Versetzung

  • Hallo zusammen,


    wir sind ein Montagebetrieb. Dort gibt es verschiedene Abteilungen, mit jeweils einem Teamleiter, der höher eingruppiert ist.


    Nun ist ein Teamleiter gegangen, und ein normaler Monteur hat diese Aufgaben mit übernommen. Jetzt soll dieser zum Teamleiter versetzt werden mit der entsprechenden EG. Der BR ( besteht auch teilweise aus Monteuren) sieht die fachliche Eignung als nicht erwiesen an.

    Es gibt bei den Monteuren auch noch jeweils 2 EG´s.

    DIe Stelle des Teamleiters ist noch höher eingruppiert und derjenige kann die Stellenbeschreibung höchstens zur Hälfte bedienen.

    Kann man mit dieser Begründung der Versetzung widersprechen?

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

  • Frage dazu:

    Welchen der abschließenden Punkte für einen Wiederspruch aus §99 Abs. 2 BetrVG würdest du oder die Kollegen für Wiederspruch als relevant ansehen?

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Für 99 (3) müssten die Nachteile benannt werden. Ein entgangener Vorteil ist kein Nachteil! Es wird also niemand benachteiligt, weil jemand anderes einen Vorteil bekommt. Einzig die Nicht-Berücksichtigung eines befristet beschäftigten MA wäre hier ein Nachteil (aber auch in der Fragestellung schon erwähnenswert).

    Die interne Ausschreibung wäre technisch natürlich auch ein ablehnungsgrund. Damit wird der Rummel aber nur um eine begrenzte Frist verzögert, die Ausschreibung wird nachgeholt und der Kollege trotzdem befördert. Ist ja intern. Da müssten schon ganz klare Auswahlkriterien vorhanden sein, um Einfluss auf die Auswahl zu nehmen.


    DIe Stelle des Teamleiters ist noch höher eingruppiert und derjenige kann die Stellenbeschreibung höchstens zur Hälfte bedienen.

    Kann man mit dieser Begründung der Versetzung widersprechen?

    Nein, ich sehe da kein Potential. Bedenken äußern wäre möglich. Vielleicht kann man dem AG auch ein Rückkehrrecht aus den Rippen leiern. Aber verhindern kann man diese Entscheidung auf diesem Wege nicht.

  • Jetzt soll dieser zum Teamleiter versetzt werden mit der entsprechenden EG. Der BR ( besteht auch teilweise aus Monteuren) sieht die fachliche Eignung als nicht erwiesen an.

    könnte man nicht der Eingruppierung widersprechen, aufgrund der fehlenden fachlichen Eignung?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Welchen der abschließenden Punkte für einen Wiederspruch aus §99 Abs. 2 BetrVG würdest du oder die Kollegen für Wiederspruch als relevant ansehen?

    Für mich kommt da nur der 99 (5) in Frage, da die Stelle nicht ausgeschrieben war


    Das man der Eingruppierung aufgrund der fehlenden fachlichen Eignung widersprechen könnte, war auch noch ein Ansatz, aber da hat der AG wohl das Recht, jeden ( verzeiht mir das Wort) Volltrottel auf die Teamleiterebene zu befördern...

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  • Da müssten einige noch Geld am Monatsende bringen.

    Wäre ja mal ein Ansatz um Wirtschaftlich zu werden ;)


    Sorry für Off Topic


    Für mich kommt da nur der 99 (5) in Frage, da die Stelle nicht ausgeschrieben war

    Hilft aber vermutlich am Ende nur auf kurze Zeit.


    Denk Ansatz dazu: Wenn der AG das dann ausschreibt. Und sich erfahrene kompetente MA darauf bewerben, muss der AG abwägen ob er tatsächlich den vermeintlich "schlechteren" auf diese Position hebt, und riskiert das andere sich übergangen fühlen.


    Beim heutigen Fachkräfte Mangel tut jeder AG gut daran sich es mit den brauchbaren AN es sich nicht zu verscherzen.

    ;)

    Daran kann ja der BR auch Aktiv erinnern.

  • Das man der Eingruppierung aufgrund der fehlenden fachlichen Eignung widersprechen könnte, war auch noch ein Ansatz, aber da hat der AG wohl das Recht, jeden ( verzeiht mir das Wort) Volltrottel auf die Teamleiterebene zu befördern...

    Naja, unter Umständen könnte man es zumindest probieren. Die Frage die da sachlich zu klären wäre ist, entsteht für die MA dieser Abteilung ein Nachteil, wenn ihrem Teamleiter die fachliche Eignung fehlt?

    ...kann die Stellenbeschreibung höchstens zur Hälfte bedienen.

    ...also welche in der Stellenbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten kann er objektiv gar nicht leisten und in wie weit hat dieses Einfluss auf die Tätigkeit der anderen MA in dieser Abteilung.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Naja, unter Umständen könnte man es zumindest probieren

    Ich denke, dass wir das versuchen werden. Das Problem wird sein, dass die Teammitglieder das mitbekommen werden, dass er jetzt Teamleiter ist, und sich denken, wieso bekommt der mehr Geld, wenn er kaum Ahnung vom fachlichen hat.

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  • Das Problem wird sein, dass die Teammitglieder das mitbekommen werden, dass er jetzt Teamleiter ist, und sich denken, wieso bekommt der mehr Geld, wenn er kaum Ahnung vom fachlichen hat.

    Nein ehrlich?! - Bei einer Beförderung(+ mehr Geld) gibt es Neider? ...und mindestens ein Dutzend MA die viel besser geeignet gewesen wären? - Sowas hab ich ja noch nie gehört...

    :D :D

    Gewöhn Dich dran, als BR ist es nicht Dein Job die MA glücklich zu machen, sondern nur den AG unglücklich. 8o Ok, Spaß beiseite. - Aber es ist tatsächlich so, dass Dein Job als BR die Rechte der MA sind und nicht die Befindlichkeiten der MA.

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  • Das Geschrei ist ja immer groß, und wenn man die Leute dann fragt, warum sie das nicht machen, bekommst Du immer zu hören, dass sie diesen Scheiß alleine machen können. Es wird halt immer viel gejammert, aber wenn es dann darum geht, Verantwortung zu übernehmen, laufen sie weg

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  • könnte man nicht der Eingruppierung widersprechen, aufgrund der fehlenden fachlichen Eignung?

    Wenn es zwischen BR und AG vereinbarte Auswahlrichtlinien gibt, die ab einer bestimmten Betriebsgröße auch erzwingbar wären, und wenn mit der fehlenden fachlichen Eignung dagegen verstoßen würde, dann:


    Ja.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • und das habt ihr dem AG auch aufgegeben

    Ja, das haben wir getan, und noch dazu gechrieben, dass er fachlich,computertechnisch und in Mitarbeiterführung geschult werden müsste.

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  • Ja, das haben wir getan, und noch dazu gechrieben, dass er fachlich,computertechnisch und in Mitarbeiterführung geschult werden müsste.

    ich meine die allgemeine Ausschreibung nach §93 verlangt.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)