präsenzsitzung ja noch nicht unbedingt gefährdet.

    Die Frage stellt sich natürlich nur bei einer sehr langfristigen, oder sogar dauerhaften Situation.

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  • Die Begründung der Fernarbeit sind medizinische Gründe, die mir nicht näher bekannt sind.

    Man wird hier als BRV, glaube ich, nicht umhin können, beim BRM konkreter nachzufragen, ob bzw inwieweit die medizinischen Gründe das BRM objektiv daran hindern, an BR-Sitzungen teilzunehmen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Ich finde den Gedanken sehr ableistisch ein Betriebsratsmitglied eventuell auszuschließen, weil ihm es ihm schwer fällt zu den Sitzungen anzureisen.


    Überall arbeiten wir für die Vereinbarkeit von Arbeit und Beruf, aber bei uns heißt es dann bitte nicht hybrid. Das kann es ja auch nicht sein.

  • Das kann es ja auch nicht sein.

    Das muss ggf so sein, weil das Gesetz klar vorschreibt, dass Präsenzsitzungen Vorrang haben müssen.


    Ich habe keine aktuelle Kommentierung, die die letzten Änderungen des BetrVG beinhaltet, und ich kann mir vorstellen, dass es bislang zum Thema "Vorrang von Präsenz vs Hybrid/Online" wenig bis keine belastbare Rechtsprechung gibt.


    Ich kann mir aber vorstellen (kein gesichertes Wissen), dass man den Vorrang der Präsenz auch dadurch gewährleisten könnte, dass man diese in der GO als für die BRM verpflichtend definiert und dann (sehr enge) Ausnahmetatbestände definiert, unter denen BRM an einer Sitzung, die ansonsten in Präsenz stattfindet, online teilnehmen können.


    Remote-Arbeit per se wird für diese Ausnahme rechtlich sicher nicht ausreichen. Wenn Remote-Arbeit aufgrund Krankheit oder Behinderung nötig ist, und wenn diese Krankheit oder Behinderung dazu führt, dass das BRM langfristig oder dauerhaft daran gehindert wäre, in Präsenz teilzunehmen, dann wohl schon.

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  • Das ist ein wenig wie mit den Hybriden Betriebsversammlungen: Das Gesetz sieht das so leider nicht vor und im Gegensatz zu Betriebsversammlungen riskiert man mehr oder weniger die Gültigkeit seiner Beschlüsse, wenn von gesetzlichen Vorgaben abgewichen wird. Der "Vorrang von Präsenzsitzungen" wird schwieriger zu erklären sein, wenn ein BRM prinzipiell per Videokonferenz teilnimmt.

    Ich finde das auch in gewisser Hinsicht doof, aber so schreibt es das Gesetz aktuell vor.

  • Die GO müsste in dem Punkt, wie von mir oben beschrieben, halt astrein formuliert sein.


    Und das bringt mich wieder hierhin:

    Man wird hier als BRV, glaube ich, nicht umhin können, beim BRM konkreter nachzufragen, ob bzw inwieweit die medizinischen Gründe das BRM objektiv daran hindern, an BR-Sitzungen teilzunehmen.


    Der "Vorrang von Präsenzsitzungen" wird schwieriger zu erklären sein, wenn ein BRM prinzipiell per Videokonferenz teilnimmt.

    Ich meine, es könnte eine Lösung geben, s.o. der Post vor Deinem (allerdings habe ich keine Kommentierung dazu, vllt kann wer nachsehen). Wir waren fast gleichzeitig.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ich kann mir aber vorstellen (kein gesichertes Wissen), dass man den Vorrang der Präsenz auch dadurch gewährleisten könnte, dass man diese in der GO als für die BRM verpflichtend definiert und dann (sehr enge) Ausnahmetatbestände definiert, unter denen BRM an einer Sitzung, die ansonsten in Präsenz stattfindet, online teilnehmen können.

    was bedeuten würde, das man mit einer GO ein Gesetz "aushebelt"


    --> was mich verwundert, das Du als jemand der viel Wert auf korrekte Auslegung von Gesetzen, Urteilen und Vorschriften, hier den Weg gehst, den Du sonst "verteufelst", weil er den BR und die Beschlüsse angreifbar macht (ist kein persönlicher Angriff, sondern eine rein sachliche Äußerung)


    --> ich kann mir vorstellen, das es dazu in Zukunft ein Urteil geben wird, aber bis dahin gilt halt die aktuelle Rechtslage.


    Man könnte den Vorrang der "Präsenz" aber dadurch sichern, das der "BRM" sich bei mind. 51% der Sitzungen sachlich korrekt als verhindert erklärt und durch ein EBRM ersetzt wird. Er würde dann zwar zu 100% online teilnehmen, die Sitzungen aber überwiegend in Präsenz stattfinden.

    Ist sicher ein unschöner Kompromiss, dürfte aber rechtlich haltbar sein.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Wir haben keinerlei Kenntnis, ob eine Anreise zu (zumindest der Hälfte der Sitzungen) irgendwo zwischen problemlos und unzumutbar ist, ob "Fernarbeit" in der Firma notmal oder seltene Ausnahme ist, ob das remote-BRM denn auch abseits der Sitzungen noch Kontakt zum Betrieb hat und BR-Arbeit verrichten kann ...Sollte man nicht vielleicht nähere Erläuterungen des Threadstarters zur Situation und ggf. Art des Betriebes und eventuell auch zur "räumlichen Entfernung" dieses Heimarbeitsplatzes zum Betrieb abwarten, bevor man sich in Spekulationen vertieft, welche schon jetzt potentielle Diskriminierung ins Spiel bringt?

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Hallo HankHardware,


    bitte nehme einfach mal zur Kenntnis, daß der Gesetzgeber diesen Vorrang von Präsenz ggü. hybrid sehr bewußt gesetzlich formuliert hat.

    Für den Gesetzgeber waren nun mal in der Gewichtung der Argumente diejenigen Gründe wichtiger, die für eine Präsenzsitzung sprechen als die Gegenargumente.

    Du kannst natürlich deswegen noch weiter rummaulen, es ändert aber nichts an der gesetzlichen grundlage, an die sich alle BR-Gremien zu halten haben.


    So schreibt zB der ErfK, Koch, § 30 BetrVG Rn 1:

    "Nach Auffassung des Gesetzgebers ist die Durchführung einer Präsenzsitzung vorzugswürdig, da Körpersprache, Mimik oder Gestik nicht in gleicher Weise wahrgenommen werden können. Auch ein vertraulicher Einzelaustausch von einzelnen Betriebsratsmitgliedern sei nicht möglich..."


    Überall arbeiten wir für die Vereinbarkeit von Arbeit und Beruf, aber bei uns heißt es dann bitte nicht hybrid.

    Beruf und Ehrenamt sind nun mal zwei verschiedene Angelegenheiten.

  • hat jemand Erfahrungen damit, dass ein Mitglied dauerhaft nur online an den Sitzungen teilnimmt?


    Wir haben keinerlei Kenntnis, ob eine Anreise zu (zumindest der Hälfte der Sitzungen) irgendwo zwischen problemlos und unzumutbar ist, ob "Fernarbeit" in der Firma notmal oder seltene Ausnahme ist, ob das remote-BRM denn auch abseits der Sitzungen noch Kontakt zum Betrieb hat und BR-Arbeit verrichten kann ...

    wie der TE im EP bereits schrieb: .... dauerhaft nur online ...


    das war die Ausgangsfrage, die Entfernung spielt doch keine Rolle bei der eindeutigen Fragestellung, das BRM nimmt nicht in Präsenz teil

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.