Arbeitsbeginn bei Nachtschicht nach Urlaub

  • BTW:

    So manche Erklärungen hier und im Internet verstehe ich nicht. Angenommen ich würde morgen in Urlaub gehen, hätte aber heute planmäßig Nachtschicht von 22:00 bis 06:00 und wäre heute um 06:00 aus einer Nachtschicht gekommen. Weshalb sollte ich da 2 Tage Urlaub nehmen müssen, wegen zwei Stunden für heute? Ich hätte ja heute schon gearbeitet, dann würde ich ja bestraft wenn ich für heute zusätzlich noch einen Urlaubstag nehmen müsste. Der Urlaub ab morgen würde ja am 23.09. 00:00 Uhr beginnen. Das erschließt sich mir nicht.


    Mir erschließt sich auch nicht, weshalb die Nachtstunden dem Tag zugeschlagen werden sollen, an dem man die Nachtschicht beginnt. Das passt m.E. schon deshalb nicht, wenn man in einen Feiertag hineinarbeitet. Da ja die Nachtstunden dem Vortag zugeschlagen werden, dürfte man ja auch keine Feiertagszulage bekommen. Zumal ich dann rechnerisch Überstunden hätte. Da passt doch etwas von der Logik her nicht.

  • Das Arbeitszeitgesetz gibt die Möglichkeit, den Beginn des Tages um 2 Stunden vor oder um 6 Stunden nach hinten zu verlegen.

    § 9 Sonn- und Feiertagsruhe

    (1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
    (2) In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.


    Auch bei uns ist es so geregelt. Mit dem Urlaub halten wir es genauso. Übrigens auch mit Krankheit. Urlaub zählt immer für den Tag, an dem die Schicht beginnt. Da bei uns die Nachtschicht am Sonntag beginnt, brauche ich in der Nachtschichtwoche ggf. für den Sonntag Urlaub. Feiertag ist genauso geregelt, Feiertagsarbeit ist immer in den Feiertag hinein.