Hallo in die Runde,
wenn ein MA mich als BR um ein Gespräch zu einem bestimmten Thema/ Problematik anspricht, mache ich danach immer einen Gesprächsvermerk. Hat der MA einen Anspruch/ Recht darauf diese Vermerke zu sehen?
Grüße
Petra
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Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Hallo in die Runde,
wenn ein MA mich als BR um ein Gespräch zu einem bestimmten Thema/ Problematik anspricht, mache ich danach immer einen Gesprächsvermerk. Hat der MA einen Anspruch/ Recht darauf diese Vermerke zu sehen?
Grüße
Petra
Hallo,
in dem Moment, in dem du diesen Vermerk aufbewahrst bzw. speicherst: JA
Das nennt sich "informationelle Selbstbestimmung" und ist ein Grundrecht jedes Menschen in diesem Land.
Ah, ok. Das war mir in diesem Zusammenhang gar nicht klar.... ich dachte da bisher an personenbezogene Daten wie Wohnort, Telefonnummern, o.ä.
D.h. wenn ich dem MA mitgeteilt habe, dass ich mir über Gespräche Vermerke mache und diese aufbewahre, dann ist das in Ordnung. Und wenn er in diese Einsicht haben möchte, dann ist das ebenfalls in Ordnung. Richtig?
Hallo,
das ist so richtig. Du musst nicht automatisch dem AN eine Kopie geben, sondern nur auf Verlangen.
super, ganz vielen Dank!!!