Liebe Community,
der AG plant an einer Messe teilzunehmen die über ein Wochenende geht und den Auszubildenden die Gelegenheit zu geben hier auf dem Stand mitzuwirken.
Unter den Auszubildenden sind auch Minderjährige.
Aus meiner Sicht ist der Einsatz von Minderjährigen am Sonntag durch das ArbSchG bzw. das JuArbSchG ausgeschlossen. Es gibt im Gremium jedoch auch Stimmen , die Veranstaltungen als Ausnahme i.S.d. Gesetzes möglich seinen.
Wie ist denn eure Einschätzung dazu ?
Beste Grüße aus Bayern,
Thomas