Einsatz eines Minderjährigen auf einer Messe am Sonntag

  • Liebe Community,


    der AG plant an einer Messe teilzunehmen die über ein Wochenende geht und den Auszubildenden die Gelegenheit zu geben hier auf dem Stand mitzuwirken.

    Unter den Auszubildenden sind auch Minderjährige.

    Aus meiner Sicht ist der Einsatz von Minderjährigen am Sonntag durch das ArbSchG bzw. das JuArbSchG ausgeschlossen. Es gibt im Gremium jedoch auch Stimmen , die Veranstaltungen als Ausnahme i.S.d. Gesetzes möglich seinen.


    Wie ist denn eure Einschätzung dazu ?


    Beste Grüße aus Bayern,

    Thomas

  • Haben diese Stimmen eventuell Gesetzestexte zur Hand?

    Ausnahmen sind definiert im Gesetz.


    § 16 JArbSchG - Einzelnorm

    § 17 JArbSchG - Einzelnorm


    Wie sehen die Betroffenen das Thema denn? Wenn erkennbar ist, dass sich diese wirklich auf die Gelegenheit freuen... naja - wo kein Kläger da kein Richter.


    Wenn diese an den Ohren auf die Messe gezogen werden sollen unter Heulen und Wehklagen dann sieht es eindeutig aus.

  • Hallo,


    die Beschäftigungsverbote für Jugendliche iSd § 2 Abs. 2 JArbSchG für Samstag (§ 16) und Sonntag (§ 17) sind umfassend. Die Ausnahmen sind abschließend geregelt und können weder durch "Freiwilligkeit", Ausbildungs- oder Tarifverträge erweitert werden.

    So schreibt zB der ErfK, Schlachter, § 17 JArbSchG Rn 2: "Der Inhalt des Verbots entspricht dem des § 16 I, so dass jede Art der Beschäftigung Jugendlicher durch einen AG, sowie der betriebl. Ausbildung (> § 16 Rn. 2) verboten sind.Die Aufzählung der zulässigen Ausnahmen ist abschl. und eng auszulegen."


    Es gibt im Gremium jedoch auch Stimmen , die Veranstaltungen als Ausnahme i.S.d. Gesetzes möglich seinen.

    Dann lasst diese "Stimmen" doch mal detailliert begründen, welche der Ausnahmen denn bei Euch greifen soll. Ich fürchte, daß da nichts kommen wird.


    Ach ja, das hier

    Wie sehen die Betroffenen das Thema denn? Wenn erkennbar ist, dass sich diese wirklich auf die Gelegenheit freuen... naja - wo kein Kläger da kein Richter.

    ist mE eine sehr seltsame Rechtsauffassung für einen Arbeitnehmervertreter.

    Es geht hier um ein Schutzgesetz, dessen Einhaltung der BR gefälligst einzufordern und zu überwachen hat - alles andere wäre eine Pflichtverletzung des BR.


    Und mit der "Freiwilligkeit" ist das in einem Abhängigkeitsverhältnis oft so eine Sache. Wer weiss denn, mit welchen Mitteln diese "Freiwilligkeit" befördert wurde.

  • Hallo Hank,


    danke für die Rückmeldung. An den Ohren zieht die Kollegen keiner, die würden das schon gerne machen. Allerdings ist für mich die Gesetzeslage eindeutig und ich sehe uns als BR in der Pflicht, im Rahmen des §87 (1) Punkt 7 den Arbeitgeber aufzufordern, das Gesetz einzuhalten.

    Die jungen Kollegen sollen ja nicht abgehalten werden, an der Veranstaltung teilzunehmen, nur eben nicht am Sonntag. Die Messe findet auch an Wochentagen statt, wo diese Gelegenheit somit gegeben ist .


    BG,

    Thomas

  • Die jungen Kollegen sollen ja nicht abgehalten werden, an der Veranstaltung teilzunehmen, nur eben nicht am Sonntag.

    Warum nicht? Teilnehmen heißt ja nicht arbeiten...

    Da soll der AG denen halt Karten, oder Ausstellerausweise, oder sonst was in die Hand drücken, so dass sie die Messe als Besucher besuchen können. - Es muss halt klar sein, dass sie da nicht arbeiten, sondern tatsächlich als Besucher da sind. Sich die Messe insgesamt mal anzuschauen wird deren Ausbildung sicher nicht abträglich sein und wenn sie dann am eigenen Stand kostenlos Getränke oder sowas kriegen, dann werden da sicher auch ein paar ne Weile rumhängen und dann zwangsläufig auch ein paar der Abläufe/Vorgänge dort mitbekommen.

    Die dürfen da nicht arbeiten, da bin ich 100%ig bei albarracin, aber das heißt nicht, dass man sie nicht motivieren darf (mit Freikarten, Getränken o.ä.) als Besucher an einer Messe teilzunehmen, wenn diese Erfahrung ihrer Ausbildung zuträglich sein könnte.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Warum nicht? Teilnehmen heißt ja nicht arbeiten...

    Da soll der AG denen halt Karten, oder Ausstellerausweise, oder sonst was in die Hand drücken, so dass sie die Messe als Besucher besuchen können. - Es muss halt klar sein, dass sie da nicht arbeiten, sondern tatsächlich als Besucher da sind.

    Darum geht es uns auch. Standdienst am Wochenende ist nicht mit dem Gesetz vereinbar , als freiwillige Besucher haben wir gar keinen Stress.

  • Hört sich nach einer einfach umsetzbaren Regelung an. Arbeiten auf der Messe an regulären Werktagen und dazu noch freier Eintritt am Sonntag. Je nach Reisestrecke wäre das dann attraktiv, um die einfach über das Wochenende im Hotel zu halten.


    Ich kann das mit der Friwilligkeit menschlich gut verstehen, aber wenn es so viele Alternativen gibt, dann würde ich da auf jeden Fall die Finger von lassen.