Hallo ihr klugen Leute,
wenn es einen schriftlichen Prozess (10 seitiges Dokument mit Vorlagen/Templates) im Unternehmen gibt , dass bei erläutert wie bei Leistungsmängeln ein Leistungsverbesserungsplan erstellt und abgearbeitet wird, ist man dann als BR bei der Erstellung dieses Prozesses und bei der Anwendung des Prozesses in der Mitbestimmung?
Wir haben zwar eine Betriebsvereinbarung zu Grundsätzen von Personalbeurteilungen (ich glaube nach 94 Abs. 2 i.V.m. § 94 Abs. 1 BetrVG) aber das Thema Leistungsverbesserungsplan wird in der Betriebsvereinbarung nicht behandelt. Natürlich werden dort allgemeine Prinzipien behandelt, wie z.B. dass Leistungsziele "SMART" sein müssen, also z.B. realistisch und auch erreichbar sein müssen, aber der Leistungsverbesserungsplan als solches wird eben nicht erwähnt in der BV.
Haben wir eventuell durch den Abschluss dieser Betriebsvereinbarung zu Grundsätzen von Personalbeurteilungen, wo das Thema Leistungsverbesserungsplan nicht vorkommt, unser Mitbestimmungsrecht quasi verwirkt? Oder gibt es weiter ein Mitbestimmungsrecht welches ausgeübt werden kann?
Also das oben erwähnte Dokument, dass den Leistungsverbesserungsplan für Führungskräfte erläutert, stammt von unserem Mutterkonzern außerhalb Europas...
Uns wurde das Dokument nie offiziell in Form einer Betriebsratsanhörung vorgelegt.
Vielen Dank schon mal im Voraus für eueren Input
Solitarius