Gründung eines Betriebsrates im vereinfachten Verfahren

  • Guten Nabend Zusammen,


    Ich habe die Absicht in unserer Firma einen Betriebsrat zu gründen.

    Mit meinen zuständigen Gewerkschaftssekretär habe ich bereits Kontakt, jedoch gab er mir schon zu verstehen, dass es nur vollen Support von der Gewerkschaft gibt, wenn eine gewisse Grenze der Mitarbeiter auch in der Gewerkschaft Mitglied sind.

    Dieser Zustand denke ich, wird sich auf die schnelle nicht ändern.


    Daher müssen wir den Prozess wohl ohne die Gewerkschaft versuchen umzusetzen.

    Ich hoffe, ihr könnt mir hier in diesem Forum mit guten Ratschlägen zur Seite stehen.


    Also fange ich mal an.

    In unserem Betrieb sind weniger als 20 Mitarbeiter beschäftigt. Daher wird es ein 1er Betriebsrat werden.

    Als erstes müssen Drei Mitarbeiter einen Aushang zur Wahlversammlung anfertigen und aushängen.
    Zwei weitere Kollegen habe ich, die den Aushang mit unterschreiben würden.


    Ich habe im Internet nachfolgendes Muster gefunden und würde es gerne verwenden:



    Kann man diesen Aushang so verwenden oder gibt es an diesem verbesserungsbedarf?

    Für diese erste Versammlung gilt eine Ladungsfrist von mindestens 7 Tagen - korrekt?

    Als Ort würde ich den "Pausenraum Technik" angeben. Kann ich das so machen?


    Wenn dieser Schritt nun vollzogen ist kommt irgendwann der Tag der Wahlversammlung.

    Darf auf dieser Wahlversammlung auch der Arbeitgeber anwesend sein?


    Was wird dann als erstes gemacht?

    Wahrscheinlich muss als erstes ein Versammlungsleiter gewählt oder kann direkt mit der Wahl des Wahlvorstandes begonnen werden? Kann dieses per Handzeichen erfolgen?

    Was ist, wenn sich nur 2 Mitarbeiter als Position für den Wahlvorstand finden? (Glaube ich zwar nicht, aber was wenn?)

    Muss die Wahlversammlung protokolliert werden?


    Nachdem nun der Wahlvorstand auf der Wahlversammlung gewählt wurde, werden dann auf der selben Versammlung, quasi im Anschluss schon die Wahlvorschläge/Kandidaten für den Betriebsrat per Zuruf 8§ 28 Abs.1 d.) eingereicht?


    Dazu geht die Liste / Daten die der Arbeitgeber nach § 28 Abs. 2 angefertigt hat in den Besitz des Wahlvorstandes über.



    Ist nun die Wahlversammlung beendet oder folgt das in §30 genannte auch in der Wahlversammlung.

    So wie es sich ließt, folgt $30 auch noch in der Wahlversammlung.


    Zitat


    Er hat unverzüglich in der Wahlversammlung eine Liste der Wahlberechtigten (Wählerliste), getrennt nach den Geschlechtern, aufzustellen. Die einladende Stelle hat dem Wahlvorstand den ihr nach § 28 Abs. 2 ausgehändigten versiegelten Umschlag zu übergeben. Die Wahlberechtigten sollen in der Wählerliste mit Familienname, Vorname und Geburtsdatum in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden. § 2 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.


    Das hieße ja, dass diese Liste in der Wahlversammlung zum Wahlvorstand dann vom Wahlvorstand angefertigt/geschrieben wird?


    Weiter in $31 heißt es:


    Zitat

    § 31 Wahlausschreiben

    (1) Im Anschluss an die Aufstellung der Wählerliste erlässt der Wahlvorstand in der Wahlversammlung das Wahlausschreiben, das von der oder dem Vorsitzenden und von mindestens einem weiteren stimmberechtigten Mitglied des Wahlvorstands zu unterschreiben ist. Mit Erlass des Wahlausschreibens ist die Betriebsratswahl eingeleitet. Das Wahlausschreiben muss folgende Angaben enthalten:


    Also auch noch in der Wahlversammlung muss der Wahlvorstand (Also wahrscheinlich auch wieder ich mitunter) ein Wahlausschreiben erstellen.

    Gibt es dazu Vordrucke - Muster wo man entsprechende Daten nur noch eintragen muss?


    Sind während dieser Phase immer noch alle Mitarbeiter in der Wahlversammlung anwesend oder dürfen diese nach der Wahl des Wahlvorstandes und vorschlagen der Kandidaten die Wahlversammlung verlassen?


    Wenn immer noch alle Mitarbeiter auf der Wahlversammlung zum Wahlvorstand anwesend sind, gibt es ungefähre Erfahrungen wie lange so eine Versammlung bei einem Betrieb mit weniger als 20 Mitarbeitern dauert?


    Vielen Dank erst einmal fürs lesen und ich hoffe auf konstruktiven Input.

  • Ich habe die Absicht in unserer Firma einen Betriebsrat zu gründen.

    Sehr schön und viel Kraft dabei. In welcher Atmosphäre gründest du denn? Alles chillig oder eher stürmisch?


    Wenn alles chillig ist kommst du auch mit kleinen Fehlerchen durch. Ansonsten wundert mich, dass dir noch keine Schulungt empfohlen wurde. :D

  • Sehr schön und viel Kraft dabei. In welcher Atmosphäre gründest du denn? Alles chillig oder eher stürmisch?


    Wenn alles chillig ist kommst du auch mit kleinen Fehlerchen durch. Ansonsten wundert mich, dass dir noch keine Schulungt empfohlen wurde. :D

    Moinsen Hank,

    mittlerweile habe ich mir eine Menge Informationen angelesen, trotzdem bleiben noch viele Fragen.


    Die Atmosphäre zu beschreiben ist schwierig. In unserer Firma gibt es 2 Geschäftsführer. Der eine ist vor kurzem in Rente gegangen und wurde ersetzt.

    Der neue Geschäftsführer versucht in unserer kleinen Firma vieles vermeintlich effizienter zu gestalten.

    Seine Sprüche und Anordnungen und das scheinbare vordergründig freundliche aber hinten herum hinterhältige erzeugen viel Unfrieden.


    Von unserer alten Belegschaft haben schon viele gekündigt und die anderen alten Kollegen sehen sich schon nach anderen Jobs um.

    Leider kommen wenig neue und auch gute Mitarbeiter nach, so dass eine gewisse Mehrarbeit auf die verbleibenden alten Kollegen lastet.


    Das istdie Kurzfassung.

  • Die Atmosphäre zu beschreiben ist schwierig. In unserer Firma gibt es 2 Geschäftsführer. Der eine ist vor kurzem in Rente gegangen und wurde ersetzt.

    Der neue Geschäftsführer versucht in unserer kleinen Firma vieles vermeintlich effizienter zu gestalten.

    Seine Sprüche und Anordnungen und das scheinbare vordergründig freundliche aber hinten herum hinterhältige erzeugen viel Unfrieden.


    Das istdie Kurzfassung.

    oh je ich hab gerade ein Dejavu =O Ich Drück dir die Daumen das es anders läuft als bei mir.

    Viel Erfolg

  • Das ist die Kurzfassung.

    Eine Zeit des Umbruchs ist auch immer Zeit für betriebliche Mitbestimmung.


    Das vereinfachte zweistufige Wahlverfahren ist ein Ritt auf der Fristenrakete und das meine ich im positiven Sinne weil der Schmerz schnell vorbei ist. Lass dich nicht von was wäre wenn wie wo lähmen.


    Fristenrechner suchen (so wie im Anhang), der einem eine Struktur vorgibt und dann wirst du zu JEDEM Formschreiben eine Vorlage im Internet finden. Gewerkschaften und Seminaranbieter haben meist für jedes Verfahren einen kompletten Satz - nur noch Lückentext ausfüllen.


    Im Forum wird man dir sicher Detailhilfen geben aber dich nicht durch die ganze Wahl begleiten und jeden Fallstrick erörtern bevor er eingetreten ist. Traue dich zu googlen und tun musst du es am Ende eh allein. :)


    Was ist, wenn sich nur 2 Mitarbeiter als Position für den Wahlvorstand finden? (Glaube ich zwar nicht, aber was wenn?)

    Diese Frage stellt sich nicht, weil du sowas natürlich schon vor der Einladung klärst um nicht mit heruntergelassenen Hosen dazustehen. Bevor es losgeht machst du bereits klar, dass genügend Leute für den Wahlvorstand kandidieren und machst informell auch schon Kollegen klar, die sich für das Amt des Betriebsrats interessieren.

  • Danke Hank für den Tipp mit den Fristenrechner.


    So Spontan habe ich noch 2 Fragen, die sich mit ergeben haben und für die ich eine Antwort für die Planung brauche.


    1. Nachdem der Betriebsrat gewählt wurde, in diesem Fall ja nur "1 Personen Gremium", muss innerhalb von einer Woche die erste konstituierende Sitzung einberufen werden.


    Was mache ich, wenn die Person dann Urlaub hat? Also angenommen ich werde gewählt, dieses geschieht am Mittwoch und ab nächste Woche Mittwoch habe ich Urlaub.


    Ist es rechtens, dass die erste Sitzung dann nach dem Urlaub stattfindet oder soll ich einen Tag später, also am Donnerstag oder 2 Tage später, am Freitag die erste Sitzung abhalten?


    Und wo halte ich die erste Sitzung ab. Es existiert ja noch gar nichts. Im Pausenraum? Wäre das für den Anfang eine Möglichkeit?

  • Was mache ich, wenn die Person dann Urlaub hat? Also angenommen ich werde gewählt, dieses geschieht am Mittwoch und ab nächste Woche Mittwoch habe ich Urlaub.

    Du kommst auf Ideen. :D

    Es ist natürlich ein bisschen doof, wenn die Person auf dem Wahltag Urlaub hat. Urlaub verbietet einem allerdings nicht BR-Arbeit zu leisten, man wird die Zeit nur nicht angerechnet kriegen.


    Du wirst am Mittwoch gewählt, stellst dich kurz für die konstituierende Sitzung in 1 Minute frei, übergibst dir die Unterlagen und los geht's. Erste Amtshandlung - Schulungen beschließen.


    Auch sonst wird sich eine Lösung finden, wenn du da angekommen bist - gerade in einem 1er-Gremium. Wenn du derjenige bist, solltest du übrigens auch denen ersten Nachrücker im Loop halten und auch auf Schulungen schicken, da es recht wahrscheinlich ist, dass dieser Person dich im nächsten Urlaub und bei Krankheit vertreten wird.


    Und wo halte ich die erste Sitzung ab. Es existiert ja noch gar nichts. Im Pausenraum? Wäre das für den Anfang eine Möglichkeit?

    Die Sitzung kannst du in jedem Raum abhalten, der die Anforderungen für eine Sitzung erfüllt. Pausenraum als öffentlicher Raum ist vielleicht nicht so gut, weil du die ganzen Leute rausschmeißen müsstest. Dich in ein Einzelbüro oder einen Konferenzraum zurückzuziehen ist aber total in Ordnung.

  • Danke für die Erklärungen. Besonders mit der 1 Minütigen Sitzung.

    Dann wird es morgen los gehen. Habe grade die Einladung zur Betriebsversammlung (Wahlversammlung) ausgedruckt.


    Im Erlass des Wahlausschreibens wird die Wahlvorstandsadresse bestimmt. Was bzw. welche Adresse soll dort eingetragen werden? Private Adresse oder Betriebsadresse?


    So wie ich es rausgelesen habe @HankHardware bin ich ja sofort nach der zweiten Betriebsversammlung im Amt.

    Also kann ich dort auch schon die Schulungen beschließen.

    Wie kann ich aber den markierten Satz deuten?


    3 Tage nach Zugang der Benachrichtigung der Gewählten: Ablauf der Erklärungsfrist über die Ablehnung der Wahl


    Das heißt, theoretisch könnte ich Drei Tage später die Wahl ablehnen?


    Und im nächsten Schritt des Fristenplaners steht:


    Unverzüglich nach Feststellung der Gewählten: Wahlniederschrift und Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch zweiwöchigen Aushang


    Wann hat denn die "Feststellung des Gewählten" erfolgreich stattgefunden.

    Eigentlich doch theoretisch nach der Feststellung des Wahlergebnisses.

    Aber warum sind das dann zwei unterschiedliche Punkte?

  • Aber warum sind das dann zwei unterschiedliche Punkte?

    Weil die Gewählten innerhalb von 3 Tagen auch die Wahl ablehnen könnten, tun sie das nicht, dann kannst Du das Wahlergebnis öffentlich machen

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

  • Im Erlass des Wahlausschreibens wird die Wahlvorstandsadresse bestimmt. Was bzw. welche Adresse soll dort eingetragen werden? Private Adresse oder Betriebsadresse?

    Betriebsadresse. Also in das Büro des Vorsitzenden oder zu Händen des Vorsitzenden des Wahlvorstands.


    Danke für die Erklärungen. Besonders mit der 1 Minütigen Sitzung.

    Dann wird es morgen los gehen. Habe grade die Einladung zur Betriebsversammlung (Wahlversammlung) ausgedruckt.

    Viel Erfolg. Viele der Fristenregelungen sind so um zu verhindern, dass irgendjemand trödelt oder seinen Job nicht erledigt. Das BetrVG hat sich dann schon so Sachen gefragt wie - "Ja was ist denn wenn der Vorsitzende des Wahlvorstands keine konstituierende Sitzung macht" oder "Ja was ist denn wenn ein Gewählter ein halbes Jahr später die Wahl ablehnen will?".


    So wie ich es rausgelesen habe HankHardware bin ich ja sofort nach der zweiten Betriebsversammlung im Amt.

    Sobald du dir selbst versichert hast, dass du die Wahl annimmst und deine konstituierende Sitzung mit dir selbst abgehalten hast. Ja, manchmal ist es ein bisschen absurd als Einzelbetriebsrat.


    Einfach alles abhaken und machen...


    2 Mal editiert, zuletzt von HankHardware () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von HankHardware mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • muss innerhalb von einer Woche die erste konstituierende Sitzung einberufen werden.

    JA, aber es handelt sich um die "Einladung zur konstituierenden Sitzung" !!

    Wann der Termin der Sitzung sein wird, wird in dieser Einladung doch erst mitgeteilt.

    Der Termin kann nach dem Urlaub oder davor liegen.


    Betriebsratswahl Betriebsrat | Die konstituierende Sitzung


    Bei einem 1-er BR ist es doch jetzt kein Problem einfach nach Auszählung der Stimmen und Feststellung des Wahlergebnisses den gewählten zu fragen, ob er vorhat die Wahl abzulehnen.

    Sollte er dieses verneinen, macht man den Schriftkram fertig, legt den Termin auf den nächsten Tag, zieht die konstituierende Sitzung durch und der BR steht.

    --> damit wäre schon vor dem Urlaub des BRM der BR gegründet und der Ersatzmann kann einspringen während des Urlaubes

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Gestern hatte ich die Einladung zur Betriebsversammlung ausgehangen.

    Das meine Kollegen gegen einen Betriebsrat nicht abgeneigt wären, habe ich mir schon denken können, aber überraschenderweise kam doch ein sehr positives Feedback.

    Da habe ich mich gefragt, warum denn das nicht schon eher in Gang gesetzt wurde.

    Aber, war ja bei mir auch nicht anders, wahrscheinlich hat die allgemeine Trägheit stets gesiegt.


    Der GF habe ich einen Brief mit der Bitte zur Erstellung der Daten für die Wählerliste übergeben, ein paar Stunden später

    hatte ich den Briefumschlag mit den Daten in der Hand.


    Die Erste Überwindung ist geschafft.


    Aktuell suche ich ein gutes Protokoll zur Wahlversammlung eines Wahlvorstandes, am besten wo die Möglichkeit der Blockwahl angegeben ist.

    Hat da jemand von euch etwas empfehlenswertes?

    [...]

    --> damit wäre schon vor dem Urlaub des BRM der BR gegründet und der Ersatzmann kann einspringen während des Urlaubes

    Mein potentieller Ersatzmann hatte mir gestern mitgeteilt, dass er das alles super findet und mich auch wählen tut, aber irgendwie doch keine Zeit dafür hat. Schade.

  • Mein potentieller Ersatzmann hatte mir gestern mitgeteilt, dass er das alles super findet und mich auch wählen tut, aber irgendwie doch keine Zeit dafür hat. Schade.

    egal, trotzdem BR vor dem Urlaub gründen, selbst wenn kein EBRM vorhanden ist.

    Die Rechtslage für den AG ändert sich dann trotzdem, auch ohne EBRM.

    Du kannst ja für "Mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten" und für "fristbewährte Personalangelegenhaieten" ggü. dem AG deine "Nicht-Verhinderung" erklären ;)

    einige AG sind dann so schlau und machen diese Dinge nach dem Urlaub, weil sie wissen das sie damit nichts gewinnen, den RV im Urlaub zu nerven (einige, nicht alle)

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Das meine Kollegen gegen einen Betriebsrat nicht abgeneigt wären, habe ich mir schon denken können, aber überraschenderweise kam doch ein sehr positives Feedback.

    Da habe ich mich gefragt, warum denn das nicht schon eher in Gang gesetzt wurde.

    Auch wenn alle murren, das was passieren muss, braucht es einen Bekloppten, der es macht.


    Aktuell suche ich ein gutes Protokoll zur Wahlversammlung eines Wahlvorstandes, am besten wo die Möglichkeit der Blockwahl angegeben ist.

    Blockwahlen - als mehrere Ämter in einer Abstimmung - das habe ich jetzt so noch nicht gehört. Meinst du eventuell, dass man mehrere Wahlen hintereinander dokumentieren kann?


    ein potentieller Ersatzmann hatte mir gestern mitgeteilt, dass er das alles super findet und mich auch wählen tut, aber irgendwie doch keine Zeit dafür hat. Schade.

    Da sind wir wieder bei oben, weshalb es keine gemacht hat. Zeit hat man ja nicht, die nimmt man sich. Auch vom Arbeitgeber, der einen für die Betriebsratsarbeit entsprechend zu entlasten hat.

  • ich finde es schon etwas befremdlich, hier die Formulare eines Konkurrenzanbieters zu verlinken (der auch noch eine gewisse organisatorische Nähe zu einem Arbeitgeberverband hat), wenn der ifb dies auch alles selber anbietet:

    Haha, ohje. Sorry - dachte ich hätte extra drauf gedachtet und dann doch den falschen Link kopiert.

  • Ich habe eine kurze Frage zu:


    § 14a Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe

    (1) In Betrieben mit in der Regel fünf bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern wird der Betriebsrat in einem zweistufigen Verfahren gewählt. Auf einer ersten Wahlversammlung wird der Wahlvorstand nach § 17a Nr. 3 gewählt. Auf einer zweiten Wahlversammlung wird der Betriebsrat in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Diese Wahlversammlung findet eine Woche nach der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands statt.


    Wie ist diese 1 Woche gemeint?

    Ich habe 2 Fristenrechner.


    Die erste Wahlversammlung findet am 10.10.2023 statt.


    Wann hat dann die zweite Wahlversammlung stattzufinden.


    Am 17.10 oder am 18.10 ?


    Ich dachte eigentlich am 17.10 aber ein zweiter Fristenrechner sagt mir nun, dass am 18.10 die zweite Betriebsversammlung stattfinden soll.

  • Eine Frist, die nach Wochen (...) bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche (...), welcher durch seine Benennung (...) dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt (...).


    Fristauslösendes Ereignis ist die erste Wahlversammlung, die an einem Dienstag stattfindet. Fristende ist damit der darauf folgende Dienstag. Die zweite Wahlversammlung findet am 17.10. statt.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Kurzes Update:

    Mittlerweile hat die Kunde über die Gründung eines Betriebsrates alle Kollegen erreicht.

    Von diesen habe ich durchweg weiterhin nur positives Feedback erhalten.


    Weiter wurde ich heute von meinem Vorgesetzten angesprochen.

    Er hatte ein Gespräch mit der Geschäftsführung.


    Wie soll ich es formulieren, ich kann es in schriftlichen Worte nur sehr schlecht wiedergeben.

    Die Geschäftsführung ist wohl sehr verärgert über dieses Vorhaben.


    Es wird anscheinend als persönlicher Angriff gewertet, was es ja aber gar nicht ist und auch nie werden sollte.

    Als erstes wurde mir "vermittelt", dass man den Betriebsrat ja als Skalpell benutzen könne und nicht als Axt....

    Dann ging es weiter über eine zukünftige Position, die ich in der Firma einnehmen könnte, aber wenn ich so viel ärger mit dem Betriebsrat machen werde (Es wird anscheinend ja schon davon ausgegangen, dass ich auch gewählt werde....) , dann wird die Geschäftsführung mich da nicht mehr berücksichtigen.

    Dann kam als nächstes, dass die Geschäftsführung ja dann auch strengere Pausenregelungen einführen kann, das würde sich ja dann auf alle Arbeitnehmer auswirken, wenn der Betriebsrat so sehr auf die Einhaltung von Regeln und Gesetzen fordert....

    Und zum Schluss wurde mir noch nahe gelegt, man könne das ja auch "einschlafen lassen", also die Gründung des Betriebsrates....


    Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht was ich dazu sagen soll, wollte es euch aber mal Mitteilen.

  • Die Geschäftsführung ist wohl sehr verärgert über dieses Vorhaben.

    Was daran liegen könnte, dass du auf Kosten des AG dich schulen lässt, wie du dem AG reinreden kannst. Das mag wohl kein Diktator so wirklich.

    Es wird anscheinend als persönlicher Angriff gewertet, was es ja aber gar nicht ist und auch nie werden sollte.

    Es ist schlicht und einfach ein demokratisches Recht und vom Gesetzgeber so vorgesehen. Beschwerden sind an den Gesetzgeber zu richten, nicht an dich.

    Als erstes wurde mir "vermittelt", dass man den Betriebsrat ja als Skalpell benutzen könne und nicht als Axt....

    Das kommt ganz darauf an, wie der AG die Zusammenarbeit angeht. Ein bisschen Unkraut kann mit dem Skalpell beschnitten werden, wenn aber Wildwuchs zurechtgestutzt werden muß, hilft oft nur noch die Axt.


    Bis hierhin alles normales Gequengel. Aber bei folgenden Punkten verlässt der AG den Boden der Legalität:

    Dann ging es weiter über eine zukünftige Position, die ich in der Firma einnehmen könnte, aber wenn ich so viel ärger mit dem Betriebsrat machen werde (Es wird anscheinend ja schon davon ausgegangen, dass ich auch gewählt werde....) , dann wird die Geschäftsführung mich da nicht mehr berücksichtigen.

    Dann sei dem AG die Lektüre des § 78 BetrVG empfohlen:

    Die Mitglieder des Betriebsrats (...) dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.

    Dann kam als nächstes, dass die Geschäftsführung ja dann auch strengere Pausenregelungen einführen kann, das würde sich ja dann auf alle Arbeitnehmer auswirken, wenn der Betriebsrat so sehr auf die Einhaltung von Regeln und Gesetzen fordert....

    Eben nicht, weil du nach § 87 Abs,1 Ziffer 2 in der erzwingbaren Mitbestimmung bist:

    Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:

    Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;

    Und zum Schluss wurde mir noch nahe gelegt, man könne das ja auch "einschlafen lassen", also die Gründung des Betriebsrates....

    Och Chef, nahelegen können Sie mir vieles. Aber gerade weil Sie erstaunliche rechtliche und staatsbürgerliche Unsicherheiten offenbaren, denke ich dass ein BR für Ihre Persönlichkeitsentwicklung förderlich ist... ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)