Moin, alle zusammen
Unser Chef möchte ab dem nächsten Jahr in den Sommerferien Betriebsurlaub einführen. Das Schwimmbad (Hallenbad) soll dann für 6 Wochen für die Öffentlichkeit
geschlossen bleiben. Es sollen aber in den ersten drei Wochen noch Intensiv-Schwimmkurse stattfinden und in den letzten drei Wochen die jährliche Revision durchgeführt werden. Es sollen 2 Teams gebildet werden und nun soll aber jeder mindestens 2 Wochen Urlaub in den Sommerferien nehmen, damit der Badbetriebsleiter den restlichen Urlaub besser planen kann. In der Schwimmhalle arbeiten 4 Kollegen und in der Reinigung drei Kolleginnen, 1 Servicekraft arbeitet an der Kasse. Es handelt sich um ein kleines Bad, in dem der Badbetriebsleiter die Schicht von dem, der Urlaub hat, übernimmt.
Nun habe ich gelesen, dass es "Wichtige Betriebliche Gründe" bedarf, um einen Betriebsurlaub einzuführen. Ist es eurer Meinung nach ein "wichtiger Grund, den Urlaub besser zu planen? Meiner Meinung nach nicht. Da ich gleichzeitig im BR bin, weiß ich, dass dies auf jeden Fall "Mitbestimmungspflichtig" ist.
Bin auf eure Antworten gespannt...danke im Voraus