Hallo Forum, ich habe leider nichts genaues im Netz gefunden.
Die Fakten:
- Nachtschicht mit Arbeitszeit: 22.00 - 06.00 Uhr ( 5 Nachtschichten pro Woche )
- Nachtschichtbeginn: Sonntag 00.00 - 06.00 Uhr ( 38 h pro Woche, daher Sonntag Arbeitsbeginn nicht um 22.00 Uhr )
- genehmigter Urlaub von Montag bis Dienstag
Laut Vorgesetzten hätte ich am Dienstag um 22.00 Uhr meine Nachtschicht antreten sollen.
Das habe ich aber nicht, da ich ja am Dienstag noch Urlaub hatte.
Wodurch mir allerdings die 6h von Dienstag 24.00 Uhr bis Mittwoch 06.00 Uhr fehlten, da ich ich meine Nachtschicht erst am Mittwoch um 22.00 Uhr angetreten habe.
Wer hat Recht?
Gibt es zu diesem Thema eine Rechtsprechung oder ist es Gesetzlich geregelt wann in diesem Fall Arbeitsbeginn ist bzw. was mit der Fehlzeit passiert?
Ich würde mich über eine klare Antwort freuen.
Klaus