BTW:
So manche Erklärungen hier und im Internet verstehe ich nicht. Angenommen ich würde morgen in Urlaub gehen, hätte aber heute planmäßig Nachtschicht von 22:00 bis 06:00 und wäre heute um 06:00 aus einer Nachtschicht gekommen. Weshalb sollte ich da 2 Tage Urlaub nehmen müssen, wegen zwei Stunden für heute? Ich hätte ja heute schon gearbeitet, dann würde ich ja bestraft wenn ich für heute zusätzlich noch einen Urlaubstag nehmen müsste. Der Urlaub ab morgen würde ja am 23.09. 00:00 Uhr beginnen. Das erschließt sich mir nicht.
Mir erschließt sich auch nicht, weshalb die Nachtstunden dem Tag zugeschlagen werden sollen, an dem man die Nachtschicht beginnt. Das passt m.E. schon deshalb nicht, wenn man in einen Feiertag hineinarbeitet. Da ja die Nachtstunden dem Vortag zugeschlagen werden, dürfte man ja auch keine Feiertagszulage bekommen. Zumal ich dann rechnerisch Überstunden hätte. Da passt doch etwas von der Logik her nicht.