Kündigung eines Ersatzmitglieds - Freistellung mit Rückgabe aller Arbeitsmittel incl. Laptop

  • Im Rahmen einer Kündigungswelle wurden u.a. auch zwei BR-Ersatzmitglieder gekündigt. Beide waren bereits zeitweise nachgerückt, beide Kündigungsschutzklagen laufen.


    Das eine Ersatzmitglied (1. Nachrücker auf Liste 1, daher häufig im Einsatz) hat nun die Aufforderung erhalten bis zum 28. September sein gesamtes IT-Equipment zurückzugeben, d.h. er hätte dann auch keinen Laptop mehr.


    Einladung und Agenda wird bei uns grundsätzlich per Email verschickt, Zugriff auf gerade benötigte Dokumente wird den Ersatzmitgliedern im Vertretungsfall zeitweise gewährt (Sharepoint) - d.h. ohne Firmenlaptop mit entsprechenden Zugängen gäbe es erhebliche Schwierigkeiten dieses Ersatzmitglied sowohl nachzuladen als auch mit den erforderlichen Dokumenten zu versorgen.


    Speziell bei diesem Ersatzmitglied ist es auch nicht einfach mal so möglich, dass er im BR-Büro vorbeiguckt um sich die Unterlagen in Papierform anzugucken, da er zwar dem Betrieb Mannheim angehört, allerdings einen Telearbeitsplatz in Nürnberg hat.


    Ich bin gerade etwas ratlos über das weitere Vorgehen. Könnte der BR hier darauf bestehen, dass er zumindest seinen Laptop weiterhin behalten kann obwohl er "nur" Ersatzmitglied ist, aber die Wahrscheinlichkeit des Nachrückens doch sehr hoch ist?

  • Den Laptop hat das Ersatzmitglied als Mitarbeiter, zur Durchführung seiner arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung, vom AG bekommen. Nicht für die BR-Tätigkeit. - Entsprechend kann er diesen selbstverständlich zurückfordern.

    Wenn der BR allerdings der Meinung ist, dass für dieses Ersatzmitglied ein Laptop notwendig ist, um im Falle des Nachrückens notwendige BR-Arbeit verrichten zu können, dann muss der BR dies entsprechend beschließen und beim AG durchsetzen.

    Den Laptop "einfach behalten" wäre natürlich am einfachsten, aber formal sind das einfach zwei unterschiedliche Paar Schuhe, bzw. in diesem Fall zwei "unterschiedliche Laptops". - Eines, dass der AG dem MA für die Arbeit zur Verfügung stellt und eines, dass der AG dem BRM für notwendige BR-Arbeit zur Verfügung stellen muss.

    D.h. der BR sollte in seiner nächsten Sitzung einfach beschließen, dass für das entsprechende Ersatzmitglied ein Laptop notwendig ist, Verweis auf § 40 BetrVG & vernünftig begründen....

    Einladung und Agenda wird bei uns grundsätzlich per Email verschickt, Zugriff auf gerade benötigte Dokumente wird den Ersatzmitgliedern im Vertretungsfall zeitweise gewährt (Sharepoint) - d.h. ohne Firmenlaptop mit entsprechenden Zugängen gäbe es erhebliche Schwierigkeiten dieses Ersatzmitglied sowohl nachzuladen als auch mit den erforderlichen Dokumenten zu versorgen.

    Speziell bei diesem Ersatzmitglied ist es auch nicht einfach mal so möglich, dass er im BR-Büro vorbeiguckt um sich die Unterlagen in Papierform anzugucken, da er zwar dem Betrieb Mannheim angehört, allerdings einen Telearbeitsplatz in Nürnberg hat.

    ...dann diese Beschluss dem AG übermitteln und ihn anschließend fragen, ob er es für sinnvoller hält, dass das Ersatzmitglied einfach erstmal seinen Arbeitslaptop behält, oder ob er diesen wie angeordnet abgeben soll und dann umgehend einen Anderen für die BR-Arbeit bekommt.

    Im Prinzip geht es einfach darum: Der AG hat eine berechtigte Forderung (Arbeitslaptop zurückgeben), dem könnt Ihr als BR eine ebenso berechtigte Forderung entgegenstellen (Laptop für notwendige BR-Arbeit).

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Im Rahmen einer Kündigungswelle wurden u.a. auch zwei BR-Ersatzmitglieder gekündigt. Beide waren bereits zeitweise nachgerückt, beide Kündigungsschutzklagen laufen.

    Und das letzte Nachrücken war zum Zeitpunkt der Kündigung weniger als 1 Jahr her? Ihr wurdet angehört und habt den AG darauf hingewiesen? Der AG kündigte trotzdem?


    Ist der, mit Verlaub, ins Gehirn geschissen?


    Das eine Ersatzmitglied (1. Nachrücker auf Liste 1, daher häufig im Einsatz) hat nun die Aufforderung erhalten bis zum 28. September sein gesamtes IT-Equipment zurückzugeben, d.h. er hätte dann auch keinen Laptop mehr.

    Zu welchem Beendigungszeitpunkt wurde denn gekündigt? Besteht das Arbeitsverhältnis denn nach dem 28.9. weiter, ggf unter bezahlter Freistellung von der Arbeit?


    Der AG hat eine berechtigte Forderung (Arbeitslaptop zurückgeben) (...).

    Die Berechtigung ist mir nicht klar. Da sind noch Fragen offen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    2 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Speziell bei diesem Ersatzmitglied ist es auch nicht einfach mal so möglich, dass er im BR-Büro vorbeiguckt um sich die Unterlagen in Papierform anzugucken, da er zwar dem Betrieb Mannheim angehört, allerdings einen Telearbeitsplatz in Nürnberg hat.

    dann muss er betriebsbedingt (AG hat LapTop entzogen) eben öfter zum BR-Büro fahren und die entstandenen Fahrtkosten dem AG in Rechnung stellen.

    --> die "Schiene" würde ich fahren und dem AG nahelegen sich zu überlegen den LapTop noch ein wenig dem AN zu überlassen

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Zu welchem Beendigungszeitpunkt wurde denn gekündigt? Besteht das Arbeitsverhältnis denn nach dem 28.9. weiter, ggf unter bezahlter Freistellung von der Arbeit?

    Grund der Frage: Ist der in der Kündigung genannte Beendigungszeitpunkt Ende September, und das BRM hat Kündigungsschutzklage erhoben, dann kann es aber 1.10. auch nicht mehr nachrücken - es gilt als verhindert bis zum rechtskräftigen Abschluss des Prozesses. In dem Fall benötigte es natürlich auch keine Arbeitsmittel, sowohl als AN aks auch für die BR-Tätigkeit.


    Bestünde das Arbeitsverhältnis weiter, stellte der AG aber einseitig frei und das BRM böte die Arveit an und klagte ggf auf Beschäftigung, müsste es m.E. als AN die Arbeitsmittel auch nicht zurückgeben.


    Usw. - deswegen rede ich von offenen Fragen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Und das letzte Nachrücken war zum Zeitpunkt der Kündigung weniger als 1 Jahr her? Ihr wurdet angehört und habt den AG darauf hingewiesen? Der AG kündigte trotzdem?


    Ist der, mit Verlaub, ins Gehirn geschissen?

    Ja zu allen Punkten (vor allem zum letzten ;) )

    Zu welchem Beendigungszeitpunkt wurde denn gekündigt? Besteht das Arbeitsverhältnis denn nach dem 28.9. weiter, ggf unter bezahlter Freistellung von der Arbeit?

    Beendigungszeitpunkt ist der 30. November 2023 und er soll in "garden leave" wie das bei uns so schön heißt.


    Wir hatten gestern eine außerordentliche Ganztagssitzung, daher kann ich auch heute erst antworten, und da hatten wir schon die folgende Antwort besprochen und für gut befunden, d.h. das kommt auf die Agenda der nächsten ordentlichen Sitzung (Montag).

    D.h. der BR sollte in seiner nächsten Sitzung einfach beschließen, dass für das entsprechende Ersatzmitglied ein Laptop notwendig ist, Verweis auf § 40 BetrVG & vernünftig begründen....

  • dann muss er betriebsbedingt (AG hat LapTop entzogen) eben öfter zum BR-Büro fahren und die entstandenen Fahrtkosten dem AG in Rechnung stellen.

    --> die "Schiene" würde ich fahren und dem AG nahelegen sich zu überlegen den LapTop noch ein wenig dem AN zu überlassen

    die Idee kam mir auch schon - hat zwar die zusätzliche Schwierigkeit, dass die reguläre Reisekostenabrechnung nur über ein System funktioniert auf das man von extern keinen Zugriff hat, aber da find ich zur Not auch noch raus ob das evtl. auch jemand anderes (z.B. unsere Assistentin) für ihn machen könnte - als "Angebot" an den AG ist es auf jeden Fall im Hinterkopf

  • Reisekostenabrechnung ist doch kein Problem.

    Kurze Mail/Brief an AG " Lieber AG, bitte erstatten Sie mir die im Anhang aufgeführten Reisekosten welche im Rahmen meiner Betriebsratstätigkeit angefallen sind bis zum (gestern) auf mein Konto (xxxxxxx) Viele Grüße Ihr nachgerücktes BR Mitglied"

    auf die Rückmeldung geht nur über System, kann dann geantwortet werden aufgrund dessesn das sie mir den Zugang zum System entzogen haben geht es nicht daher so.

    Damit hat der AG noch etwas Zusatzaufwand weil er schauen muss wie er das jetzt macht.

  • Momentan läuft die Aufforderung an die Geschäftsleitung ihm einen Laptop für die BR-Arbeit bereitzustellen und ein entsprechendes IT-Ticket wurde auch gestellt - wir hatten heute Betriebsversammlung und morgen die dazu passende englischsprachige (online) Info-Veranstaltung und danach haben wir wieder Kapazitäten der GL mit Erinnerungen dazu auf die Nerven zu gehen :evil:

  • Na geht doch - das kam vorhin rein:


    Die Freistellung von XXX wurde nach Rücksprache mit seinen Pls gestern Nachmittag kurzfristig heraus genommen. Wir werden mit ihm dazu noch schnellstmöglich sprechen.


    Ich habe auch ein IT ticket geöffnet mit Priority, das auch bearbeitet wurde, d. h. an seinem IT set up ändert sich derzeit noch nichts.