Urlaubs-Weihnachtsgeld oder Inflationsausgleich

  • Hallo in die Runde,


    vielleicht kann mir mal bitte jemand weiterhelfen.


    Bin erst seit diesem Jahr im Betriebsrat und stoße schon an meine Wissensgrenzen.


    Die Geschäftsleitung hat die Betriebsvereinbarung zur Jahreszielvereinbarung einseitig aufgekündigt. Diese Möglichkeit war ihr in der BV eingeräumt und ist so in Ordnung.

    Als Vorschlag kam im Gespräch mit der Geschäftsleitung, dass ab 2024 den Mitarbeitern ein freiwilliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt wird. Eine entsprechende BV gibt es dazu noch nicht. Ist alles noch recht neu. Mit uns als BR wurde sich auf eine Höhe der Zahlungen mündlich geeinigt. Auch hierzu gibt es noch nichts schriftliches.

    Nunmehr möchte die Geschäftsleitung Anfang November dies und noch andere Dinge in einer Informationsveranstaltung für die Mitarbeiter verkünden.


    Gestern wurde der BR zu einem erneuten Gespräch zur Geschäftsleitung eingeladen. Nunmehr soll das Jahr 2024 ein Übergangsjahr sein und das Urlaubs- und Weihnachtsgeld erst ab 2025 eingeführt werden. Stattdessen möchte die Geschäftsleitung nächstes Jahr eine Inflationsprämie an die Mitarbeiter auszahlen.


    Da noch nichts schriftliches Existiert handelt es sich nicht um eine Ersatzzahlung und wäre meiner Meinung nach so möglich. Liege ich hier richtig? Würdet Ihr euch als BR darauf einlassen oder auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld bestehen? Eine zusätzliche Inflationszahlung wird es nach Aussage der Geschäftsleitung dann aber nicht geben.


    Ein Antwort wäre bitte dringend, da wir uns bis Montag als BR gegenüber der Geschäftsleitung entscheiden müssen.


    LG

  • Würdet Ihr euch als BR darauf einlassen oder auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld bestehen?

    Mit welcher Aussicht auf Erfolg?

    Ihr habt als BR nicht die Mittel eine Jahressonderzahlung (wie auch immer man die nennt, meistens Weihnachtsgeld) zu erzwingen. Also auf welcher Grundlage wollt Ihr denn auf "Weihnachtsgeld bestehen"? - Das AG-Geschwätz von gestern, dass nicht verschriftlicht wurde und der AG sich schon wieder anders überlegt hat? - Damit kann man keinen Anspruch begründen. Punkt.

    Fragt Euch zuerst mal, was Ihr eigentlich erreichen wollt (Idealerweise natürlich Weihnachtsgeld + Inflationsausgleichsprämie in diesem Jahr).

    ...und dann überlegt Euch, was Ihr mit den Euch zur Verfügung stehenden Mitteln überhaupt erreichen könnt. (...und realistischer Weise wird das wohl kaum Weihnachtsgeld + Inflationsausgleichsprämie sein). - Am Ende der Überlegung wird vermutlich die Erkenntnis stehen, dass das beste Ergebnis für die MA damit erreicht wird, wenn man sich auf das Angebot des AG einlässt, weil man faktisch nicht über die Mittel verfügt etwas Besseres zu verlangen/erreichen.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Ich gehe mal davon aus, dass aufgrund der Zielerreichungen auch Geld fließt ( Bonus, Prämie, variable Vergütung,....). Ich gehe auch mal davon aus, dass dieses auch in einem Tarifvertrag oder in den Arbeitsverträgen geregelt ist und die BV nur die Regularien behandelt.

    Dann wirkt sich die Kündigung eigentlich nur auf die Zielvereinbarung aus, die geregelte Zahlung müsste der AG dennoch komplett leisten.

    Auch wenn der AG diese BV gekündigt hat, wird sie wahrscheinlich Nachwirkung entfalten, weil sie ja ggf. mitbestimmungspflichtige Bestandteile hat ( § 87 Entlohnungsgrundsätze, Ordnungsverhalten, ggf. Festlegung leistungsbezogener Entgelte,...).

    Das würde dann bedeuten, dass die Regelung weiter besteht, auch wenn der AG sie gekündigt hat.


    Ich würde mich erstmal schlau machen, ob diese BV überhaupt rechtssicher einseitig gekündigt werden kann und ob sie ggf. Nachwirkung entfaltet.

  • ich würde als erstes die BV-Inflationsausgleich abschließen und danach prüfen ob die AG-Kündigung der anderen BV wirksam ist.

    Warum erst den AG auf einen evt Fehler hinweisen ? dann wird das weder was mit Inflationsausgleich noch mit sonstiger Sonderzahlung


    das einzige was ihr sichern könnt ist in diesem Moment die Inflationsprämie, also würde ich das auch versuchen

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Die Geschäftsleitung hat die Betriebsvereinbarung zur Jahreszielvereinbarung einseitig aufgekündigt. Diese Möglichkeit war ihr in der BV eingeräumt und ist so in Ordnung.

    Und was steht ggf. über eine Nachwirkung der BV drin?

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Also um Ehrlich zu sein, kann ich über eine Nachwirkung nichts in der BV finden und müsste das erstmal bei den Kollegen, die schon länger dabei sind erfragen.

    wenn es nicht drin steht, was willst Du dann bei den "Kollegen" finden?


    das muss schon in der BV stehen oder ggf. als Zusatz "drangeheftet" worden sein

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.