Arbeitsbeginn bei Nachtschicht nach Urlaub

  • Hallo Forum, ich habe leider nichts genaues im Netz gefunden.


    Die Fakten:


    - Nachtschicht mit Arbeitszeit: 22.00 - 06.00 Uhr ( 5 Nachtschichten pro Woche )

    - Nachtschichtbeginn: Sonntag 00.00 - 06.00 Uhr ( 38 h pro Woche, daher Sonntag Arbeitsbeginn nicht um 22.00 Uhr )

    - genehmigter Urlaub von Montag bis Dienstag


    Laut Vorgesetzten hätte ich am Dienstag um 22.00 Uhr meine Nachtschicht antreten sollen.

    Das habe ich aber nicht, da ich ja am Dienstag noch Urlaub hatte.

    Wodurch mir allerdings die 6h von Dienstag 24.00 Uhr bis Mittwoch 06.00 Uhr fehlten, da ich ich meine Nachtschicht erst am Mittwoch um 22.00 Uhr angetreten habe.


    Wer hat Recht?


    Gibt es zu diesem Thema eine Rechtsprechung oder ist es Gesetzlich geregelt wann in diesem Fall Arbeitsbeginn ist bzw. was mit der Fehlzeit passiert?



    Ich würde mich über eine klare Antwort freuen.


    Klaus

  • wieso ist das nicht so einfach zu beantworten@Sensenmann?

    der Artikel stellt doch eindeutig dar, das wegen dem Schichtsystem die Anzahl der UT angepasst wird, damit der Grundsatz "Urlaub wird in Tagen gerechnet, nicht in Schichten" eingehalten werden kann.


    Wenn jemand Dienstag Urlaub hat, dann von 00:00 - 24 Uhr, das ist korrekt.


    Dann fängt man am Mittwoch wieder an zu arbeiten.

    Das Stundenproblem und das Nachtschichtproblem sind unabhängig vom Urlaubstag.


    Wenn man dann am Dienstag um 22:00 Uhr hätte anfangen sollen, dann wäre Dienstag kein UT gewesen.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • von TV schreibt KLAUS1704 aber nichts, er fragt explizit nach

    Rechtsprechung oder ist es Gesetzlich geregelt

    auch dürfte er als BR wissen ob sie einem TV unterliegen und dann sollte er als BR auch den Inhalt kennen .

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • auch dürfte er als BR wissen ob sie einem TV unterliegen und dann sollte er als BR auch den Inhalt kennen .

    Die Logik dahinter ist schlüssig (Das hier ist ein Forum für Betriebsräte), es wäre aber nicht das erste Mal, dass wir hier von regulären Arbeitnehmenden um Rat gebeten werden. Du bist manchmal etwas fix mit Annahmen aus gegebenen oder nicht gegebenen Informationen.


    Ich verstehe deine benannte Arbeitszeit so, dass Sonntags nicht gearbeitet wird, obwohl du den Sonntag benennst:

    Montag 00:00 bis Montag 06:00 - 6h

    Montag 22:00 bis Dienstag 06:00 - 8h

    Dienstag 22:00 bis Mittwoch 06:00 - 8h

    Mittwoch 22:00 bis Donnerstag 06:00 - 8h

    Donnerstag 22:00 bis Freitag 06:00 - 8h


    Du arbeitest in dem Fall an fünf Tagen in der Woche und hättest Urlaubsanspruch basierend auf einer fünf Tage Woche.

    Sofern ein Tarifvertrag nichts anderes vorgibt (dann wäre der Urlaubsanspruch darin klar geregelt), gilt tageweiser Urlaub. Kompletter Montag und kompletter Dienstag. Gleichzeitig hättest du in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch um Mitternacht wieder anfangen müssen, zu arbeiten. Der Abzug von sechs nicht geleisteten Stunden ist damit korrekt.

    Sollte aber das Schichtmodell gelten, dann müsstest du für den Montag zwei Schichten Urlaub nehmen. Dann bekämest du die sechs Stunden vom Mittwoch morgen vergütet, müsstest dafür aber einen weiteren Urlaubstag aufwenden.


    Ich würde mich über eine klare Antwort freuen.

    Die ist abhängig von den gelieferten Informationen. Gilt ein Tarifvertrag? Gibt es eine Betriebsvereinbarung zu Urlaubsgrundsätzen und/oder dem Schichtmodell?

  • Du bist manchmal etwas fix mit Annahmen aus gegebenen oder nicht gegebenen Informationen.

    Ja, korrekt, aber ich weise darauf hin das mir regelmäßig vorgehalten wird, ich solle mich an die Angaben des TE halten und keine eigenständigen Vermutungen "hinzufügen" ;)

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Sollte aber das Schichtmodell gelten, dann müsstest du für den Montag zwei Schichten Urlaub nehmen.

    In welchem TV gibt es denn diesen Schmarrn? Müsste man für einen Tag zwei Urlaubstage nehmen, hätte man nur 10 Tage Urlaub im Jahr. Zumindest könnte der AG die Schicht(en) nach dem Urlaub immer so legen, dass man immer um 22:00 Uhr anfängt, und würde so pro Mitarbeiter bis zu 4 Tage Urlaub sparen (je nach dem wieviele Wochen man am Stück Urlaub macht) und somit Personal. Das kann unmöglich rechtens sein.

  • Müsste man für einen Tag zwei Urlaubstage nehmen, hätte man nur 10 Tage Urlaub im Jahr.

    da wird der Urlaubsanspruch dann aber auch entsprechend höher angestzt, so das man im Ergebnis wieder auf z.B. 6 Wochen Anspruch kommt.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • In welchem TV gibt es denn diesen Schmarrn?

    Wäre mir jetzt auch nicht bekannt.

    Aber ich kenn anderen Schmarrn aus unserem TV. Da ist geregelt, dass die Arbeitszeit immer dem Tag zuzurechnen ist, an dem die Schicht begonnen hat. - Das ist zwar am einen Ende gut, weil wenn ich Di auf Mi Nachtdienst habe und Di Urlaub nehme, einfach klar ist, dass da keine Nachtschicht von Di auf Mi stattfindet, sondern der Dienstag + die ganze Nacht Urlaub ist. Dafür ist es am anderen Ende Scheiße, weil wenn ich mir für Di Urlaub nehme, kann es trotzdem sein, dass ich am Di bis morgens arbeiten muss, weil die AZ der Nachtschicht von Mo auf Di dem Mo zugerechnet wird.

    Nachtschichten sind für die Urlaubsplanung immer kacke, egal wie man es regelt. Daher haben wir unserem AG aufgezwungen verbindliche Jahresdienstpläne zu machen, mit denen die MA ihren Urlaub planen können. Einfach damit sie wissen wann sie Nachtdienst haben und ihren Urlaub dann entsprechend planen/beantragen können.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • In welchem TV gibt es denn diesen Schmarrn?

    Na im Grunde genommen z. B. peim Paragraphenreiter (mal abgesehen davon, dass in Schichtmodell des Fragenstellers die Schicht halt nicht am Sonntag anfängt):

    weil wenn ich mir für Di Urlaub nehme, kann es trotzdem sein, dass ich am Di bis morgens arbeiten muss, weil die AZ der Nachtschicht von Mo auf Di dem Mo zugerechnet wird.

    Willst du in diesem Modell den ganzen Tag frei haben, dann musst du zwei Urlaubstage nehmen. Will der Fragensteller den ganzen Montag frei haben, dann sind das auch zwei Schichten. Dafür müsste man Freitags keinen Urlaub nehmen.

    Der gesetzliche Urlaubsanspruch wird in den verschiedenen Urteilen zur Schichtarbeit immer so berechnet, dass die selbe Zahl Urlaubswochen herauskommt. Gesetzlich hat man Anspruch auf vier Wochen Urlaub - ganz unabhängig davon, wie viel man arbeitet und wie die Arbeit verteilt ist. Hier finden fünf Schichten an vier oder Fünf Tagen statt - je nach Betrachtungsweise. Der Urlaubsanspruch wird also gesetzlich vier Wochen umfassen und im recht häufigen Fall sogar sechs Wochen.


    Aber ganz unabhängig von der Regelung war meines Erachtens die erste Schicht am Montag (unwahrscheinlich) oder aber die Arbeitszeit ab Mittwoch 00:00 Uhr nicht vom Urlaub gedeckt. Der Abzug von sechs Stunden ist legitim.

  • Hallo und schon einmal vielen Dank für die Antworten

    Arbeitszeit ist korrekt - Tobias Clausing

    ja ich bin selbst im BR

    nein wir haben keinen Tarif


    Das klingt auch recht schlüssig -Tobias Clausing- allerdings ist unsere Arbeitszeit in einer BV geregelt und die sagt wann Arbeitsbeginn ist. Einfach unter der Woche um Mitternacht anfangen wäre dann wohl auch falsch.


    Dann müssen wir uns wohl versuchen mit unserem Arbeitgeber zusammenzusetzen und das ganze in einer BV zu regeln.

  • allerdings ist unsere Arbeitszeit in einer BV geregelt

    bei dieser Regelung muss doch (für mich logischerweise) auch das Urlaubsproblem geregelt worden sein,?

    Steht in der BV nix zu dem Thema?


    Du vermutest aber grundsätzlich, dass alle gegebenen Angaben vollständig und korrekt sind, was nicht falsch, aber naiv ist.

    nicht immer zu Unrecht ;) (sorry Tobias Clausing der musste sein am frühen Morgen :) )

    manachmal trinkt das naive Huhn eben doch einen Korn :saint:

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    Einmal editiert, zuletzt von Randolf () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Randolf mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Wie viele Urlaubstage brauchst du, um eine Woche frei zu machen? Nach deiner Auslegung müssten ja vier Tage ausreichen.

    Dann wäre dein Urlaubsanspruch auch nur basierend auf einer Vier-Tage-Woche. Das kann man so tun, die Regelungen gehören aber immer zusammen: Urlaubsanspruch und Arbeitstage.


    nicht immer zu Unrecht

    Nein, manchmal hast du auch Recht damit. Ich würde mir sogar wünschen, dass das immer so wäre.

  • Wenn wir aus der Nachtschicht kommen, ist der Tag ein Ruhetag, da müssen wir für diesen Tag keinen Urlaub nehmen.

    ...dann vermute ich mal, dass bei Euch die Dienstpläne nach der Urlaubsplanung gemacht werden. Also das praktisch die AZ dann "um den Urlaub herum" geplant wird. - Denn ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass wenn man Samstag bis Dienstag Nachtdienst schon im Dienstplan stehen hat und dann ab Montag ne Woche Urlaub nimmt, dass dann der AG hingeht und einen noch für die geplante Nachtschicht am Sonntag freistellt - ohne Urlaub.

    Wir wollten aber kein System, wo die MA ihren Urlaub beantragen sollen, ohne zu wissen wann sie eigentlich arbeiten. Deshalb haben wir beim AG durchgesetzt, dass er zuerst die Dienstpläne machen muss und erst anschließend die MA Urlaub beantragen (mit ihrem Dienstplan in der Hand, eben um zu wissen wann sie eh frei haben und keinen Urlaub brauchen und um zu wissen an welchen Wochenenden sie arbeiten müssen und sich ggf. Urlaub nehmen müssen, wenn sie da was vor haben).

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    Hanlons Rasiermesser

  • ...dann vermute ich mal, dass bei Euch die Dienstpläne nach der Urlaubsplanung gemacht werden. Also das praktisch die AZ dann "um den Urlaub herum" geplant wird.

    Nein. Bei uns ist es usus, dass es ein Ruhetag bleibt wenn wir aus der Nachtschicht kommen, auch wenn man an diesem Tag hätte noch eine Nachtschicht machen müssen. Dann fehlen allerdings auch die Stunden, was aber am Jahresende nicht auffällt (wichtig ist, dass am Jahresende die JAZ erreicht ist). Früher (bis vor 20 Jahren) war es sogar üblich, dass auch der Folgetag ein Ruhetag blieb, wenn der Ruhetag planmäßig war, mit dem Nachteil, dass man im "Notfall" angerufen wurde (man war ja noch nicht im Urlaub). Aber ein guter PEP lässt es auch heute noch ein Ruhetag sein. Da es heute keine festen Touren mehr gibt, das war vor 4 Jahren noch anders, lässt sich der Urlaub auch nicht mit den Ruhetagen planen.

  • Nein. Bei uns ist es usus, dass es ein Ruhetag bleibt wenn wir aus der Nachtschicht kommen, auch wenn man an diesem Tag hätte noch eine Nachtschicht machen müssen. Dann fehlen allerdings auch die Stunden, was aber am Jahresende nicht auffällt (wichtig ist, dass am Jahresende die JAZ erreicht ist).

    Ok, das macht Sinn. Wenn sich das dann über das Arbeitszeitkonto regelt, kann ich das nachvollziehen.

    Ich konnte mir nur nicht vorstellen, dass der AG noch einen Ruhetag "verschenkt" zusätzlich zum Urlaub.

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