Guten Nabend Zusammen,
Ich habe die Absicht in unserer Firma einen Betriebsrat zu gründen.
Mit meinen zuständigen Gewerkschaftssekretär habe ich bereits Kontakt, jedoch gab er mir schon zu verstehen, dass es nur vollen Support von der Gewerkschaft gibt, wenn eine gewisse Grenze der Mitarbeiter auch in der Gewerkschaft Mitglied sind.
Dieser Zustand denke ich, wird sich auf die schnelle nicht ändern.
Daher müssen wir den Prozess wohl ohne die Gewerkschaft versuchen umzusetzen.
Ich hoffe, ihr könnt mir hier in diesem Forum mit guten Ratschlägen zur Seite stehen.
Also fange ich mal an.
In unserem Betrieb sind weniger als 20 Mitarbeiter beschäftigt. Daher wird es ein 1er Betriebsrat werden.
Als erstes müssen Drei Mitarbeiter einen Aushang zur Wahlversammlung anfertigen und aushängen.
Zwei weitere Kollegen habe ich, die den Aushang mit unterschreiben würden.
Ich habe im Internet nachfolgendes Muster gefunden und würde es gerne verwenden:
ZitatAlles anzeigenEinladung zur Wahlversammlung zur Wahl eines Wahlvorstands zur Gründung eines Betriebsrats
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz werden in allen Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, Betriebsräte gewählt. Unser Betrieb erfüllt diese gesetzlichen Voraussetzungen, hat aber bislang noch keinen Betriebsrat. Deshalb soll in unserem Betrieb jetzt ein Betriebsrat gewählt werden.
Eine Betriebsratswahl wird von einem Wahlvorstand eingeleitet und durchgeführt. Wir laden deshalb hiermit alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebs zu einer Wahlversammlung zur Wahl eines Wahlvorstands ein.
Die Betriebsversammlung findet statt
am: ___________
Zeit: ___________
Ort: ___________
Des Weiteren wird darauf hingewiesen:
1. dass Wahlvorschläge zur Wahl des Betriebsrats bis zum Ende der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands gemacht werden können (§ 14a Absatz 2 BetrVG);
2. dass es in Betrieben mit in der Regel bis zu 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern keiner Unterzeichnung von Wahlvorschlägen bedarf. In Betrieben mit in der Regel 21 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern müssen Wahlvorschläge von mindestens zwei wahlberechtigten Arbeitnehmern unterzeichnet sein;
3. dass Wahlvorschläge zur Wahl des Betriebsrats, die erst in der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands gemacht werden, nicht der Schriftform bedürfen.
Der Wahlvorstand besteht aus drei Wahlberechtigten. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wahlberechtigt sind auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden. Jede/r Wahlberechtigte kann sich für die Wahl zum Wahlvorstand zur Verfügung stellen.
__________________________________
Ort, Datum
1. _________________________________
2. _________________________________
3. _________________________________
(Name und Unterschrift von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern)
Kann man diesen Aushang so verwenden oder gibt es an diesem verbesserungsbedarf?
Für diese erste Versammlung gilt eine Ladungsfrist von mindestens 7 Tagen - korrekt?
Als Ort würde ich den "Pausenraum Technik" angeben. Kann ich das so machen?
Wenn dieser Schritt nun vollzogen ist kommt irgendwann der Tag der Wahlversammlung.
Darf auf dieser Wahlversammlung auch der Arbeitgeber anwesend sein?
Was wird dann als erstes gemacht?
Wahrscheinlich muss als erstes ein Versammlungsleiter gewählt oder kann direkt mit der Wahl des Wahlvorstandes begonnen werden? Kann dieses per Handzeichen erfolgen?
Was ist, wenn sich nur 2 Mitarbeiter als Position für den Wahlvorstand finden? (Glaube ich zwar nicht, aber was wenn?)
Muss die Wahlversammlung protokolliert werden?
Nachdem nun der Wahlvorstand auf der Wahlversammlung gewählt wurde, werden dann auf der selben Versammlung, quasi im Anschluss schon die Wahlvorschläge/Kandidaten für den Betriebsrat per Zuruf 8§ 28 Abs.1 d.) eingereicht?
Dazu geht die Liste / Daten die der Arbeitgeber nach § 28 Abs. 2 angefertigt hat in den Besitz des Wahlvorstandes über.
Ist nun die Wahlversammlung beendet oder folgt das in §30 genannte auch in der Wahlversammlung.
So wie es sich ließt, folgt $30 auch noch in der Wahlversammlung.
Zitat
Er hat unverzüglich in der Wahlversammlung eine Liste der Wahlberechtigten (Wählerliste), getrennt nach den Geschlechtern, aufzustellen. Die einladende Stelle hat dem Wahlvorstand den ihr nach § 28 Abs. 2 ausgehändigten versiegelten Umschlag zu übergeben. Die Wahlberechtigten sollen in der Wählerliste mit Familienname, Vorname und Geburtsdatum in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden. § 2 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.
Das hieße ja, dass diese Liste in der Wahlversammlung zum Wahlvorstand dann vom Wahlvorstand angefertigt/geschrieben wird?
Weiter in $31 heißt es:
Zitat§ 31 Wahlausschreiben
(1) Im Anschluss an die Aufstellung der Wählerliste erlässt der Wahlvorstand in der Wahlversammlung das Wahlausschreiben, das von der oder dem Vorsitzenden und von mindestens einem weiteren stimmberechtigten Mitglied des Wahlvorstands zu unterschreiben ist. Mit Erlass des Wahlausschreibens ist die Betriebsratswahl eingeleitet. Das Wahlausschreiben muss folgende Angaben enthalten:
Also auch noch in der Wahlversammlung muss der Wahlvorstand (Also wahrscheinlich auch wieder ich mitunter) ein Wahlausschreiben erstellen.
Gibt es dazu Vordrucke - Muster wo man entsprechende Daten nur noch eintragen muss?
Sind während dieser Phase immer noch alle Mitarbeiter in der Wahlversammlung anwesend oder dürfen diese nach der Wahl des Wahlvorstandes und vorschlagen der Kandidaten die Wahlversammlung verlassen?
Wenn immer noch alle Mitarbeiter auf der Wahlversammlung zum Wahlvorstand anwesend sind, gibt es ungefähre Erfahrungen wie lange so eine Versammlung bei einem Betrieb mit weniger als 20 Mitarbeitern dauert?
Vielen Dank erst einmal fürs lesen und ich hoffe auf konstruktiven Input.