BRV im Urlaub ohne info ob verhindert oder nicht.

  • Ich hab mein spezielles Problem leider nicht über die Sufu klären können, und mir läuft etwas die Zeit davon.


    Unsere BRV ist nun 3 Wochen im Urlaub. Mir als erster stellv. liegt keine Info vor ob Sie Ihr Amt weiter ausüben

    wird oder nicht.

    Nachdem Sie aber auch nicht anwesend ist, kümmert Sie sich schon mal faktisch nicht um die Tagesgeschäfte.


    Darf ich als Stellv. davon ausgehen das Sie verhindert ist?


    Oder andersrum gefragt. Urlaub gilt ja als offizieller Verhinderungsgrund. Muss der im Urlaub befindliche BRM

    Aktiv seine Teilnahme bzw. weitere Ausübung anzeigen?


    Danke für eure Mithilfe

  • Hallo,


    es gibt mehr als genug Urteile zu der Frage. Zusammengefasst z. b. hier:

    Einzelne Gründe

    Grundsätzlich sind BRe während Urlaub und AU verhindert. Wollen sie trotzdem Mandatsarbeit leisten, müssen sie das ausdrücklich anzeigen. Gibt es keine Erklärung, kann das Gremium von Verhinderung ausgehen.